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Erschienen in: HeilberufeScience 3-4/2017

27.06.2017

Medizincontrolling im Krankenhaus

Das Vorverfahren im Rahmen der Prüfverfahrensvereinbarung als neues Konfliktlösungsinstrument

verfasst von: Vanessa Pfeifer, Jennifer Ullrich, Nikolai von Schroeders, David Rester

Erschienen in: HeilberufeScience | Ausgabe 3-4/2017

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Zusammenfassung

Hintergrund

Mit der Einführung der Prüfverfahrensvereinbarung (PrüfvV) und dem darin enthaltenen Vorverfahren zur Konfliktbearbeitung wurde die Abrechnungsprüfung von Krankenhausleistungen in Deutschland grundlegend geändert. Das Vorverfahren soll Krankenhäusern und Krankenkassen vor allem durch den Falldialog helfen, Konflikte bei der Krankenhausabrechnung frühzeitig zu lösen. Es wurde untersucht, ob das Vorverfahren seine Funktion als Konfliktlösungsinstrument erfüllen kann und wie es von den Krankenhäusern bewertet wird.

Methodik

Die im Krankenhaus tätigen Mitglieder der Deutschen Gesellschaft für Medizincontrolling bilden die Stichprobe der Untersuchung. Insgesamt gehören 1002 Personen zur Gesellschaft für Medizincontrolling. Wie viele Mitglieder tatsächlich in einem Krankenhaus arbeiten, konnte nicht ermittelt werden. Die Datenerhebung erfolgte im Zeitraum vom 04.–11. Juli 2016 durch einen standardisierten Onlinefragebogen.

Ergebnisse

Das Vorverfahren wurde von 65,3 % (= 64) der insgesamt 98 befragten Personen in ihrer Einrichtung angewandt. Eine verbesserte Zusammenarbeit mit den Krankenkassen durch die PrüfvV wurde von 18,4 % (= 18) angegeben. Insbesondere der Falldialog wurde von 43,9 % (= 36) als Konfliktlösungsinstrument wahrgenommen. Jedoch gaben 80,4 % (= 41) der Befragten an, dass die Krankenkassen bei einem Falldialog zusätzliche Informationen verlangen. In diesem Fall geben 29,3 % (= 12) mehr Informationen weiter.

Diskussion

Die Ergebnisse zeigen, dass Verbesserungsbedarf bezüglich dem Vorverfahren besteht. Aktuell kann es seine Funktion als Konfliktlösungsinstrument nicht vollständig erfüllen. So fehlen möglicherweise Anreize für eine kooperative Zusammenarbeit seitens der Krankenkassen. Der Falldialog nimmt eine entscheidende Rolle bei der Anwendung des Vorverfahrens ein. Beschränkungen innerhalb des Falldialoges waren häufig der Grund für die Nichtanwendung. Daher sollten Ablauf und Inhalte des Falldialoges konkretisiert und der Datenschutz mehr berücksichtigt werden.
Literatur
1.
Zurück zum Zitat Reibe, F. (2014). Ökonomie und Medizin. KU Gesundheitsmanagement, 8, 77–78. Reibe, F. (2014). Ökonomie und Medizin. KU Gesundheitsmanagement, 8, 77–78.
2.
Zurück zum Zitat Deutsche Krankenhausgesellschaft (2014). Umsetzungshinweise der DKG zur Anwendung der Vereinbarung über das Nähere zum Prüfverfahren nach §275 Absatz 1c SGBV. Das Krankenhaus Heft, 10, 938–955. Deutsche Krankenhausgesellschaft (2014). Umsetzungshinweise der DKG zur Anwendung der Vereinbarung über das Nähere zum Prüfverfahren nach §275 Absatz 1c SGBV. Das Krankenhaus Heft, 10, 938–955.
4.
Zurück zum Zitat Hohmann, D. (2015). Der Tag danach: das neue Prüfverfahren nach §17c Abs. 2 KHG. KU Gesundheitsmanagement, 7, 74–75. Hohmann, D. (2015). Der Tag danach: das neue Prüfverfahren nach §17c Abs. 2 KHG. KU Gesundheitsmanagement, 7, 74–75.
5.
Zurück zum Zitat Burak, J. (2015). Der tägliche Kampf. KU special Medizincontrolling, 9, 2–4. Burak, J. (2015). Der tägliche Kampf. KU special Medizincontrolling, 9, 2–4.
6.
Zurück zum Zitat Horndasch, E., & von Schroeders, N. (2015). Anpassungsbedarf der Prüfverfahrensvereinbarung. KU Gesundheitsmanagement, 4, 64–66. Horndasch, E., & von Schroeders, N. (2015). Anpassungsbedarf der Prüfverfahrensvereinbarung. KU Gesundheitsmanagement, 4, 64–66.
7.
Zurück zum Zitat Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) – Gesetzliche Krankenversicherung, Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Dezember 1988, BGBl. l S. 2477, das durch Artikel 4 des Gesetzes vom 6. März 2017 (BGBl. l S. 403) geändert worden ist. Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) – Gesetzliche Krankenversicherung, Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Dezember 1988, BGBl. l S. 2477, das durch Artikel 4 des Gesetzes vom 6. März 2017 (BGBl. l S. 403) geändert worden ist.
9.
Zurück zum Zitat Chudy, M., & Horndasch, E. (2015). Vereinbarung zur Durchführung von MDK-Prüfungen nach §275 Abs. 1c SGB V (PrüfvV). KU Gesundheitsmanagement, 1, 65–68. Chudy, M., & Horndasch, E. (2015). Vereinbarung zur Durchführung von MDK-Prüfungen nach §275 Abs. 1c SGB V (PrüfvV). KU Gesundheitsmanagement, 1, 65–68.
10.
Zurück zum Zitat Hohmann, D. (2015). Wege aus der Dunkelheit. KU special Medizincontrolling, 9, 5–7. Hohmann, D. (2015). Wege aus der Dunkelheit. KU special Medizincontrolling, 9, 5–7.
11.
Zurück zum Zitat Benesch, M., & Raab-Steiner, E. (2012). Der Fragebogen (S. 114–115). Wien: facultas wuv. Benesch, M., & Raab-Steiner, E. (2012). Der Fragebogen (S. 114–115). Wien: facultas wuv.
Metadaten
Titel
Medizincontrolling im Krankenhaus
Das Vorverfahren im Rahmen der Prüfverfahrensvereinbarung als neues Konfliktlösungsinstrument
verfasst von
Vanessa Pfeifer
Jennifer Ullrich
Nikolai von Schroeders
David Rester
Publikationsdatum
27.06.2017
Verlag
Springer Vienna
Erschienen in
HeilberufeScience / Ausgabe 3-4/2017
Elektronische ISSN: 2190-2100
DOI
https://doi.org/10.1007/s16024-017-0302-2

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