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29.03.2017 | Konzepte – Stellungnahmen – Leitlinien
Memorandum – Zur Vulnerabilität kritischer Infrastrukturen an Bundesdeutschen Kliniken
Erschienen in: Notfall + Rettungsmedizin | Ausgabe 8/2017
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Notärzte, Anästhesisten und Chirurgen sind durch ihre klinikübergreifende Tätigkeit geeignet, organisatorische Funktionen zu übernehmen, sie werden deshalb oftmals in die Alarm-, Evakuierungs- und Katastrophenplanung von Krankenhäusern eingebunden oder gestalten sie wesentlich mit. Außerdem übernehmen sie im Akutfall Führungs- und Organisationspositionen.
Das Bundesministerium des Innern hat die Neufassung „Konzeption Zivile Verteidigung (KZV)“ veröffentlicht. Als Grund wird die Veränderung des sicherheitspolitischen Umfelds genannt. Aufgrund dieser Neueinschätzung erscheint es sinnvoll, auch entsprechende, daraus abgeleitete Überlegungen zur Notfall- und Katastrophenplanung in Kliniken der Bundesrepublik Deutschland vorzunehmen.
Die wachsende Verwundbarkeit der modernen Infrastruktur und die Ressourcenabhängigkeit moderner Gesellschaften bieten vielfältige Angriffspunkte. Um die Sicherheit von Patienten und Personal in Kliniken in Krisensituationen zu gewährleisten, bedarf es folgender Basisfunktionen: Aufrechterhaltung der administrativen und organisatorischen Funktionen, Versorgung mit Wasser und Nahrungsmitteln, Versorgung mit Energie, Versorgung mit Kommunikationsleistungen, Versorgung mit Transportleistungen, Bewältigung eines Massenanfalls von Verletzten.
Es ist damit zu rechnen, dass in unübersichtlichen und unklaren Krisensituationen mehrere Tage vergehen, bis staatliche Hilfe greift. In diesen kritischen Tagen muss durch eine sinnvolle Krisenplanung Sorge getragen werden, dass Patienten und Personal in diesem unsicheren Zwischenstadium nicht Schaden nehmen. Deshalb sollte Vorsorge getroffen werden, die Eigenverantwortung und Selbstschutzfähigkeiten der Kliniken zu stärken. Notfall- und Katastrophenplaner sollten ihr Krankenhaus anhand einer Risikoanalyse überprüfen, inwieweit ihre kritischen Infrastrukturen gefährdet sind und mit entsprechenden Vorsorgemaßnahmen eine Absicherung anstreben.