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03.11.2022 | News Hebammen | Nachrichten

G-BA-Update zur Qualitätssicherung bei Früh- und Reifgeborenen

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Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat zwei Regelungen für Perinatalzentren, die ursprünglich Ende 2022 auslaufen sollten, um ein weiteres Jahr verlängert.

Nach einer Änderung des G-BA haben Perinatalzentren nun bis Ende 2023 die Möglichkeit, für die Erfüllung der Personalanforderungen das Verfahren des Klärenden Dialogs zu nutzen und im Zuge dessen entsprechende Zielvereinbarungen zu treffen. Der G-BA möchte damit die Rückläufe aus dem Klärenden Dialog des Jahres 2022 noch vollständig in die weiteren Beratungen zur bevorstehenden Richtlinienänderung einfließen lassen.

Auch die Übergangsregelung für Perinatalzentren, ihre Daten zur Strukturabfrage mittels Checklisten zu übermitteln, gilt nun bis zum 31. Dezember 2023. Langfristig sei ein anderer Datentransfer geplant, der technisch aber noch ausgestaltet werden müsse.

Hintergrund

Die Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene definiert ein Stufenkonzept der perinatologischen Versorgung in Krankenhäusern. Sie regelt verbindliche Mindestanforderungen an die Versorgung und Zuweisungskriterien von Schwangeren nach dem Risikoprofil der Schwangeren oder des Kindes. Erfüllt ein Krankenhaus mit einem Perinatalzentrum die Anforderungen der Richtlinie an die pflegerische Versorgung nicht, muss dies dem G-BA unter Angaben von Gründen mitgeteilt werden. Mit diesen Perinatalzentren wird ein Klärender Dialog geführt. Ziele des Dialogs sind sowohl Ursachenanalyse als auch Unterstützung bei der schnellst­möglichen Erfüllung der Personalanforderungen.

g-ba.de

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