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10.01.2023 | News Hebammen | Nachrichten

Bayern startet Fachkräfte-Monitoring für Hebammen

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Ein neues Monitoringprogramm für Hebammen und Heilmittelerbringer soll dabei helfen, den Fachkräftemangel in der Geburtshilfe in Bayern einzudämmen.

Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) möchte im neuen Jahr die flächendeckende Versorgung in der Geburtshilfe im Freistaat stärken. „Die Versorgung mit Hebammen in Bayern ist flächendeckend auf einem sehr hohen Niveau. Damit wir den bestehenden und künftigen Fachkräftebedarf noch besser erfassen und aussteuern können, starten wir nun ein Fachkräftemonitoring für Hebammen und Heilmittelerbringer in Bayern“, kündigte Holetschek am 26.Dezember 2022 an. Das Monitoring wird durch den Lehrstuhl für Frauenheilkunde und Geburtshilfe in Zusammenarbeit mit dem Lehrstuhl für Hebammenwissenschaft der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg umgesetzt.

„Wir haben mit dem Hebammenbonus und der Niederlassungsprämie zwei sehr effektive Instrumente geschaffen, mit denen wir die Hebammenversorgung in Bayern gestärkt haben“. Seit seiner Einführung 2018 sei der Hebammenbonus mehr als 4.600 Mal beantragt und knapp 4.200 Mal bewilligt worden. Für die Niederlassungsprämie habe es knapp 600 Anträge gegeben, wovon rund 530 bewilligt wurden. Mit beiden Programmen zusammen seien Hebammen in Bayern bereits mit mehr als 6,8 Millionen Euro gefördert worden.

Niederlassungsprämie bis Ende 2023 verlängert

Der Hebammenbonus bietet den Hebammen, die freiberuflich in der Geburtshilfe arbeiten, eine Förderung von 1.000 Euro pro Jahr. Der Bonus kann jedes Jahr neu beantragt werden. Die zugehörige Richtlinie gilt noch bis Ende 2024. Hebammen, die eine freiberufliche Tätigkeit in Bayern aufnehmen, erhalten seit dem 1. September 2019 zudem eine einmalige Niederlassungsprämie in Höhe von 5.000 Euro. „Wir setzen die Niederlassungsprämie fort und haben sie bis zum 31. Dezember 2023 verlängert. Das ist eine weitere Stärkung der Geburtshilfe-Strukturen im Freistaat“, so Holetschek.

Der Minister wies auch auf das „Zukunftsprogramm Geburtshilfe“ hin, mit dem Bayern seit dem Jahr 2018 die Kommunen dabei unterstütze, die wohnortnahe Geburtshilfe zu erhalten. Die Förderrichtlinie sei bis 2025 verlängert worden. Landkreise und kreisfreie Städte können für jedes neugeborene Kind eine Förderung von bis zu 40 Euro erhalten. Außerdem unterstütze der Freistaat Landkreise und kreisfreie Städte im ländlichen Raum finanziell, um Defizite kleinerer Geburtshilfestationen auszugleichen.

stmgp.bayern.de

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