Im Pflegealltag gibt es immer wieder rechtliche Fragen bzw. Auseinandersetzungen im Umgang mit und in der Verabreichung von Medikamenten. Grundsätzlich gilt die Anordnungs- und Verordnungspflicht des Arztes, weil dieser für Diagnostik und Therapie verantwortlich zeichnet. Pflegepersonen dürfen nicht eigenmächtig in die Medikation für den Patienten eingreifen.