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Erschienen in:

01.05.2018 | Pflegemanagement

Zwischen Selbstbestimmungsrecht und Arbeitgeberinteresse

Neue Rechtsprechung zur Arbeitnehmerüberwachung

verfasst von: Martina Weber

Erschienen in: Pflegezeitschrift | Ausgabe 6/2018

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Zusammenfassung

Der Arbeitgeber darf einen Arbeitnehmer an einem öffentlich zugänglichen Ort fotografieren, um gegebenenfalls den Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu erschüttern. Die Überwachung eines Arbeitnehmers wegen des Verdachts einer vorgetäuschten Arbeitsunfähigkeit ist nur dann zulässig, wenn der Verdacht auf konkreten Tatsachen beruht. Nicht nur der Verdacht einer Straftat, sondern auch der Verdacht einer verbotenen Konkurrenztätigkeit reicht für die rechtliche Zulässigkeit einer Überwachung durch ein Detektiv-büro aus. Voraussetzung für den Einsatz eines Keyloggers ist, dass gegen den Betroffenen der durch konkrete Tatsachen begründete Verdacht einer Straftat oder einer schwerwiegenden Pflichtverletzung besteht.
Literatur
Zurück zum Zitat Däubler W. (2017): Gläserne Belegschaften. Das Handbuch zum Arbeitnehmerdatenschutz. 7. Aufl. 2017, Bund Verlag, Frankfurt am Main Däubler W. (2017): Gläserne Belegschaften. Das Handbuch zum Arbeitnehmerdatenschutz. 7. Aufl. 2017, Bund Verlag, Frankfurt am Main
Zurück zum Zitat Fuhlrott M. (2017): Keylogger & Arbeitnehmerdatenschutz. Zugleich Besprechung von BAG, NZA 2017, 1327. Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht, S. 1308–1311 Fuhlrott M. (2017): Keylogger & Arbeitnehmerdatenschutz. Zugleich Besprechung von BAG, NZA 2017, 1327. Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht, S. 1308–1311
Zurück zum Zitat Weber M. (2007): Kontrolle von Arbeitnehmern: Detektiv erlaubt, Blutprobe nicht. Pflegezeitschrift (60) 7, 390–392PubMed Weber M. (2007): Kontrolle von Arbeitnehmern: Detektiv erlaubt, Blutprobe nicht. Pflegezeitschrift (60) 7, 390–392PubMed
Metadaten
Titel
Zwischen Selbstbestimmungsrecht und Arbeitgeberinteresse
Neue Rechtsprechung zur Arbeitnehmerüberwachung
verfasst von
Martina Weber
Publikationsdatum
01.05.2018
Verlag
Springer Medizin
Erschienen in
Pflegezeitschrift / Ausgabe 6/2018
Print ISSN: 0945-1129
Elektronische ISSN: 2520-1816
DOI
https://doi.org/10.1007/s41906-018-0536-3