Die Cardiac Arrest Center Zertifizierung wurde 2017 unter dem Dach des Deutschen Rates für Wiederbelebung (GRC) durch eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe aus Anästhesiologen, Kardiologen und Intensivmedizinern entwickelt und von der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI), der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie – Herz und Kreislaufforschung e. V. (DGK) und der Deutschen Gesellschaft für Internistische Intensiv- und Notfallmedizin (DGIIN) konsentiert [1, 2]. Das Zertifizierungsverfahren wird durch ein Kuratorium bestehend aus Mitgliedern des GRC und der DGK betreut.
Ziel ist es, ein flächendeckendes Netzwerk entsprechend zertifizierter Kliniken für die Verbesserung des Überlebens von Patientinnen und Patienten nach einem Herz-Kreislaufstillstand in ganz Deutschland und darüber hinaus aufzubauen.
Nach einer Pilotphase Ende 2018 und Anfang 2019, in deren Rahmen acht Kliniken erfolgreich auditiert und zertifiziert wurden, ist ab August 2019 das Cardiac Arrest Center Zertifizierungs-Roll-Out gestartet. Bis Ende 2019 wurden 31 Kliniken auditiert und auf Ihre Qualifikation zur Versorgung reanimierter Patienten überprüft.
Nach einer Corona-bedingten Pause im Frühjahr ist die Zertifizierung nun wieder erfolgreich angelaufen. Die ersten Audits im deutsch-sprachigen Ausland mussten aufgrund der Situation verschoben werden und sind jetzt für den Spätsommer/Herbst geplant. Im August 2020 findet nun bereits das 50. Zertifizierungsaudit statt, ein wichtiger Schritt in Richtung eines flächendeckenden Netzwerkes zertifizierter Kliniken und der Verbesserung der Behandlungsqualität von prähospital reanimierten Patientinnen und Patienten.
Weitere Informationen (bereits zertifizierte Kliniken, Kriterien, Anmeldung…) können hier eingesehen werden: https://www.grc-org.de/grc-arbeitsgruppen/4-1-Cardiac-Arrest-Center
Literatur
Scholz KH, Andresen D, Böttiger BW et al (2017) Qualitätsindikatoren und strukturelle Voraussetzungen für Cardiac-Arrest-Zentren – Deutscher Rat für Wiederbelebung/German Resuscitation Council (GRC). Notf Rettungsmed 20:234–236
Scholz KH, Böttiger BW (2019) Warum brauchen wir Cardiac-Arrest-Zentren? Herz. https://doi.org/10.1007/s00059-019-4804-9
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Interessenkonflikt
N. Rott ist Mitglied und Mitarbeiterin des GRC. B. W. Böttiger ist Vorstandsvorsitzender des German Resuscitation Council (GRC), bis 2020 Director Science and Research und ab 2020 Treasurer des European Resuscitation Council (ERC), Präsidiumsmitglied der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI), Beiratsmitglied der DIVI-Stiftung, Mitglied im wissenschaftlichen Komitee für „Notfallmedizin – Trauma und Reanimation“ der European Society of Anaesthesiology (ESA), Mitglied der „Advanced Life Support“ (ALS) Taskforce des International Liaison Commitee on Resuscitation (ILCOR) von AHA und ERC, Landesfeuerwehrarzt und Mitglied im Beirat des Verbandes der Feuerwehren in NRW e. V., Schatzmeister der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv und Notfallmedizin (DIVI), Stifter und Gründer Deutsche Stiftung Wiederbelebung; Honorar als Redner: Baxalta Deutschland GmbH, Zoll Medical Deutschland GmbH, Forum für medizinische Fortbildung (FomF), C.R. Bard GmbH, GS Elektromedizinische Geräte G. Stemple GmbH, Novartis Pharma GmbH, Philips GmbH Market DACH. H. J. Busch ist Mitglied des Exekutivkomitees des GRC. K. H. Scholz, N. Frey, M. Kelm und H. Thiele geben an, dass kein Interessenkonflikt besteht.
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Rott, N., Scholz, K.H., Busch, H.J. et al. 50. Cardiac Arrest Center Audit – Zertifizierung erfolgreich etabliert. Notfall Rettungsmed 23, 370 (2020). https://doi.org/10.1007/s10049-020-00761-0
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