Viele Krankenhäuser verfügen zwar über einen Notfallplan (auch Alarm- und Einsatzplan oder Katastrophenplan genannt); seine Bedeutung wird aber nicht immer voll erkannt. Einschlägige Ereignisse der Vergangenheit haben jedoch vielerorts zu einem Umdenken geführt und das Problembewusstsein geweckt. Das Interesse an einer adäquaten Notfallplanung der Krankenhäuser nimmt daher sowohl bei den zuständigen Behörden als auch bei den Krankenhäusern selbst zu.

Rahmenbedingungen und Determinanten

Problemstellung und Szenarien

Grundsätzlich werden externe und interne Gefahrenlagen unterschieden.

  • Zu den externen Gefahrenlagen zählen Zug- oder Busunglücke [3, 4], terroristische Anschläge [5, 6], allgemeingefährliche Infektionskrankheiten und ABC-Gefahrenlagen (ABC = atomar, biologisch, chemisch; auch: CBRN = chemisch, biologisch, radiologisch, nuklear), wie der Sarin-Anschlag in der U-Bahn von Tokio im Jahr 1995 [7]. Auch eine längere Hitzeperiode [8] oder ein anhaltender Ausfall der Stromversorgung [9] können die Funktionsfähigkeit der Krankenhäuser gefährden.

  • Beispiele für interne Gefahrenlagen sind Klinikbrände [10], die Evakuierung der Universitätsklinik Dresden beim Elbehochwasser im Jahr 2002 [11], die Räumung des Bundeswehrkrankenhauses Ulm wegen einer Bombendrohung im Jahr 2007 [12] und der Amoklauf im St.-Elisabethen-Krankenhaus in Lörrach im Jahr 2010 [13]. Eine Evakuierung wegen eines heranziehenden Wirbelsturms [14] o. ä. ist in den gemäßigten europäischen Breiten bislang ausgeblieben.

Jedes Krankenhaus muss durch eine spezifische Gefährdungsanalyse den für die eigene Notfallplanung erforderlichen Rahmen definieren.

Während ein Fachkrankenhaus sich ggf. auf die Vorbereitungen auf interne Gefahrenlagen – wie einen Brand – beschränken kann, ist jedes Akutkrankenhaus unabhängig von seiner Größe verpflichtet, sich darüber hinaus auf externe Gefahrenlagen – wie einen Massenanfall von Patienten – vorzubereiten.

Notfallmedizinische Herausforderungen und Konzepte

In Vorbereitung der Fußballweltmeisterschaft im Jahr 2006 wurde bundesweit die Versorgung von mehr als 1000 Verletzten nicht nur geplant, sondern vielerorts auch geübt. Damit war auch im Bereich der Katastrophenmedizin eine Hinwendung zum Primat des präklinischen „work and go“ verbunden [15].

„Work and go“ bedeutet, das „Not-wendige“ zu tun, um die Not zu wenden und den Patienten danach unverzüglich der klinischen Versorgung zuzuführen. Dies gilt nicht nur im Großschadens- und Katastrophenfall, sondern mit aller Konsequenz auch für den vital bedrohten Einzelpatienten – sei es mit einem Polytrauma, einem ST-Hebungsinfarkt oder einem Schlaganfall.

Notfall- wie Katastrophenmedizin konzentrieren sich präklinisch daher zunehmend auf die unverzügliche Herstellung der Transportfähigkeit (mit Sicherung von Oxygenierung und Kreislauffunktion) sowie auf die Analgesie, um den Patienten mit erhaltenen Vitalfunktionen und geschützt vor Folgeschäden in eine geeignete Klinik zu bringen. Die weitergehende Behandlung erfolgt dort unter ungleich besseren Bedingungen.

Ziel der rettungsdienstlichen Einsatztaktik im Großschadens- und Katastrophenfall ist die enge Vernetzung aller präklinischen und klinischen Ressourcen (siehe dazu den Beitrag zum Konzept der Erstversorgungskliniken (EVK) in diesem Heft). Dieser Herausforderung können die Krankenhäuser nur bei suffizienter Notfallplanung gerecht werden. Neben der Vorbereitung auf externe Gefahrenlagen ist ein Notfallplan auch im Eigeninteresse der Krankenhäuser wichtig, um bei internen Gefahrenlagen adäquat reagieren zu können.

Rechtliche Aspekte

Die Krankenhausgesetzgebung zählt zum Zuständigkeitsbereich der Länder. In jedem Bundesland sind daher spezielle Gesetze und Verordnungen zu beachten. Hier kann das rheinland-pfälzische Brand- und Katastrophenschutzgesetz [16] mit seinen klaren Vorgaben für die Notfallplanung der Krankenhäuser als beispielhaft gelten. Die unverzichtbare Erfassung persönlicher Daten der Mitarbeiter für den Fall der Alarmierung (private Telefonanschlüsse im Mobilfunk- und Festnetz, Wohnadresse) ist rechtlich unproblematisch, solange die datenschutzrechtlichen Vorgaben und die Beteiligungsrechte der Personal- bzw. Mitarbeitervertretung gewahrt werden.

Allgemeiner Lösungsansatz

Wegen der vielfältigen Interaktionen mit allen Bereichen hat es sich bewährt, den Notfallplan in einer ständigen Arbeitsgruppe (AG-Notfallplan) zu erarbeiten und fortzuentwickeln. Unter Leitung des Katastrophenschutzbeauftragten des Krankenhauses gehören der AG bewährte Vertreter des ärztlichen, Pflege- und technischen Diensts sowie der Verwaltung an. Weiter ist auf die enge Zusammenarbeit mit der Feuerwehr, den Rettungsdiensten und der Rettungsleitstelle (RLS) zu achten, die frühzeitig in die Planungen einzubeziehen sind. Nur so ist es möglich, die präklinischen und klinischen Ressourcen optimal zu vernetzen.

Die Mitglieder der AG-Notfallplan bilden im Einsatzfall den Kern des Führungsteams. Eine funktionsbezogene (statt abteilungsbezogene) Struktur des Notfallplans mit einem interdisziplinären Führungsteam vermindert den Schulungsaufwand und erhöht die Professionalität.

Für jeden Funktionsträger ist – geordnet nach Gefahrenlagen und Alarmstufe – eine Alarmanweisung (AA) erforderlich. Die Alarmanweisungen sind einheitlich sowie analog zum zugehörigen Kapitel des Basisplans aufgebaut und in die Abschnitte Grundlagen, Auftrag (mit Unterstellung und Weisungsbefugnissen) und Durchführung (mit Checkliste und Anlagen) unterteilt.

Die Alarmanweisung enthält alle für den Funktionsträger relevanten Informationen und ermöglicht die rasche Übernahme der jeweiligen Funktion. Bei hohem Handlungsdruck genügt das Abarbeiten der beigefügten Checkliste.

Nachfolgend wird der Notfallplan der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) beispielhaft dargestellt [1, 2], in den die Musterplanungen des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe [17] sowie des Landes Rheinland-Pfalz [16] eingeflossen sind. Dieser Plan ist in seinen Grundzügen ohne weiteres auch auf kleinere Krankenhäuser übertragbar.

Grundlagen und Regelungen für alle Gefahrenlagen

Zielsetzung

Der Notfallplan dient der bestmöglichen Versorgung von Patienten, die bei externen Gefahrenlagen (Großschadensereignissen und Katastrophen) in das Krankenhaus gebracht werden, sowie der Rettung von Patienten und Mitarbeitern und der Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs bei internen Gefahrenlagen.

Externe Gefahrenlagen sind:

  • Massenanfall von Verletzten (MANV),

  • Massenanfall intoxikierter Patienten (INTOX),

  • Allgemeingefährliche Infektionskrankheiten (INFEKT),

  • ABC/CBRN-Gefahrenlagen (ABC).

Internen Gefahrenlagen sind:

  • Brände und Umweltgefahren,

  • Ausfall der Stromversorgung,

  • Ausfall der Sauerstoffversorgung,

  • Ausfall der Kommunikationseinrichtungen,

  • Ausfall der Wasserversorgung,

  • Ausfall der Heizungsanlage,

  • sonstige Ausnahmesituationen (Bombendrohung, Auffinden verdächtiger Gegenstände, Amoklauf, Geiselnahme und andere direkte Personengefährdungen).

Allgemeiner Aufbau

Um die Übersicht und Lesbarkeit des Notfallplans zu erleichtern, enthält der Basisplan in den Hauptkapiteln

  • Grundlagen – gültig für alle Gefahrenlagen,

  • Notfallbetrieb bei externen Gefahrenlagen,

  • Notfallbetrieb bei internen Gefahrenlagen

nur die für das Gesamtverständnis notwendigen Angaben. Die weiteren, für die Arbeit im Notfallbetrieb erforderlichen Unterlagen sind im Anhang zum Basisplan zusammengestellt:

  • Alarmanweisungen (AA),

  • Alarmierungsunterlagen mit Personallisten (PL) und Alarmgruppenbündeln (AB),

  • Materiallisten (ML),

  • Lagepläne (LP),

  • interne Anlagen (IA), z. B. Raumatlas der Klinik,

  • externe Anlagen (EA), z. B. Dienstanordnungen (DAO) der Feuerwehr.

Zusätzlich enthält der Anhang Anmerkungen und Erläuterungen, um Personen, die nicht an der Erstellung des Plans beteiligt waren, ein besseres Verständnis zu ermöglichen, sowie ein Glossar, ein Abkürzungs- und ein Literaturverzeichnis.

Verteilung

Der Notfallplan ist sicherheitsrelevant und daher vertraulich zu behandeln. Durch begrenzte Verteilung wird darüber hinaus der Änderungsaufwand minimiert.

  • Eine lediglich elektronische Vorhaltung scheidet aus Sicherheitsgründen aus. Die Verteilung mit Aufbewahrungsort bzw. die Zugangsberechtigung sind ebenso wie die Einweisung in den Plan zu dokumentieren.

  • Für alle Mitarbeiter sind die Alarmierungswege und bestimmte Grundstrukturen, wie Sammelplätze und Kinderbetreuung, im Intranet herausgehoben dargestellt, damit sie sich mit den Grundzügen des Plans vertraut machen können (Abb. 1).

Aktivierung

Ein durchgehend besetztes Alarmtelefon im Bereich der zentralen Notfallaufnahme (ZNA) dient als Meldekopf für alle Hilfeersuchen bei externen und internen Gefahrenlagen.

Von dort gelangt das Hilfeersuchen an einen definierten Oberarzt vom Dienst (OAvD) – in der MHH an den OAvD der Klinik für Unfallchirurgie. Der OAvD entscheidet, ob die externe oder interne Gefahrenlage den Übergang vom Regelbetrieb zum Notfallbetrieb mit Aktivierung des Notfallplans erfordert. Gegebenenfalls veranlasst er die Erstmaßnahmen über einen Alarmierungskopf – in der MHH ist dies die Technische Leitwarte.

Bei internen Gefahrenlagen, wie Bränden und Umweltgefahren, sind die Feuerwehr (Notruf 112) und die Technische Leitwarte unverzüglich parallel zu alarmieren; bei direkter Personengefährdung (z. B. Amoklauf) zuerst die Polizei (Notruf 110).

Führungsstruktur

Gliederung

Die Einrichtung von 2 Führungsebenen mit

  • Krankenhaus-Einsatzleitung (KEL) und

  • Medizinischer Einsatzleitung (MEL)

ermöglicht die Trennung der allgemeinen, administrativ-organisatorischen Aufgaben von den patientennahen unmittelbar medizinischen Aufgaben. Dies entspricht im Übrigen der bewährten nichtpolizeilichen Führungsstruktur mit einem abgesetzt agierenden Katastrophenschutzstab (KatS-Stab) und der technischen Einsatzleitung (TEL) an der Schadensstelle.

Die Führungskräfte von KEL und MEL werden mit einer grünen Funktionsweste eindeutig kenntlich gemacht.

Krankenhaus-Einsatzleitung – KEL

Der KEL obliegt die administrativ-organisatorische Führung bei externen und internen Gefahrenlagen. Dazu ist die KEL befugt, jeden Mitarbeiter nach den jeweiligen Erfordernissen einzusetzen.

Die KEL wird vom Ärztlichen Direktor geführt. Die genuinen Mitglieder der KEL sind in Tab. 1, die wesentlichen Aufgaben in Infobox 1 dargestellt. Als Standort der KEL dient ein abgesetzter und vorbereiteter Raum mit ausreichenden Fernmeldeverbindungen usw. Darüber hinaus ist ein Ausweichquartier definiert.

Tab. 1 Genuine Mitglieder der Krankenhauseinsatzleitung (KEL)

Der KEL sind lageabhängig weitere Mitglieder, wie der Leiter der Apotheke, der Leiter des Instituts für Transfusionsmedizin, Fachberater für A-, B- und C-Gefahrenlagen, Vertreter des Personalrats, weiteres Stabspersonal (Einsatztagebuchführer, Telefonist, Fahrer, Melder usw.) und Verbindungspersonen der öffentlichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Polizei), zugeordnet.

Medizinische Einsatzleitung – MEL

Der MEL obliegen die unmittelbare Patientenversorgung und die erforderlichen technischen Maßnahmen bei externen und internen Gefahrenlagen.

Die MEL untersteht der KEL und wird vom Ärztlichen Leiter vom Dienst (ÄLvD) geführt; die genuinen Mitglieder sind in Tab. 2 dargestellt.

Tab. 2 Genuine Mitglieder der Medizinischen Einsatzleitung (MEL)

Darüber hinaus sind der MEL lageabhängig Sichtungsärzte, Leiter der Behandlungsbereiche für Patienten der einzelnen Sichtungskategorien (SK), ein Mitarbeiter der Transfusionsmedizin zur Unterstützung in diesem Bereich, ein/mehrere Verteiler für Notfallmedikamente (Morphin, Fentanyl, Esketamin, Midazolam usw.), weitere Mitarbeiter zur Unterstützung (Führungsassistent, Schreiber, Melder usw.) sowie Verbindungspersonen der öffentlichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Polizei) zugeordnet.

Spezielle Führungsmittel der KEL und MEL und sonstiger Funktionsträger

Die interne Alarmierung und Information erfolgt – außer über Telefon – durch eine Intranet-Blitzmeldung (Abb. 1), die auf allen offenen MHH-Rechnern aufscheint und bewusst gelöscht werden muss. Zusätzlich wird eine Notfall-SMS an bestimmte dienstliche Mobilfunktelefone verschickt. Die vorbereiteten Meldungen werden von bestimmten Leitrechnern aus abgesetzt.

Abb. 1
figure 1

Hagelschauer-Meldung im Intranet der MHH. Oben rechts ist der „Notfallknopf“ zu erkennen, der die Mitarbeiter in die relevanten Bereiche des Intranets führt. (Aus [1], mit freundl. Genehmigung des Deutschen Ärzte-Verlags)

Es werden Codewörter – bedarfsweise mit Klartext ergänzt – verwendet. Einem Codewort ist stets der Begriff Hagelschauer vorangestellt, um die Situation eindeutig dem Notfallbetrieb zuzuordnen (Tab. 3).

Tab. 3 Codewörter für die interne Alarmierung über Intranet-Blitzmeldung und Notfall-SMS

Bestimmte Bereiche können von der Pforte aus über eine Durchsage erreicht werden. Auch hier werden Codewörter – bedarfsweise Klartext – verwendet. Infotafeln können für Informationen zur Verkehrsregelung und Personenlenkung usw. genutzt werden. In einem abgesetzten Bürobereich sind Anschlüsse für eine Telefon-Hotline vorbereitet.

Allgemeine Organisation

Alarmstufen

Die Alarmstufen (im Fall der MHH die Alarmstufen I–III) können nur krankenhausspezifisch definiert werden. Von den Alarmstufen kann lagebedingt abgewichen werden.

Nach Maßgabe des Versorgungsbedarfs ist die Einschränkung oder Einstellung des Regelbetriebs erforderlich. Die stationären Patienten sowie eingelieferte Notfallpatienten nicht betroffener Fachgebiete sind angemessen zu versorgen.

Allgemeiner Personal- und Materialeinsatz

Bei externen Gefahrenlagen der Alarmstufe I werden die Patienten durch planmäßig anwesende und ggf. nachalarmierte Mitarbeiter der primär betroffenen Disziplinen in deren Arbeitsbereichen versorgt. Bei Alarmstufe II wird dieses Personal durch planmäßig anwesende und nachalarmierte Mitarbeiter von Nachbardisziplinen unter Nutzung erweiterter Räumlichkeiten verstärkt. In der Alarmstufe III werden alle personellen und materiellen Ressourcen auf die Sicherung der Vitalfunktionen und die Herstellung der stationären Behandlungs- oder Transportfähigkeit der Notfallpatienten konzentriert. Die MHH dient als EVK für die Region Hannover.

Bei internen Gefahrenlagen der Alarmstufe I sind nur die Mitarbeiter im unmittelbar betroffenen Bereich involviert. In der Alarmstufe II werden sie von Mitarbeitern der Nachbarbereiche unterstützt. In der Alarmstufe III werden lageabhängig alle personellen und materiellen Ressourcen eingesetzt.

In der Alarmstufe I werden bestimmte Mitglieder der KEL informiert oder lageabhängig alarmiert; die MEL wird vollzählig alarmiert. In den Alarmstufen II und III werden KEL und MEL vollzählig alarmiert.

Alarmierung und Information der Mitarbeiter

Die interne Alarmierung und Information erfolgt – außer über Telefon – durch eine Intranet-Blitzmeldung und eine Notfall-SMS auf bestimmte dienstliche Mobilfunktelefone. Die externe Alarmierung stützt sich in erster Linie auf das Mobilfunktelefonnetz, bei dessen Ausfall infolge Abschaltung oder Überlastung auf das Telefonfestnetz und letztlich auf den Einsatz von Meldern. Im Ausnahmefall kann auch eine Alarmierung durch Rundfunk- und Fernsehmeldung erfolgen. Als Grundlage dienen dezentral – in den Bereichen – zu erstellende und aktuell zu haltende Personallisten (PL). Die auslöseberechtigten Mitarbeiter sind definiert.

  • Die Überwachung – im Einzelfall auch die Auslösung – der externen Alarmierung obliegt der KEL.

  • In der Alarmstufe I werden die erforderlichen Mitarbeiter über die PL der Bereiche einzeln telefonisch alarmiert.

  • In den Alarmstufen II und III werden die erforderlichen Mitarbeiter über ein Alarmrufsystem mit externem Telefonserver alarmiert. Dazu sind 3 Alarmgruppenbündel (AB) für das Basispersonal (Alarmierung bei allen externen und internen Gefahrenlagen) sowie für das erweiterte Zentrum Chirurgie bzw. das erweiterte Zentrum Innere Medizin definiert.

Sonstige allgemeine Regelungen

  • Zur Identifizierung ist der Beschäftigtenausweis sichtbar zu tragen.

  • Zugangswege und zusätzliche Parkzonen sind definiert. Wegen des absehbaren Mangels an Parkraum sind die Mitarbeiter gehalten, sich bei Benutzung eines Kraftfahrzeugs möglichst von einer zweiten Person bringen zu lassen.

  • Die Mitarbeiter versorgen sich selbständig mit Bereichskleidung und suchen, sofern nicht vorrangige Aufgaben zu erledigen sind, bestimmte Sammelplätze auf.

  • Mitgebrachte Kinder werden in der Kinderstube von der ehrenamtlichen Krankenhaushilfe betreut.

  • Auf Entscheidung der KEL werden Ruhezonen eingerichtet.

Verkehrsregelung und Gebäudesicherung

Für bestimmte Gefahrenlagen ist eine Verkehrsregelung durch Ausschilderung usw. vorbereitet. Weiter sind für bestimmte Gefahrenlagen das Sperren der Nebeneingänge und Kontrollen an den Haupteingängen vorbereitet.

Unterstützung durch externe Einsatzkräfte

Bei MANV- oder INTOX-Alarmstufe III sowie im Einzelfall wird die MHH durch Einsatzkräfte der Feuerwehr und des Rettungs- und Sanitätsdiensts planmäßig verstärkt:

  • Die Technische Unterstützungsgruppe (TUG) der Freiwilligen Feuerwehr – Einsatzstärke etwa 80 Personen mit technischer Qualifikation – trifft etwa 30 min nach Alarmierung ein und dient der allgemeinen technischen und organisatorischen Unterstützung, hier insbesondere beim Aufbau und Betrieb der zusätzlichen Behandlungsbereiche sowie bei der Gebäudesicherung.

  • Die Klinik-Unterstützungsgruppe (KUG) – Einsatzstärke etwa 50 Personen mit Notärzten, Rettungs- und Sanitätspersonal sowie Sanitätsmaterial – trifft etwa 90 min nach Alarmierung ein und betreibt einen in die Liegenschaft der MHH integrierten Behandlungsplatz (BHP). Eine von der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) gebildete Vorabeinheit der KUG – Einsatzstärke etwa 20 Personen mit medizinischer Qualifikation als Rettungs- und Sanitätspersonal und entsprechender Ausstattung – trifft bereits 30–60 min nach Alarmierung ein und dient der allgemeinen medizinischen und ggf. auch technischen Unterstützung, im weiteren Verlauf insbesondere der Versorgung von Patienten der SK III (leichtverletzt oder -erkrankt).

Die Anrückwege für TUG und KUG zum Meldekopf in der MHH sind permanent verdeckt ausgeschildert; die Schilder werden bei Bedarf aktiviert. Die Aufgaben und die Führungs- und Unterstellungsverhältnisse sind abgesprochen, erprobt und schriftlich fixiert.

Notfallbetrieb bei externen Gefahrenlagen

Massenanfall von Verletzten – MANV

Grundlagen und allgemeine Vorbereitungen

Der Massenanfall von Verletzten (MANV) ist die wahrscheinlichste externe Gefahrenlage und wird beispielhaft genauer dargestellt. Als Planungsgrundlage gilt, dass

  • etwa 20 % der Normal- und Intensivbetten verfügbar zu machen sind und

  • der mittlere Zeitbedarf für die klinische Notfallversorgung eines Patienten (Basismaßnahmen zum Lebens- und Extremitätenerhalt nach katastrophenmedizinischem Standard) etwa 60 min beträgt.

Bei einem Massenanfall von Verletzten, aber auch anderen Patienten, werden ab einer bestimmten Alarmstufe zusätzliche Räume – Sektoren genannt – ausgestattet und genutzt. Das erforderliche Material steht im Materiallager Katastrophenschutz (KatS-Lager) in fahrbaren Containern (Notfallmodulen) bereit und wird nach Plan auf dauerhaft gekennzeichnete Plätze verteilt (Abb. 2). In der Alarmstufe III wird eine etwa 220 m lange Flurzone mit etwa 100 Tragenplätzen genutzt. Die Flurzone dient als BHP der KUG. Dazu wird sie mit einem Sichtungspunkt, Platznummern, Infusionsleinen und einer Sauerstoffversorgung (10 große Zylinder mit je 4 Abgabestellen) ausgestattet (Abb. 3).

Abb. 2
figure 2

Bereitgestelltes Notfallmodul; darüber ist die Platznummer zu erkennen. (Aus [1], mit freundl. Genehmigung des Deutschen Ärzte-Verlags)

Abb. 3
figure 3

Zur Aufnahme von Notfallpatienten vorbereitete Flurzone in der Medizinischen Hochschule Hannover mit Infusionsleinen und Platznummern. Es werden insgesamt 10 Sauerstoffzylinder mit je 4 Abgabestellen installiert. (Aus [1], mit freundl. Genehmigung des Deutschen Ärzte-Verlags)

Grundsätzlicher Ablauf in der MANV-Alarmstufe III

Personal und Material

Die Patienten werden unter äußerster Anspannung aller Kräfte vom gesamten Personal der MHH versorgt, das planmäßig durch die TUG und KUG verstärkt wird.

Es werden Behandlungsteams – regelmäßig bestehend aus Operateur, Anästhesist und Pflegekräften – zur kontinuierlichen Versorgung eines Notfallpatienten der SK I bzw. SK II gebildet. Personalwechsel nach der Patientenübernahme sind zu vermeiden.

Die Versorgung der Patienten erfolgt mit dem in der ZNA und in den Notfallmodulen vorhandenen Material. Bei Bedarf wird das im KatS-Lager des Bundes gelagerte Basispaket A des Bundesvorrats mit Infusionen, Medikamenten und Medizinprodukten zur Versorgung der Patienten herangezogen [18]. Die weitere Versorgung mit Medikamenten und Medizinprodukten erfolgt aus den internen Apotheken- und Lagerbeständen sowie ggf. über Kliniklieferanten und Nachbarkliniken; die weitere Versorgung mit Operationssets über die Sachzentralen. Die Gesamtverantwortung für die Anschlussversorgung liegt bei der KEL.

Organisatorischer Ablauf

In der MANV-Alarmstufe III sind 16 Führungs- und Funktionspositionen zu besetzen; für jede Position ist eine Alarmanweisung erforderlich (Infobox 2).

Der grundsätzliche organisatorische Ablauf ist wie folgt:

  • Im Flur der Poliklinik wird ein Behandlungsbereich mit dem im KatS-Lager deponierten Material ausgerüstet, das von Mitarbeitern der ZNA bereitzustellen und vom technischen Dienst – jeweils unter Mithilfe der TUG – anzubringen ist.

  • Bis zur Herstellung der Arbeitsbereitschaft der KUG sind deren Aufgaben vornehmlich von Ärzten der nichtoperativen Kliniken und vom Pflegedienst der Normalstationen zu übernehmen.

  • Die KUG rückt über einen rückwärtigen Eingang an und richtet den BHP im Flur der Poliklinik ein.

  • Die Patienten werden über den Eingang der Poliklinik aufgenommen, vom Aufnahme- und Erkennungsdienst erfasst und von einem besonders erfahrenen Oberarzt der Klinik für Unfallchirurgie gesichtet. Bei Bedarf erfolgt eine parallele Sichtung durch mehrere Oberärzte. Es sind Aufnahmesets mit Notetiketten, Armband, Beutel für Patientengut, Patientenverlaufsbogen (Abb. 4), Material zur Blutentnahme sowie Anforderungskarten für Laborleistungen und Blutkomponenten usw. vorbereitet.

Ziel der ersten klinischen Sichtung ist es, die Notfallpatienten der SK I und SK II unverzüglich der Behandlung und die Patienten der SK III und SK IV einer getrennten Versorgung zuzuführen.

  • Notfallpatienten der SK I und SK II werden unverzüglich einem Behandlungsteam übergeben und von diesem kontinuierlich versorgt.

  • Falls kein Team verfügbar ist, werden Notfallpatienten der SK I und SK II auf den BHP der KUG übernommen, dort kontinuierlich versorgt, fortlaufend gesichtet und schnellstmöglich einem Behandlungsteam zugeführt.

  • Die Erstversorgung zur Sicherung und Erhaltung der Vitalfunktionen erfolgt in der ZNA und in bestimmten Bereichen der Poliklinik.

  • Die Diagnostik erfolgt in den üblichen Bereichen und ist zeitlich zu minimieren.

  • Die operative Versorgung erfolgt in allen regulären OP-Bereichen. Nach Maßgabe der verfügbaren Behandlungsteams werden ggf. weitere Eingriffsräume aktiviert. Die Operationssäle werden möglichst fachspezifisch genutzt. Freimachen und Zuweisen der OP-Kapazitäten obliegen den OP-Koordinatoren der MEL in Abstimmung mit dem ÄLvD.

Ziel der chirurgischen Notfallversorgung („damage control surgery“) ist die Sicherung der Vitalfunktionen und der Schutz vor Folgeschäden mit Herstellung der stationären Behandlungsfähigkeit in der MHH bzw. der Transportfähigkeit in regionale und überregionale Weiterversorgungskliniken.

  • Leichtverletzte Patienten der SK III werden in der Wartezone der Poliklinik gesammelt und dort bis zur definitiven Versorgung von Ärzten und Pflegepersonal der nichtoperativen Kliniken und der DLRG-Komponente der KUG versorgt.

  • Patienten, die in Lokalanästhesie versorgt werden können, werden im Sammeltransport mit Fahrzeugen der DLRG-Komponente in die Zahn-Mund-Kieferklinik (ZMK-Klinik) gebracht und dort durch Mitarbeiter des Zentrums für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde chirurgisch versorgt.

  • Psychisch traumatisierte und somatisch weitgehend unverletzte Patienten sowie sonstige Betroffene werden in der psychiatrischen Tagesklinik und ggf. in weiteren abgesetzten Bereichen durch Mitarbeiter des Zentrums für seelische Gesundheit versorgt.

  • Hoffnungslose Patienten der SK IV werden in einem abgesetzten Bereich von Ärzten und Pflegepersonal der nichtoperativen Kliniken und von Seelsorgern palliativ versorgt.

  • Das Freimachen von Normal- und Intensivbetten obliegt der KEL; die spezielle Zuständigkeit liegt beim Koordinator Bettenkapazität.

  • Die Entlassung oder externe Verlegung von Patienten erfolgt – koordiniert durch die KEL – über einen abgesetzten Nebenausgang. Apparativ zu überwachende sowie beatmete Patienten werden bis unmittelbar vor dem Abtransport auf eine definierte Station übernommen, die von anderen Patienten geräumt wird. Für die überbrückende Versorgung der Patienten wird die Station durch Anästhesieteams, ersatzweise Internistenteams, verstärkt. Die Anfahrt der abtransportierenden Rettungsmittel erfolgt über eine Nebenzufahrt.

  • Angehörige werden in einem abgesetzten Hörsaal betreut. Verantwortlich ist die KEL.

Abb. 4
figure 4

Patientenverlaufsbogen für den Einsatz im Notfallbetrieb. (Aus [1], mit freundl. Genehmigung des Deutschen Ärzte-Verlags)

Massenanfall intoxikierter Patienten – INTOX

Vorbereitungen und Ablauf entsprechen weitgehend dem Vorgehen beim Massenanfall von Verletzten. Die Behandlungsteams zur kontinuierlichen Versorgung eines Notfallpatienten bestehen in diesem Fall aus Internist, Anästhesist und Pflegekräften.

Allgemeingefährliche Infektionskrankheiten – INFEKT

Krankheiten

Zu den allgemeingefährlichen Infektionskrankheiten zählen insbesondere:

  • Pandemische Influenzainfektion mit gehäuft schwerem Verlauf,

  • „Severe acute respiratory syndrome“ (SARS),

  • Virusbedingtes hämorrhagisches Fieber (VHF),

  • Lungenpest,

  • Lungenmilzbrand,

  • Pocken.

Allgemeines Vorgehen

Die konkrete Gefährdung von Patienten und Mitarbeitern durch allgemeingefährliche Infektionskrankheiten ist kaum abschätzbar, und es muss jederzeit mit dem Auftreten bislang unbekannter Erreger gerechnet werden.

Zur Sicherung der allgemeinen Arbeitsfähigkeit ist bei einem Massenanfall von Infektionspatienten die Einrichtung einer besonderen Aufnahmezone, einer besonderen Behandlungszone und einer besonderen Verlegezone erforderlich.

  • Das notwendige Schutzniveau für die Mitarbeiter wird vom ÄLvD – in Abstimmung mit der Leitung des Bereichs Krankenhaushygiene und ggf. weiteren Stellen – festgelegt.

  • Aus Gründen des Selbstschutzes sind nur die zwingend erforderlichen Mitarbeiter einzusetzen.

  • Die festgelegten Hygieneregeln – Schutzausrüstung, Schleusenbenutzung, Wegetrennung usw. – sind strikt zu beachten und von allen Führungskräften durchzusetzen.

Die einschlägigen AA regeln sowohl das Vorgehen bei Einzelpatienten (bei Einlieferung in der ZNA) wie auch das Vorgehen bei einem Massenanfall.

ABC/CBRN-Gefahrenlagen – ABC

Grundlagen und Noxen

Der Kontakt eines Patienten mit einem

  • A – Atomaren Gefahrstoff/Kampfmittel auch im weiteren Sinne, z. B. einer Strahlenquelle oder „schmutzigen Bombe“;

  • B – Biologischen Gefahrstoff/Kampfmittel, z. B. Milzbrandsporen;

  • C – Chemischen Gefahrstoff/Kampfmittel, z. B. einem Haut-, Lungen- oder Nervenkampfstoff

ist häufig nicht direkt erkennbar. Anhaltspunkte für eine Exposition – neben anamnestisch-lagebedingten Hinweisen – sind [17, 19]:

  • Allgemein – Mehrere Patienten mit gleichartigen Symptomen, Atemnot, Schock;

  • A – Schwäche, Übelkeit, Erbrechen, Durchfall, Erythem;

  • B – Fieber, Erbrechen, Durchfall, Blutungen, Hautausschlag, Husten, Hämoptyse, Augenmuskellähmungen, Schluckbeschwerden;

  • C – Koma, Krämpfe, Miosis, Hypersalivation, Husten, Bronchospasmus, Hautschäden.

Allgemeines Vorgehen

In den einschlägigen AA sind sowohl das Vorgehen bei Einzelpatienten (bei Einlieferung in der ZNA) als auch das Vorgehen bei einem Massenanfall geregelt. Bei einem Massenanfall wird von der Feuerwehr vor dem Eingang der Poliklinik ein Dekontaminationsplatz zur Dekontamination von Verletzten bzw. Personen (Dekon-V, Dekon-P) eingerichtet und betrieben (Abb. 5). Die MHH wird lagegerecht durch die TUG und die KUG unterstützt.

Abb. 5
figure 5

Vor einem Eingang der MHH aufgebauter Personen-Dekontaminationsplatz. (Aus [1], mit freundl. Genehmigung des Deutschen Ärzte-Verlags)

Notfallbetrieb bei internen Gefahrenlagen

Allgemeine Regelungen

Allgemeine Aufgaben der MEL und KEL bei internen Gefahrenlagen

Bei direkten Personengefährdungen, wie Bränden oder Geiselnahmen, obliegt die Einsatzleitung der Feuerwehr bzw. der Polizei. Den Anordnungen der Einsatzleiter ist Folge zu leisten; sie sind nach Kräften zu unterstützen.

  • Die KEL ist bei internen Gefahrenlagen insbesondere für die administrativ-organisatorische Führung im protrahierten Notfallbetrieb verantwortlich.

  • Die MEL ist bei internen Gefahrenlagen – insbesondere mit direkter Personengefährdung – für die Durchführung der Erstmaßnahmen bis zum Eintreffen weiterer Hilfe von Feuerwehr und Polizei bzw. bis zur Übernahme der Führung durch die KEL verantwortlich.

  • Das Material zur technischen Unterstützung bei internen Gefahrenlagen (Rettungstücher, Beleuchtungsmaterial, Schilder usw.) ist in einem speziellen Notfallmodul zusammengestellt.

Brände und Umweltgefahren

Alarmierung

Bei Bränden und Umweltgefahren – wie der Freisetzung eines Gefahrstoffs, aber auch bei Sturm, Erdbeben oder Überflutung – ist unverzüglich für die Alarmierung zu sorgen, indem Feuermelder betätigt, Mitarbeiter im Arbeitsbereich gewarnt und die Feuerwehr (Notruf 112) sowie die Technische Leitwarte informiert werden. Es ist eine genaue Lagemeldung abzugeben und auf Rückfragen zu warten; daher darf der Anruf nicht unaufgefordert beendet werden. Bei automatischem Feueralarm sind Personen im eigenen Bereich zu warnen und es ist zu versuchen, die Ursache unter Beachtung der Eigensicherung zu ermitteln. Der Mitarbeiter der Leitwarte alarmiert die Feuerwehr über die Notrufnummer 112 und zusätzlich den OAvD der Unfallchirurgie. Dieser legt die Alarmstufe fest und alarmiert oder informiert lageabhängig die MEL und KEL.

Weitere Maßnahmen

Menschenrettung geht vor Schadensbekämpfung.

Zur Menschenrettung ist es insbesondere erforderlich:

  • Mitarbeiter zur Hilfeleistung zusammenzuhalten und Mitarbeiter in abgelegenen Arbeitsbereichen zu warnen;

  • brennende Personen mit Wasser, Feuerlöscher oder Löschdecke usw. abzulöschen und Hitzespeicher (verbrannte Kleidung, Schmuck) zu entfernen;

  • eine möglichst etagengleiche (horizontale) Räumung in den nächsten Rauchabschnitt zu veranlassen;

  • verrauchte Bereiche ggf. durch Unterkriechen zu überwinden;

  • die Nutzung von Aufzüge zu meiden.

Es gelten die speziellen Anweisungen der Bereiche mit Angabe der Rettungswege sowie von internen und externen Sammelstellen.

Zur Schadensbekämpfung und -begrenzung sind insbesondere folgende Maßnahmen erforderlich:

  • Ausbreitung von Feuer, Rauch und Schadstoffen verhindern – Türen und Fenster schließen.

  • Entstehungsbrand unter Beachtung der Eigensicherung mit Feuerlöscher usw. bekämpfen; ggf. Feuerlöscher aus Nachbarbereichen herbeiholen.

  • Brandbekämpfung zur Eigensicherung möglichst mit mehreren Personen vornehmen.

  • Verbleib der Patienten dokumentieren.

  • Patienten in ungefährdeten Bereichen strikt auf die Zimmer verweisen.

  • Unbefugte Personen aus dem Gefahrenbereich fernhalten.

  • Akten und sonstige Befunde sowie ggf. Patientengut und weitere Sachwerte bergen.

  • Eintreffende Feuerwehr über die Lage informieren und deren Anweisungen befolgen.

KEL, MEL und Feuerwehr können die Räumung gefährdeter Bereiche direkt vor Ort oder durch Intranet-Blitzmeldung und Notfall-SMS auf bestimmte dienstliche Mobilfunktelefone anordnen.

Ausfall der Stromversorgung

Im Notfallplan und den einschlägigen AA sind die Rahmenbedingungen (einschließlich der Stromversorgungsnetze und Reserveoptionen) sowie die allgemeinen Maßnahmen definiert; dazu zählen:

  • Lagegerechte interne Alarmierung und Information;

  • Sicherung der Vitalfunktionen akut lebensbedrohter Patienten bei Ausfall von Beatmungs- und Narkosegeräten usw., dabei prüfen, ob Steckdosen anderer Stromkreise (Sicherheitsversorgung usw.) Strom führen und lebenswichtige Geräte umstecken;

  • bei unaufschiebbaren Eingriffen in nicht betroffene Bereiche ausweichen, dazu sind spezielle Stromversorgungslisten zu erstellen und griffbereit zu halten;

  • Reduzierung des Stromverbrauchs, daher in betroffenen und nicht betroffenen Bereichen alle verzichtbaren Stromverbraucher abschalten;

  • ggf. Räumung oder Evakuierung von Bereichen oder Gebäuden.

Bei längerfristigem Stromausfall wird die Brennstoffversorgung der Dieselaggregate in Zusammenarbeit mit der Feuerwehr sichergestellt. Die interne Bevorratung soll für mindestens 48 h ausreichen.

Ausfall der Sauerstoffversorgung

Rahmenbedingungen

Im Notfallplan und den einschlägigen AA sind die Rahmenbedingungen (Einspeisung, Sauerstofftanks, Unterverteilungen, Ersatzeinspeisung) sowie die allgemeinen Maßnahmen zusammengestellt:

  • Lagegerechte interne Alarmierung und Information;

  • Sauerstoffversorgung vitalbedrohter Patienten bei Ausfall von Beatmungs- und Narkosegeräten usw. sichern;

  • Beatmungsbeutel mit oder ohne Sauerstoffzylinder und Reservoir benutzen;

  • Beatmungsgeräte mit direkt angeschlossenen Sauerstoffzylindern betreiben;

  • Notfall- und Transportbeatmungsgeräte einsetzen;

  • ggf. die Räumung des Bereichs vorbereiten.

Ausfall der Kommunikationseinrichtungen

Dieser umfangreiche Teil des Notfallplans für interne Gefahrenlagen kann hier nicht näher dargestellt werden.

  • Bei Ausfall der externen Verbindungen der Festnetztelefonanlage sind die evtl. Reserveoptionen (Standleitungen usw.) zu prüfen und die externe Verbindung durch Aufbau einer Minimalkommunikation zur RLS über das Mobilfunktelefonnetz oder interne Reserveoptionen zu sichern (1. externe Rückfallebene). Ersatzweise wird über einen Einsatzleitwagen (ELW) eine Sprechfunkverbindung zwischen der KEL und der RLS aufgebaut (2. externe Rückfallebene).

  • Bei Ausfall der externen und internen Verbindungen der Festnetztelefonanlage wird die externe Verbindung zur RLS über das Mobilfunktelefonnetz, interne Reserveoptionen (1. externe Rückfallebene) oder einen ELW mit Sprechfunkverbindung (2. externe Rückfallebene) gesichert. Für die interne Kommunikation werden die Mobilfunktelefone der Diensthabenden und sonstigen Funktionsträger nach einer vorbereiteten Liste erfasst (1. interne Rückfallebene). Die Kommunikation wird über ein Mobilfunktelefon bei der KEL koordiniert, dessen Nummer über eine Intranet-Blitzmeldung bekannt gegeben wird. Zur Entlastung des Mobilfunktelefonnetzes sind die Mitarbeiter durch Intranet-Blitzmeldung aufzufordern, sich kurz zu fassen und auf private Gespräche zu verzichten. Bei Ausfall des Mobilfunktelefonnetzes infolge Überlastung oder externer Abschaltung der Zelle wird ein vorbereitetes Funknetz aktiviert (2. interne Rückfallebene). Bei allen Funkern werden Melder eingeteilt und vorbereitete Meldezettel benutzt.

  • Bei einem Ausfall der dienstlichen Mobilfunktelefone wird zunächst geprüft, ob nur die hausinterne Mobilfunktelefonversorgung („Innennetz“) oder auch das externe Mobilfunktelefonnetz („Außennetz“) betroffen sind. Ggf. werden wiederum die privaten Mobilfunktelefone der Diensthabenden und sonstigen Funktionsträger nach Liste erfasst. Alternativ müssen die Betreffenden ihre Erreichbarkeit über eine definierte Telefonverbindung im Festnetz oder Anwesenheit vor Ort sicherstellen. Die auf die dienstlichen Mobilfunktelefone angewiesenen Alarme werden geprüft und ggf. lagegerecht – z. B. über das Telefonfestnetz oder private Mobilfunktelefone – kompensiert.

Als weitere Kommunikationsmöglichkeiten werden lagegerecht das Intranet (E-Mail) und die Rohrpostanlage genutzt. Es ist eine genaue Absprache zwischen den beteiligten Stellen erforderlich, damit die Informationen nicht ins Leere laufen.

Ausfall der EDV-Anlage

Die externe und interne Kommunikation über Internet und Intranet ist nicht mehr verfügbar. Davon sind insbesondere die Patientendokumentation, die Anforderung und Abrufbarkeit von Labor- und Röntgenleistungen sowie das Konsilwesen betroffen. Aufnahme und Entlassung von Patienten sowie Eingriffe usw. sind vorläufig in Papierform zu dokumentieren. Die Anforderung von Labor-, Röntgen- und Konsilleistungen muss telefonisch oder in Papierform über Fax, Rohrpostanlage oder Melder erfolgen. Gleiches gilt für die Mitteilung der Ergebnisse. Die Anforderungen sind auf das unbedingt Notwendige zu beschränken. Es ist eine genaue Absprache zwischen den beteiligten Stellen erforderlich, damit die Informationen nicht ins Leere laufen. Nach Behebung der Störung sind die zwischenzeitlich angefallenen Daten im EDV-System nachzutragen.

Ausfall der Wasserversorgung bzw. der Heizungsanlage

Im Notfallplan sind die Rahmenbedingungen (Einspeisestellen usw.) einschließlich der Reserveoptionen definiert. Die einschlägigen AA beschränken sich auf allgemeine Handlungsanweisungen.

Sonstige Ausnahmesituationen

Bombendrohung

In der einschlägigen AA sind festgelegt:

  • Bei Entgegennahme einer telefonischen Bombendrohung den Anrufer zunächst ausreden lassen und danach ruhig und detailliert nach einem im Intranet hinterlegten Merkblatt befragen, um möglichst viele Informationen zu gewinnen. Sofort Notizen machen.

  • Panik vermeiden – keine laute Weitergabe der Bombendrohung und keine unüberlegten Aktionen.

  • Erst nach Aufnahme der Bombendrohung Alarmierung des OAvD der Unfallchirurgie und der Leitwarte.

  • Der OAvD der Unfallchirurgie legt die Alarmstufe fest und alarmiert Polizei, MEL, KEL und ggf. Feuerwehr und RLS.

Das weitere Vorgehen wird lageabhängig vom Einsatzleiter der Polizei in Absprache mit dem ÄLvD und dem Leiter KEL festgelegt.

Auffinden verdächtiger Gegenstände

In der einschlägigen AA sind festgelegt:

  • Panik vermeiden – keine laute Weitergabe der Beobachtung und keine unüberlegten Aktionen.

  • Alarmierung des OAvD der Unfallchirurgie und der Leitwarte.

  • Der OAvD der Unfallchirurgie legt die Alarmstufe fest und alarmiert Polizei, MEL, KEL und ggf. Feuerwehr und RLS.

Das weitere Vorgehen wird lageabhängig vom Einsatzleiter der Polizei in Absprache mit dem ÄLvD und dem Leiter KEL festgelegt.

Amoklauf, Geiselnahme und andere direkte Personengefährdungen

Alarmierung

In der einschlägigen AA sind festgelegt:

  • Sofortige Alarmierung der Polizei über die Notrufnummer 110, danach des OAvD der Unfallchirurgie und der Leitwarte;

  • der OAvD der Unfallchirurgie legt die Alarmstufe fest und alarmiert Polizei (erneut), MEL, KEL und ggf. Feuerwehr und RLS.

Nach Entscheidung des OAvD der Unfallchirurgie erfolgt die allgemeine Alarmierung und Information der Mitarbeiter durch Intranet-Blitzmeldung und Notfall-SMS auf bestimmte dienstliche Mobilfunktelefone.

Weitere Maßnahmen

In der einschlägigen AA sind festgelegt:

  • Panik vermeiden – keine unüberlegten Aktionen;

  • Eigenschutz beachten und die Umgebung warnen;

  • sich selbst und andere durch Einschließen in Sicherheit bringen und im verschlossenen Raum zusätzlich Deckung suchen;

  • im Einzelfall den Amokläufer durch Einschließen isolieren.

Die Einsatzleitung und alle weiteren Maßnahmen obliegen der Polizei. Die polizeiliche Einsatztaktik ist grundsätzlich wie folgt: Bei Amoklauf unverzügliche Unschädlichmachung des Täters durch die ersten verfügbaren Einsatzkräfte; bei Geiselnahme Kontaktaufnahme mit dem Täter und Deeskalation durch spezielle Einsatzkräfte.

Ausblick

Erst durch suffiziente Notfallplanung wird ein Krankenhaus seinem Versorgungsauftrag in vollem Maß gerecht – dies betrifft sowohl die allgemeine Daseinsvorsorge für die Bevölkerung als auch die Sicherheit der aufgenommenen Patienten. Während viele Klinken diese Lasten traditionsgemäß tragen, führt der steigende Kostendruck mit zunehmendem Verzicht auf interne Fähigkeiten zu neuen Risiken, die sich gravierend auf die Notfallplanung auswirken können. In absehbarer Zeit könnte es den Krankenhäusern an der logistischen Basisautarkie fehlen, die sie unter widrigen Umständen – etwa bei mehrtägiger Extremwetterlage mit Zusammenbruch des Straßenverkehrs – funktionstüchtig erhält. Zu dieser Basisautarkie zählen die ausreichende Bevorratung mit Medikamenten und Medizinprodukten sowie das Erbringen von Notfalllaborleistungen im Hause, eine Möglichkeit zur hausinternen Instrumentenaufbereitung und zur zumindest überbrückenden hausinternen Speisenversorgung sowie eine hausinterne Mindestversorgung mit Wäsche und sonstigen Gebrauchsgütern. Der Notfallplan muss regelmäßig und realitätsnah in Übungen erprobt und ggf. nachgebessert werden. Darüber hinaus wird durch die Übungen das Problembewusstsein der nicht unmittelbar an der Notfallplanung beteiligten Mitarbeiter geweckt und ihre Aufmerksamkeit geschärft.

Fazit für die Praxis

  • Der Notfallplan dient der bestmöglichen Versorgung von Patienten, die bei externen Gefahrenlagen (Großschadensereignissen und Katastrophen) in das Krankenhaus gebracht werden, sowie der Rettung von Patienten und Mitarbeitern und der Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs bei internen Gefahrenlagen.

  • Jedes Krankenhaus muss durch eine spezifische Gefährdungsanalyse den für die eigene Notfallplanung erforderlichen Rahmen definieren.

  • Wegen der vielfältigen Interaktionen mit allen Bereichen hat es sich bewährt, den Notfallplan in einer ständigen interdisziplinären Arbeitsgruppe – AG-Notfallplan – zu erarbeiten und fortzuentwickeln.

  • Die Mitglieder der AG-Notfallplan bilden im Einsatzfall den Kern des Führungsteams – eine funktionsbezogene (statt abteilungsbezogene) Struktur des Notfallplans mit einem Führungsteam vermindert den Schulungsaufwand und erhöht die Professionalität.

  • Für alle Mitarbeiter sind die Alarmierungswege und bestimmte Grundstrukturen, wie Sammelplätze und Kinderbetreuung, im Intranet herausgehoben dargestellt, damit sie sich mit den Grundzügen des Plans vertraut machen können.

  • Ein durchgehend besetztes Alarmtelefon dient als Meldekopf für alle Hilfeersuchen bei externen und internen Gefahrenlagen.

  • Der Krankenhauseinsatzleitung (KEL) obliegt die administrativ-organisatorische Führung bei externen und internen Gefahrenlagen. Dazu ist die KEL befugt, jeden Mitarbeiter nach den jeweiligen Erfordernissen einzusetzen.

  • Der medizinischen Einsatzleitung (MEL) obliegen die unmittelbare Patientenversorgung und die erforderlichen technischen Maßnahmen bei externen und internen Gefahrenlagen.

  • Die Alarmanweisungen des Notfallplans enthalten alle für den Funktionsträger relevanten Informationen und erlaubt die rasche Übernahme der Funktion. Bei hohem Handlungsdruck genügt das Abarbeiten der beigefügten Checkliste.