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Erschienen in: Notfall +  Rettungsmedizin 3/2013

01.05.2013 | Medizinrecht

Der Notfallsanitäter – nur der Rettungsassistent in einem anderen Kleid?

Das Gesetz über den Beruf des Notfallsanitäters

verfasst von: Dr. H.-D. Lippert

Erschienen in: Notfall + Rettungsmedizin | Ausgabe 3/2013

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Zusammenfassung

Hintergrund

Das Rettungsassistentengesetz (RettAssG) 1989 wurde bei seinem Inkrafttreten als großer Fortschritt eines über 20 Jahre währenden Diskussionsprozesses gefeiert. Bald danach setzte aber die erneute Diskussion um die Novellierung des Gesetzes ein. Das Notfallsanitätergesetz (NotSanG) ist ein typisches Berufszulassungsgesetz, nicht mehr und nicht weniger. Es regelt die Voraussetzungen, wie sie erworben werden, und die Berufsbezeichnung, wie sie geführt werden darf, sowie deren Schutz gegen missbräuchliche Führung in den Abschn. 1, 2 und 6.

Veränderungen gegenüber dem RettAssG

Der wesentliche Fortschritt gegenüber dem RettAssG liegt darin, dass das NotSanG in § 4 eine grundsätzliche Qualität vorgibt und diese auch festschreibt. Dies gilt für die Ausbildungsziele, die der Notfallsanitäter erreichen muss, ebenso wie für die Ausbildungseinrichtungen und ihr Personal, das ihn ausbilden soll.

Schlussfolgerungen

Das NotSanG ist zu begrüßen. Es greift die einst sinnvolle Regelung des RettAssG auf und entwickelt sie auf die heutigen Anforderungen angepasst weiter. Qualifizierte Notfallsanitäter wird es unter dem neuen Gesetz allerdings nur geben, wenn sie eine qualifizierte Ausbildung in dafür qualifizierten Ausbildungsstätten erhalten.
Fußnoten
1
Gesetz über den Beruf der Rettungsassistentin und des Rettungsassistenten vom 10. Juli 1989 (BGBl. I S. 1384), zuletzt geändert durch Gesetz vom 6. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2686). Vgl. auch Lippert, RettAssG, 2. Aufl. 1998.
 
2
Vgl. hierzu nur die letzten Stellungnahmen der Verbände z. B. in dieser Zeitschrift 2012,554 ff. um – ohne Anspruch auf Vollständigkeit – nur einige herauszugreifen.
 
3
Gesetz vom ■■■■ 2013 (BGBl. I S■■■■).
 
4
Mit seiner Entscheidung vom 24.10.2002 – BvF 1/01 BVerfGE 106, 62 hatte das Bundesverfassungsgericht seinerzeit die Regelungen des Altenpflegegesetzes für verfassungswidrig erklärt, weil sie die Grenze zur (unzulässigen) Berufsausübungsregelung überschritten hatten.
 
5
BRDrS 608/12 vom 23.11.2012.
 
Metadaten
Titel
Der Notfallsanitäter – nur der Rettungsassistent in einem anderen Kleid?
Das Gesetz über den Beruf des Notfallsanitäters
verfasst von
Dr. H.-D. Lippert
Publikationsdatum
01.05.2013
Verlag
Springer-Verlag
Erschienen in
Notfall + Rettungsmedizin / Ausgabe 3/2013
Print ISSN: 1434-6222
Elektronische ISSN: 1436-0578
DOI
https://doi.org/10.1007/s10049-013-1707-9

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