Erschienen in:
01.07.2017 | Meldungen
Neue HKP-Leistung: Symptomkontrolle bei Palliativpatienten
Bundesgesundheitsministerium gibt grünes Licht
verfasst von:
Springer Medizin
Erschienen in:
Pflegezeitschrift
|
Ausgabe 7/2017
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Auszug
Vertragsärzte können künftig im Rahmen der häuslichen Krankenpflege (HKP) Symptomkontrolle bei Palliativpatienten verordnen. Einer Vorgabe aus dem Hospiz- und Palliativgesetz folgend hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) seine Regelungen für die häusliche Krankenpflege entsprechend angepasst. Das Bundesgesundheitsministerium hat diese Richtlinie nicht beanstandet, so dass die Regelungen damit nun in Kraft gesetzt sind. „Die Erweiterung der ‚Häusliche-Krankenpflege-Richtlinie‘ des G-BA ist begrüßenswert. Die Symptomkontrolle ist bei Pflegefachpersonen richtig verortet. Aufgrund des direkten Kontakts zu den Patientinnen und Patienten kann so schnell gehandelt werden“, kommentiert Dr. Markus Mai, Präsident der rheinland-pfälzischen Pflegekammer, die Novellierung der Richtlinie. …