Neuer Krankenhausplan für NRW wirft Fragen auf
- 13.09.2021
- Online-Artikel
Der neue Krankenhausplan von NRW wird grundlegende Veränderungen mit sich bringen: Grundlage der Krankenhausplanung sollen statt Krankenhausbetten medizinische Leistungsbereiche werden, die sich an den Fachgebieten der ärztlichen Weiterbildungsordnung orientieren. Offenbar hat man dabei jedoch nicht im Blick, dass eine „normale“ Geburt unter Hebammenleitung stattfindet und kein ärztliches Eingreifen erfordert.
Wie der Landesverband der Hebammen NRW erklärt, sei zur Geburtshilfe in der ärztlichen Weiterbildungsordnung wenig zu finden, lediglich in Zeile 73 findet sich die Leitung von normalen Geburten. Alles andere beziehe sich auf ärztliche Leistungen bei Komplikationen. Beteiligte Akteure sind bisher Ärztekammern, Krankenhausgesellschaft und Krankenkassen. Hebammen sind nicht beteiligt, obwohl die Geburtshilfe ihr originäres Tätigkeitsfeld auch in der Klinik ist.
Auch wenn der Berufsverband der Hebammen in NRW die Umstrukturierung des Krankenhausplanes sehr begrüßt, so vermisst er aber bisher Hinweise darauf, dass auch die Geburtshilfe als Leistungsgruppe mit aufgenommen werden soll. Geburtshilfliche Abteilungen müssen flächendeckend und wohnortnah vorhanden sein, es muss neben der sicher notwendigen ärztlichen Versorgung von Risikoschwangerschaften und -geburten unbedingt auch die „normale“ Geburt hebammengeleitet überall stattfinden können. Da sollte sich der künftige Krankenhausplan NRW über Forderungen, kleine Abteilungen wegen Unwirtschaftlichkeit zu schließen, hinwegsetzen, so der Verband.
Quelle: www.hebammen-nrw.de