Zusammenfassung
Der vorliegende Beitrag untersucht, inwieweit die höchste schulische und berufliche Qualifikation der Versicherten das Rentenzugangsgeschehen beeinflusst. Informationen darüber sind aktuell insofern von Interesse, als die im Mai 2007 in Kraft getretene Initiative 50plus des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) die Beschäftigungsfähigkeit und die Beschäftigungschancen älterer Menschen in Deutschland erhöhen möchte. Ausgehend von der Annahme, dass insbesondere gering Qualifizierte oft früh aus dem Arbeitsleben ausscheiden, soll u. a. über eine deutliche Erhöhung der Teilnahme an beruflicher Weiterbildung die „produktive Lebensphase“ verlängert werden. Hohe Bildung in Kombination mit beruflicher Weiterbildung soll laut BMAS steigenden Qualifikationsanforderungen auf Zukunftsarbeitsmärkten gerecht werden. Vor diesem Hintergrund untersucht der vorliegende Aufsatz auf Basis des Scientific Use File (SUF) Versichertenrentenzugang 2007 des Forschungsdatenzentrums der Rentenversicherung (FDZ-RV), ob im Jahr 2007 Hochqualifizierte später als niedriger Qualifizierte in Rente gegangen sind. Die Befunde verweisen darauf, dass mit zunehmender Qualifikation das Rentenzugangsalter tendenziell ansteigt. Allerdings zeigt eine differenzierte Betrachtung einzelner Zugangsjahre die große Bedeutung eines vor der Regelaltersgrenze von 65 Jahren liegenden Übergangs in den Ruhestand, insbesondere bei besser gestellten Hochqualifizierten (mit postmaterialistischer Orientierung).
Abstract
On the basis of administrative data from the Research Data Centre (FDZ-RV) of the German Federal Pension Insurance, we examine the effects education has on the timing of retirement for employees in East and West Germany in 2007. The large sample size of the Scientific Use File of the pension inflow statistics (n = 29933) allows a differentiated analysis considering multiple dimensions. Using key demographic indicators such as sex, region, length of career and pension payments, we demonstrate the effects of the level of education on the age of retirement, measured in years between 60 and 65 or older. Our analysis shows that high skilled retire later than low skilled employees. The difference is smaller than one year. But the beginning of the high skilled careers is round about two years later, with higher pension payments. Based on this findings, we discuss to which extent skills can lengthen the lifetime career with respect to pull and push factors.
Notes
Zum aktuellen Datenangebot des Forschungsdatenzentrums siehe http://www.fdz-rv.de.
Ein wichtiges Indiz für die Validität der Bildungsangaben sind plausible Verläufe qualifikationsspezifischer Alters-Lohn-Profile (Fachinger u. Himmelreicher 2008).
Sämtliche Beitragszeiten in Zusammenhang mit deren Darstellung in den FDZ-RV-Daten sind in Himmelreicher u. Mai (2007: 35 ff.) zu finden.
Insgesamt hat der SUFRTZN07XVSBB einen Stichprobenumfang von 86597 Fällen. Zur Eingrenzung der Untersuchungseinheit werden folgende Fälle ausgeschlossen: 2003 technische Zugänge (keine echten Neuzugänge), 16134 Erwerbsminderungsrentenzugänge, 5772 ins Ausland überwiesene Renten bzw. fehlende Angaben zum aktuellen Wohnort, ferner die Fälle mit Teilrentenbezug, Renten mit Versorgungsausgleich und Renten mit Zeiten nach dem Fremdrentengesetz sowie einige manuell berechnete Renten und fehlende Werte, ergibt 55168 Fälle.
Hierbei ist zu beachten, dass die Effekte von institutionellen Rahmenbedingungen beeinflusst werden, wie z. B. von der Altersrente für Frauen ab dem 60. Lebensjahr, die Männern nicht zu Verfügung steht (Radl 2007).
Mit Vollendung des sechzigsten Lebensjahres konnte in 2007, sofern die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt waren, entweder die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit, die Altersrente für Frauen sowie die Altersrente für schwerbehinderte Menschen frühstmöglich und mit Abschlägen bezogen werden.
Ab einem Alter von 63 Jahren konnte, sofern die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt waren, die Altersrente für langjährig Versicherte mit Abschlägen beansprucht werden.
Ab einem Alter von 65 Jahren konnte nach Erfüllung der allgemeinen Wartezeit von 60 Monaten, das sind neben Beitragszeiten aus Beschäftigung z. B. auch Kindererziehungszeiten, die Regelaltersrente bezogen werden.
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Himmelreicher, R., Hagen, C. & Clemens, W. Bildung und Übergang in den Ruhestand. Köln Z Soziol 61, 437–452 (2009). https://doi.org/10.1007/s11577-009-0078-1
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