Mit dem Wirksamwerden des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und den damit in der Folge verbundenen Veränderungen der Leistungsgestaltung und -finanzierung, ändern sich zugleich die Grundlagen für die künftig zu vereinbarenden Pflegesätze in stationären Pflegeinrichtungen. Klaus-Peter Buchmann stellt die Varianten vor.