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09.09.2022 | News Hebammen | Nachrichten

Absolutes Tabu: Alkohol in der Schwangerschaft

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Jeglicher Alkoholkonsum in der Schwangerschaft kann für das ungeborene Kind mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen einhergehen – darauf weist die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) anlässlich des Tages des alkoholgeschädigten Kindes am 9. September 2022 hin. Sie empfiehlt deshalb, in der Schwangerschaft komplett auf Alkohol zu verzichten.

Jedes Jahr werden in Deutschland rund 10.000 Kinder mit sogenannten Fetalen Alkoholspektrum-Störungen (FASD) geboren. Sie weisen Verhaltensauffälligkeiten wie Ruhelosigkeit, Reizbarkeit, Lern- und Sprachprobleme auf. Etwa 3.000 dieser Kinder leiden unter dem Fetalen Alkoholsyndrom (FAS), der schwersten Form, bei der Fehlbildungen des Skeletts, der Extremitäten und des Gesichts sowie Nierenschäden oder Herzfehler hinzukommen können.

„FASD und FAS sind unheilbare Erkrankungen, die durch Alkoholverzicht während der Schwangerschaft vermeidbar sind. Eltern sein bedeutet, Verantwortung für die Kinder zu übernehmen. Und das beginnt schon beim Ungeborenen. Achten Sie bitte auf sich und Ihr Kind und verzichten Sie auf Alkohol. Von Anfang an!“ appelliert Burkhard Blienert, Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen.

Faltblätter, Leitlinien und Broschüren: Material kostenfrei bestellen

Die BZgA-Kampagne „Alkohol? Kenn dein Limit.“ bietet werdenden Eltern vielfältige Informationen zu den Risiken des Alkoholkonsums in der Schwangerschaft und gibt Tipps, wie der Alkoholverzicht leicht gelingt. Schwangere, denen der Verzicht schwerfällt, können sich mit dem BZgA-Online-Programm „IRIS“ kostenlos, anonym und persönlich beim Stopp ihres Alkoholkonsums unterstützen lassen.

Auch Gynäkolog*innen, Hebammen und Geburtshelfer*innen erhalten Broschüren und Faltblätter kostenlos bei der BZgA, um sie im Wartebereich auszulegen oder im persönlichen Gespräch zu übergeben. Die Schwangerschaftsbetreuung bietet zudem einen Rahmen, in dem der Konsum von Alkohol während der Schwangerschaft angesprochen und, falls nötig, zum Konsumstopp angeleitet werden kann. Fachkräften der Schwangerenvorsorge stellt die BZgA einen Leitfaden für die Beratung Schwangerer zum Alkoholverzicht zur Verfügung.

bzga.de

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