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29.07.2022 | News Hebammen | Nachrichten

Baden-Württemberg: Ministerium fördert weitere Gesundheitszentren

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Auch in diesem Jahr stellt die Landesregierung Baden-Württemberg finanzielle Mittel bereit, um lokale Gesundheitszentren mit Fokus auf geburtshilfliche Versorgung zu erproben. Unterstützt werden multiprofessionelle und innovative Konzepte zur Betreuung von Schwangeren, Gebärenden und Wöchnerinnen. Noch bis zum 4. September können Projekte eingereicht werden.

Die Landesregierung Baden-Württemberg hat zum dritten Mal einen Förderaufruf für die Erprobung Lokaler Gesundheitszentren mit dem Fokus auf geburtshilflicher Versorgung (LGZ) ausgeschrieben. Diese zu erproben, bietet sich insbesondere für Regionen mit Versorgungsengpässen an. Ziel ist, dass das Konzept die geburtshilfliche Versorgung vor Ort verbessert. Die Gesundheitszentren sollen eine Lotsenfunktion übernehmen und durch eine Koordinierung der Angebote die Betreuung von Frauen und ihren Familien verbessern.

Antragsteller können kommunale Körperschaften und/oder geeignete Träger (z.B. Ärztenetze, Hebammen, Krankenhäuser, freie Träger) sein, sofern sie eingetragene juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts sind. Bereits begonnene Projekte sind ausgeschlossen. Vorgesehen ist die Förderung von bis zu drei Projekten jeweils vom 15. Oktober 2022 bis spätestens zum 31. März 2024. Die maximale Zuschusshöhe für die gesamte Laufzeit beträgt pro Projekt 100.000 Euro. Die vollständigen Unterlagen müssen bis zum 4. September 2022 per E-Mail beim Ministerium eingegangen sein.

Aufruf und Antragsformulare sind auf der Website des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration abrufbar. (jr)

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