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06.03.2023 | News Hebammen | Nachrichten

DHV verbietet Doppelmitgliedschaft

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In einem Mitgliederbrief informierte der Deutsche Hebammenverband (DHV) darüber, dass die Mitgliedschaft im DHV zukünftig eine Mitgliedschaft in einem anderen Hebammenverband ausschließt. Hebammenvereine reagieren mit Kritik.

Im einer Mitteilung Anfang Februar informierte der DHV seine Mitglieder darüber, dass die Mitgliedschaft im DHV zukünftig eine Mitgliedschaft in einem anderen Hebammenverband ausschließt. Die Bundesdelegiertentagung habe diesen Beschluss bereits im November 2022 gefasst. Die Bekanntgabe der Entscheidung sorgt seitdem für Unverständnis bei vielen Hebammen, so die Vorstände des Bundes freiberuflicher Hebammen Deutschlands (BfHD e.V) und des Vereins Hebammen für Deutschland e.V.

Vorwurf: Einschränkung der Wahlfreiheit

Die angekündigte Satzungsänderung stelle laut beiden Vereinen einen Eingriff in die persönliche Freiheit der Entscheidung jeder einzelnen Hebamme dar, von welchem Hebammenverband sie sich vertreten lassen möchte.

So deutet der BfHD dies als zweiten Versuch des DHV, „keine anderen Berufsverbände neben sich zu dulden“. Nach einer Klage des DHV wegen der Teilnahme des Netzwerkes der Geburtshäuser (NWGH) bei Gebührenverhandlungen ginge mit der geplanten Satzungsänderung die Stoßrichtung nun auch gegen den BfHD, da Mitglieder aus verschiedenen Gründen auch eine Mitgliedschaft im DHV hätten. Vor allem für die Geburtshäuser biete der DHV die derzeit kostengünstigste Versicherungsmöglichkeit an.

Auch der Hebammen für Deutschland e.V. befürchtet eine Bedrohung anderer Verbände und Netzwerke durch die neue Regelung. In einer Mitteilung appelliert der Verein an alle Beteiligten, das Gespräch miteinander zu suchen, um die Vielfalt des Berufes zu erhalten und eine Spaltung und der Hebammen zu vermeiden.

bfhd.de

hebammenfuerdeutschland.de 

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