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24.04.2017 | Nachrichten

Neue Pflegebegutachtung: Deutlich mehr Leistungen

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Seit rund 100 Tagen begutachten die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) Pflegebedürftige nach einem neuen Verfahren und geben Empfehlungen für die fünf Pflegegrade ab. Dadurch erhalten im ersten Quartal fast 129.000 Menschen erstmals Leistungen aus der Pflegeversicherung. Laut MDK profitieren insbesondere Versicherte mit einer Demenzerkrankung vom neuen Pflegerecht.

©  Andrea Warnecke / dpa

Im ersten Quartal 2017 gab es 222.178 Begutachtungen nach dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff. Bei mehr als 80% (185.891) der Begutachtungen haben die Gutachter einen der fünf neuen Pflegegrade empfohlen. „128.996 dieser Pflegebedürftigen haben erstmals Zugang zu den Leistungen aus der Pflegeversicherung“, sagt Dr. Peter Pick, Geschäftsführer des MDS. Im Pflegegrad 1 erhalten 43.434 Versicherte erstmals Leistungen, so Pick weiter. „Insbesondere Versicherte mit einer Demenzerkrankung oder mit einem hohen krankheitsbedingten Unterstützungsbedarf profitieren vom neuen Verfahren.“

Mehr Aufträge als im Vorjahr

Im ersten Quartal 2017 haben die MDK 31% mehr Aufträge als im Vorjahreszeitraum. „Die Gründe dafür sind, dass der Personenkreis, der nun Anspruch auf Leistungen hat, mit der Pflegereform erweitert wurde. Außerdem gab es bereits 2016 Höherstufungsanträge und vorgezogene Anträge“, erläutert Reiner Kasperbauer, Geschäftsführer des MDK Bayern. „Das neue Verfahren ist für die Versicherten und Angehörigen transparent und nachvollziehbar, denn alle elementaren Lebensbereiche werden angesprochen“, sagt Bernhard Fleer, Seniorberater Pflege beim MDS. Pflegebedürftige mit gerontopsychiatrischen Erkrankungen wie zum Beispiel Demenz können nun besser begutachtet werden: „Sie sind vor allem im Anfangsstadium ihrer Erkrankung zwar meistens noch körperlich fit, aber in ihren kognitiven Fähigkeiten eingeschränkt oder sie zeigen belastendes Verhalten. Das wird nun besser berücksichtigt“, erläutert Fleer.
Aufgrund des hohen Auftragsvolumens müssen Versicherte mit einer Bearbeitungsdauer von vier bis zu acht Wochen rechnen. Für dringliche Fälle gibt das Gesetz Fristen vor, in denen der gesamte Vorgang vom Antrag bis zum Leistungsbescheid durch die Pflegekasse erfolgt sein muss. So gilt für Pflegebedürftige beim Übergang vom Krankenhaus oder von der Reha-Einrichtung in die Pflege eine Ein-Wochen-Frist. Wenn Angehörige eine Pflegezeit beantragen, so gilt z.B. eine Zwei-Wochen-Frist. All diese Fristen werden aktuell nach MDK-Angaben in rund 96% aller Fälle eingehalten.

Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V. (MDS): www.mds-ev.de

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