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Open Access 2021 | OriginalPaper | Buchkapitel

22. Krankenhaus-Directory 2019 – DRG-Krankenhäuser im Vergleich

verfasst von : Carina Mostert, Andreas Pritzkau

Erschienen in: Krankenhaus-Report 2021

Verlag: Springer Berlin Heidelberg

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Zusammenfassung

Zusammenfassung

Das Directory deutscher Krankenhäuser bietet eine jährlich aktualisierte Übersicht stationärer Leistungserbringer. Die Darstellung umfasst unter anderem Informationen zur Struktur des vereinbarten Leistungsangebots, zum Grad der Spezialisierung, zur regionalen Marktpositionierung und Wettbewerbssituation sowie Informationen zur Ergebnisqualität nach dem Verfahren Qualitätssicherung mit Routinedaten (QSR). Insgesamt finden mehr als 1.300 Krankenhäuser Eingang, zu denen eine Budgetvereinbarung für das Jahr 2019 oder QSR-Behandlungsergebnisse vorliegen.
Hinweise

Ergänzende Information

Die elektronische Version dieses Kapitels enthält Zusatzmaterial, auf das über folgenden Link zugegriffen werden kann https://​doi.​org/​10.​1007/​978-3-662-62708-2_​22.
Begleitmaterial
Zusammenfassung
Das Directory deutscher Krankenhäuser bietet eine jährlich aktualisierte Übersicht stationärer Leistungserbringer. Die Darstellung umfasst unter anderem Informationen zur Struktur des vereinbarten Leistungsangebots, zum Grad der Spezialisierung, zur regionalen Marktpositionierung und Wettbewerbssituation sowie Informationen zur Ergebnisqualität nach dem Verfahren Qualitätssicherung mit Routinedaten (QSR). Insgesamt finden mehr als 1.300 Krankenhäuser Eingang, zu denen eine Budgetvereinbarung für das Jahr 2019 oder QSR-Behandlungsergebnisse vorliegen.
The Directory of German Hospitals provides an annually updated overview of inpatient service providers. It includes information on the structure of the agreed range of services, the degree of specialisation, regional market positioning and competitive situation as well as information on the outcome quality according to QSR, a method of quality reporting based on routine data of health care funds. In total, more than 1,300 hospitals have been included for which a budget agreement for the year 2019 or QSR treatment outcomes are available.
Das jährliche Directory deutscher Krankenhäuser stellt Eckdaten aus den Aufstellungen der Entgelte und Budgetermittlung (AEB) gemäß Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) dar. Den Darstellungen liegen Vereinbarungsdaten und nicht die tatsächlich erbrachten Leistungen der jeweiligen Einrichtung zugrunde. Insgesamt finden mehr als 1.300 Krankenhäuser Eingang, zu denen eine Vereinbarung oder QSR-Behandlungsergebnisse vorliegen. Das Krankenhaus-Directory finden Sie unter https://​doi.​org/​10.​1007/​978-3-662-62708-2_​22.
Die einzelnen Spalten des Directories haben folgende Bedeutung:
Krankenhausname
Mit einem * gekennzeichnete Einrichtungen haben nach Abschluss der Vereinbarung 2019 mit einem anderen Krankenhaus fusioniert oder wurden geschlossen.
Betten
Jedes Krankenhaus wird nach seiner Bettenzahl klassifiziert und einer von sechs Kategorien zugeordnet. Die verwendeten Symbole bedeuten Folgendes:
< 50
=
unter 50 Betten
< 100
=
50 bis unter 100 Betten
< 200
=
100 bis unter 200 Betten
< 500
=
200 bis unter 500 Betten
< 1.000
=
500 bis unter 1.000 Betten
> 1.000
=
über 1.000 Betten
Die Angaben stammen überwiegend aus dem Jahr 2019, andernfalls aus den Vorjahren.
Träger
In dieser Spalte wird die Trägerschaft des Krankenhauses mit folgenden Abkürzungen geschlüsselt:
ö
für öffentlich
fg
für freigemeinnützig
p
für privat
Z-Bax (Zahlbasisfallwert)
Der Basisfallwert ist der Eurobetrag, der multipliziert mit der Bewertungsrelation den Preis einer DRG-Fallpauschale festlegt. Für die Vergütung der Krankenhausfälle einer laufenden Periode ist der Zahlbasisfallwert maßgeblich, der auch Transferzahlungen aus vergangenen Perioden, sogenannte Erlösausgleiche, berücksichtigt. Außerdem dient der Zahlbasisfallwert auch der sachgerechten Umsetzung unterjährig vereinbarter Gesamtjahreswerte. Der gemittelte Zahlbasisfallwert (Z-Bax) ist ein Indikator für das tatsächlich herrschende Preisniveau des Jahres für Krankenhausleistungen, die nach DRGs vergütet werden.1 Der Z-Bax umfasst alle relevanten Zu- und Abschlagstatbestände. Deren Vergütung wird ebenfalls je Bewertungsrelation, also analog dem Basisfallwert ausgedrückt (Friedrich et al. 2010).2
In der Spalte für den Basisfallwert ist ein „BE“ zu finden, wenn das gesamte Krankenhaus 2019 keine DRG-Entgelte vereinbart hat, z. B. auf Basis der Vereinbarung zur Bestimmung von Besonderen Einrichtungen 2019, und es somit als Ganzes von der Anwendung der DRG-Fallpauschalen ausgenommen ist.
Casemix
Der Casemix ist die Summe aller Bewertungsrelationen einer Einrichtung. Jedes Krankenhaus wird anhand des vereinbarten Casemix klassifiziert und einer von sechs Kategorien zugeordnet. Die verwendeten Symbole bedeuten Folgendes:
< 1.000
=
unter 1.000 Bewertungsrelationen
< 5.000
=
1.000 bis unter 5.000 Bewertungsrelationen
< 10.000
=
5.000 bis unter 10.000 Bewertungsrelationen
< 20.000
=
10.000 bis unter 20.000 Bewertungsrelationen
< 50.000
=
20.000 bis unter 50.000 Bewertungsrelationen
> 50.000
=
über 50.000 Bewertungsrelationen
CMI (Casemix-Index)
Der Casemix-Index (CMI) beschreibt die mittlere Fallschwere eines Krankenhauses. Er berechnet sich aus dem Quotienten des Casemix (Summe aller Bewertungsrelationen eines Krankenhauses) und der Gesamtzahl der über DRGs abgerechneten Fälle eines Krankenhauses. Der hier ausgewiesene CMI enthält keine teilstationären DRGs.
Abw. CMI Land
Für jede Einrichtung wird der individuelle CMI mit dem entsprechenden Landeswert verglichen. Die Abweichungen sind mit folgenden Symbolen gekennzeichnet:
\({+}{+}{+}\)
=
Abweichung vom Landeswert von über 20 %
+ + 
=
Abweichung vom Landeswert von 10 % bis unter 20 %
+
=
Abweichung vom Landeswert von 0 % bis unter 10 %
=
Abweichung vom Landeswert von 0 % bis über −10 %
− − 
=
Abweichung vom Landeswert von −10 % bis über −20 %
− – 
=
Abweichung vom Landeswert von unter −20 %
Vereinbarter Spezialisierungsgrad im DRG-Bereich (Gini-Koeffizient)
Die Werte beschreiben den Grad der Spezialisierung für DRG-Leistungen des jeweiligen Krankenhauses anhand des Gini-Koeffizienten. Die Ermittlung erfolgt auf der Ebene Basis-DRG (A-DRG). Der Gini-Koeffizient ist eine Maßzahl für die (Un)gleichverteilung innerhalb einer Grundgesamtheit. Sind die Leistungen eines Krankenhauses über alle Basis-DRGs gleich verteilt, liegt keine Spezialisierung vor. Verteilen sich die Fälle auf nur wenige Basis-DRGs und ist die Verteilung somit sehr ungleich, kann das Krankenhaus als spezialisiert gelten. Ein Gini-Koeffizient von 1 resultierte aus einer maximalen Spezialisierung auf nur eine Leistung, ein Wert von 0 entspräche einer identischen Fallzahl in allen Basis-DRGs.
Aus dem Grad der Spezialisierung der Krankenhäuser lassen sich nur wenige Rückschlüsse auf die Zentralisierung der Leistungserbringung ziehen. Die Tab. 22.1 und 22.2 illustrieren die Verteilung der Fallzahlen je vollstationäre Basis-DRG (s. u.) der operativen bzw. der medizinischen Partition auf die vorliegenden Vereinbarungen. Die Darstellung erfolgt nach Fallzahlquintilen. Die Spalten zum ersten Quintil geben z. B. darüber Auskunft, welchen Anteil die 20 % der Krankenhäuser mit den größten Fallzahlen am Gesamtaufkommen haben. Die Spalten zum fünften Quintil geben u. a. Hinweise, in welchen Basis-DRGs die 20 % der Krankenhäuser mit den geringsten Fallzahlen die entsprechende Leistung nur sehr selten erbringen. Die Darstellung beschränkt sich auf die jeweils 25 fallzahlstärksten Basis-DRGs.
Tab. 22.1
Verteilung der vereinbarten Fallzahlen 2019 auf Fallzahl-Quintile für die 25 häufigsten vollstationären Basis-DRGs der operativen Partition
ADRG
Beschreibung
MDC
Partition
Fallzahl
Anzahl KH
Anteil KH in %
∅ Fallzahl
1. Quintil
2. Quintil
3. Quintil
4. Quintil
5. Quintil
∅ Fallzahl
Fallzahlanteil in %
∅ Fallzahl
Fallzahlanteil in %
∅ Fallzahl
Fallzahlanteil in %
∅ Fallzahl
Fallzahlanteil
∅ Fallzahl
Fallzahlanteil in %
O01
Sectio caesarea
14
O
181.258
530
46
342
758
44
400
23
263
15
185
11
103
6
I47
Revision oder Ersatz des Hüftgelenkes ohne komplizierende Diagnose, ohne Arthrodese, ohne äußerst schwere CC, Alter > 15 Jahre
8
O
174.649
829
72
211
537
51
229
22
148
14
99
9
39
4
G24
Eingriffe bei Bauchwandhernien, Nabelhernien u. and. Hernien, Alt. > 0 J. od. beidseit. Eingr. bei Leisten- und Schenkelhernien, Alt. > 0 J. u. < 56 J. oder Eingr. bei Leisten- u. Schenkelhernien, Alt. > 55 J.
6
O
154.473
826
72
187
370
40
221
24
164
17
121
13
58
6
L20
Transurethrale Eingriffe außer Prostataresektion und komplexe Ureterorenoskopien
11
O
144.908
480
42
302
702
47
432
29
279
18
93
6
5
0
I44
Endoprothese oder andere Endoprothesenimplantation/-revision am Kniegelenk
8
O
138.090
762
66
181
459
51
204
23
128
14
80
9
34
4
I13
Bestimmte Eingriffe an Humerus, Tibia, Fibula und Sprunggelenk
8
O
133.266
865
75
154
349
45
186
24
122
16
79
10
34
4
I10
Andere Eingriffe an der Wirbelsäule
8
O
133.218
743
65
179
513
57
228
26
110
12
39
4
4
0
F59
Gefäßeingriffe ohne komplizierende Konstellation
5
O
132.918
663
58
200
540
54
271
27
145
15
41
4
3
0
H08
Laparoskopische Cholezystektomie
7
O
129.395
791
69
164
311
38
198
24
147
18
109
13
52
6
F58
Perkutane Koronarangioplastie
5
O
102.736
565
49
182
449
49
218
24
143
16
84
9
15
2
D30
Tonsillektomie außer bei bösartiger Neubildung oder verschiedene Eingriffe an Ohr, Nase, Mund und Hals ohne äußerst schwere CC
3
O
96.620
506
44
191
677
71
192
20
60
6
19
2
3
0
J11
Andere Eingriffe an Haut, Unterhaut und Mamma
9
O
89.702
911
79
98
298
61
96
19
58
12
31
6
8
2
I08
Andere Eingriffe an Hüftgelenk und Femur
8
O
89.666
854
74
105
241
46
125
24
84
16
54
10
21
4
I20
Eingriffe am Fuß
8
O
85.667
877
76
98
276
57
100
21
60
12
37
8
15
3
G26
Andere Eingriffe am Anus
6
O
83.573
822
72
102
245
48
117
23
77
15
49
10
20
4
I21
Lokale Exzision und Entfernung von Osteosynthesematerial an Hüftgelenk, Femur und Wirbelsäule oder komplexe Eingriffe an Ellenbogengelenk und Unterarm oder bestimmte Eingriffe an der Klavikula
8
O
81.751
860
75
95
207
44
116
24
80
17
52
11
20
4
F52
Perkutane Koronarangioplastie mit komplexer Diagnose
5
O
78.240
567
49
138
307
45
177
26
121
17
71
10
13
2
I09
Bestimmte Eingriffe an der Wirbelsäule
8
O
78.110
747
65
105
293
56
126
24
65
12
30
6
8
1
G23
Appendektomie oder laparoskopische Adhäsiolyse außer bei Peritonitis, ohne äußerst schwere oder schwere CC
6
O
75.318
808
70
93
190
41
114
25
84
18
56
12
22
5
D06
Eingriffe an Nasennebenhöhlen, Mastoid, komplexe Eingriffe am Mittelohr und andere Eingriffe an den Speicheldrüsen
3
O
74.942
479
42
156
514
66
175
22
65
8
23
3
4
0
I29
Komplexe Eingriffe am Schultergelenk oder bestimmte Osteosynthesen an der Klavikula
8
O
71.059
845
74
84
243
58
86
20
51
12
29
7
11
3
F50
Ablative Maßnahmen bei Tachyarrhythmie
5
O
70.709
314
27
225
639
57
257
23
140
12
68
6
19
2
I32
Eingriffe an Handgelenk und Hand
8
O
69.819
843
73
83
286
69
77
19
31
8
14
3
5
1
F12
Implantation eines Herzschrittmachers
5
O
62.801
725
63
87
208
48
108
25
69
16
37
9
10
2
C08
Extrakapsuläre Extraktion der Linse (ECCE)
2
O
59.305
193
17
307
865
57
393
26
205
13
51
3
9
1
n = 1.148 Vereinbarungen des Jahres 2019
Krankenhaus-Report 2021
Tab. 22.2
Verteilung der vereinbarten Fallzahlen 2019 auf Fallzahl-Quintile für die 25 häufigsten vollstationären Basis-DRGs der medizinischen Partition
ADRG
Beschreibung
MDC
Partition
Fallzahl
Anzahl KH
Anteil KH in %
∅ Fallzahl
1. Quintil
2. Quintil
3. Quintil
4. Quintil
5. Quintil
∅ Fallzahl
Fallzahlanteil in %
∅ Fallzahl
Fallzahlanteil in %
∅ Fallzahl
Fallzahlanteil in %
∅ Fallzahl
Fallzahlanteil
∅ Fallzahl
Fallzahlanteil in %
G67
Ösophagitis, Gastroenteritis, gastrointestinale Blutung, Ulkuserkrankung und verschiedene Erkrankungen der Verdauungsorgane
6
M
658.733
960
84
686
1.489
43
894
26
623
18
377
11
48
1
P67
Neugeborener Einling, Aufnahmegewicht > 2.499 g
15
M
579.337
552
48
1.050
2.255
43
1.268
24
825
16
591
11
295
6
O60
Vaginale Entbindung
14
M
394.447
531
46
743
1.536
42
902
24
597
16
436
12
236
6
I68
Nicht operativ behandelte Erkrankungen und Verletzungen im Wirbelsäulenbereich
8
M
327.648
1.021
89
321
836
52
384
24
231
14
125
8
27
2
F62
Herzinsuffizienz und Schock
5
M
299.768
929
81
323
679
42
412
26
285
18
185
11
51
3
E79
Infektionen und Entzündungen der Atmungsorgane
4
M
249.796
943
82
265
602
46
331
25
218
16
137
10
35
3
F71
Nicht schwere kardiale Arrhythmie und Erregungsleitungsstörungen
5
M
235.724
908
79
260
615
47
334
26
207
16
115
9
25
2
L90
Niereninsuffizienz, teilstationär, Alter > 14 Jahre ohne Peritonealdialyse
11
M
233.686
117
10
1.997
6.584
68
2.640
27
335
3
154
2
47
0
B70
Apoplexie
1
M
184.023
939
82
196
658
67
236
24
58
6
21
2
6
1
B80
Andere Kopfverletzungen
1
M
182.242
878
76
208
561
54
252
24
140
14
72
7
10
1
F67
Hypertonie
5
M
179.897
908
79
198
428
43
242
24
175
18
116
12
28
3
E65
Chronisch-obstruktive Atemwegserkrankung
4
M
172.514
913
80
189
445
47
225
24
151
16
93
10
28
3
O65
Andere vorgeburtliche stationäre Aufnahme
14
M
171.146
653
57
262
646
49
341
26
210
16
103
8
6
0
L64
Harnsteine und Harnwegsobstruktion
11
M
158.939
877
76
181
554
61
230
26
76
8
35
4
9
1
E69
Bronchitis und Asthma bronchiale
4
M
158.459
918
80
173
412
48
222
26
131
15
77
9
21
2
K62
Verschiedene Stoffwechselerkrankungen
10
M
153.533
946
82
162
338
42
208
26
148
18
97
12
20
3
L63
Infektionen der Harnorgane
11
M
150.870
921
80
164
377
46
213
26
132
16
77
9
19
2
F73
Synkope und Kollaps
5
M
138.915
947
82
147
330
45
188
26
122
17
75
10
16
2
J65
Verletzung der Haut, Unterhaut und Mamma
9
M
131.235
907
79
145
372
52
173
24
109
15
58
8
10
1
E71
Neubildungen der Atmungsorgane
4
M
131.090
890
78
147
534
72
123
17
50
7
23
3
6
1
K60
Diabetes mellitus
10
M
114.350
931
81
123
339
55
132
21
81
13
49
8
12
2
J64
Infektion/Entzündung der Haut und Unterhaut oder Hautulkus
9
M
113.870
978
85
116
281
48
144
25
94
16
54
9
8
1
D61
Gleichgewichtsstörung, Hörverlust und Tinnitus
3
M
111.809
921
80
121
330
55
149
25
75
12
40
7
11
2
B76
Anfälle
1
M
109.201
905
79
121
388
64
157
26
43
7
13
2
3
0
G72
Andere leichte bis moderate Erkrankungen der Verdauungsorgane
6
M
107.863
883
77
122
282
46
156
26
99
16
59
10
15
2
n = 1.148 Vereinbarungen des Jahres 2019
Krankenhaus-Report 2021
Leistungsdichte Basis-DRGs
Es wird jeweils angegeben, wie viele Basis-DRGs (A-DRGs) jeweils 25 %, 50 % und 75 % aller Leistungen eines Hauses ausmachen. Basis-DRGs stellen eine Obergruppe für eine oder mehrere DRGs dar, die durch die gleichen Diagnosen- und/oder Prozedurencodes definiert sind. DRGs innerhalb einer Basis-DRG unterscheiden sich in ihrem Ressourcenverbrauch bzw. ihres Schweregrads. In der G-DRG Version 2019 gibt es 561 Basis-DRGs, davon drei nicht bewertete Fehler-DRGs und eine teilstationäre DRG.
TOP 3 MDC
In einer weiteren Annäherung an das DRG-Leistungsspektrum eines Hauses werden die fünf jeweils stärksten Hauptdiagnosegruppen (MDCs; Major Diagnostic Category) mit ihrer Nummer sowie dem jeweiligen Prozentanteil an sämtlichen DRG-Leistungen dokumentiert. Die Nummern der MDCs bedeuten Folgendes:
−1
Pre-MDC
1
Krankheiten und Störungen des Nervensystems
2
Krankheiten und Störungen des Auges
3
Krankheiten und Störungen im HNO-Bereich
4
Krankheiten und Störungen der Atmungsorgane
5
Krankheiten und Störungen des Kreislaufsystems
6
Krankheiten und Störungen der Verdauungsorgane
7
Krankheiten und Störungen am hepatobiliären System und Pankreas
8
Krankheiten und Störungen am Muskel-Skelett-System und Bindegewebe
9
Krankheiten und Störungen an Haut, Unterhaut und Mamma
10
Endokrine, Ernährungs- und Stoffwechselkrankheiten
11
Krankheiten und Störungen der Harnorgane
12
Krankheiten und Störungen der männlichen Geschlechtsorgane
13
Krankheiten und Störungen der weiblichen Geschlechtsorgane
14
Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett
15
Neugeborene
16
Krankheiten des Blutes, der blutbildenden Organe und des Immunsystems
17
Hämatologische und solide Neubildungen
18
Infektiöse und parasitäre Krankheiten
19
Psychiatrische Krankheiten und Störungen
20
Alkohol- und Drogengebrauch und alkohol- und drogeninduzierte psychische Störungen
21
Verletzungen, Vergiftungen und toxische Nebenwirkungen von Drogen und Medikamenten
22
Verbrennungen
23
Faktoren, die den Gesundheitszustand beeinflussen und andere Inanspruchnahmen des Gesundheitswesens
24
Sonstige DRGs
Partitionen in % (Verteilung über die Partitionen)
Eine MDC kann in drei Partitionen aufgeteilt sein:
  • DRGs liegen in der chirurgischen Partition, wenn sie eine Prozedur beinhalten, für die ein OP-Saal erforderlich ist.
  • DRGs der anderen Partition beinhalten Prozeduren, die in der Regel diagnostische Maßnahmen abbilden und für die kein OP-Saal erforderlich ist.
  • DRGs der medizinischen Partition beinhalten keine relevanten Prozeduren.
Die Abkürzungen der Partitionen bedeuten Folgendes:
o
=
operativ
a
=
andere
m
=
medizinisch
Budget-Anteile ZE/SE
Für Leistungen, die mit DRGs noch nicht sachgerecht vergütet werden, können die Vertragspartner individuelle Leistungskomplexe und Entgelte vereinbaren. Dazu gehören im Jahr 2019 u. a. 45 DRGs (davon drei teilstationäre), zu denen keine sachgerechte Bewertungsrelation durch das InEK ermittelt werden konnte, aber auch Leistungen in besonderen Einrichtungen und teilstationäre Behandlung.3 Die Spalte Budgetanteil SE beschreibt den Anteil solcher tages- oder fallbezogenen Leistungen am Gesamtbudget aus DRGs, Zusatzentgelten und sonstigen Entgelten. Dieser Budgetanteil ist von der Vergütung nach DRGs sowie der Budgetkonvergenz ausgenommen.
Zusatzentgelte können neben DRG-Fallpauschalen sowie tages- und fallbezogenen sonstigen Entgelten zusätzlich abgerechnet werden. Über die 93 vom InEK kalkulierten und bundeseinheitlich vergüteten hinaus können weitere hausindividuelle Zusatzentgelte vereinbart werden.
Bes. Leist. (B/N/H/P)
In mit einem „B“ gekennzeichneten Häusern sind Leistungsbereiche vereinbart, die nach der Vereinbarung zur Bestimmung von Besonderen Einrichtungen – VBE 2019 – von der Abrechnung nach DRG-Fallpauschalen und der Budgetkonvergenz ausgenommen sind. „N“ markiert Einrichtungen, in denen 2019 Entgelte für neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden nach § 6 Abs. 2 des Krankenhausentgeltgesetzes (NUB) vereinbart wurden. „H“ kennzeichnet Krankenhäuser, in denen Zusatzentgelte für hochspezialisierte Leistungen nach § 6 Abs. 2a des Krankenhausentgeltgesetzes vereinbart wurden. „P“ markiert Krankenhäuser mit einer psychiatrischen Fachabteilung.
Notfall
In dieser Spalte finden sich Informationen zu für das Budgetjahr 2019 vereinbarten Zu- bzw. Abschlägen für die Teilnahme an der Notfallversorgung. Falls zu einem IK mehrere Standorte gehören, welche unterschiedliche Kriterien der Notfallstufenvergütungsvereinbarung4 erfüllen, wird die höchste Stufe angezeigt. Es wird unterschieden, ob das Krankenhaus ein Zuschlag für die Teilnahme an der Basisnotfallversorgung (Stufe 1), an der erweiterten Notfallversorgung (Stufe 2) bzw. der Versorgung von Schwerverletzten oder der umfassenden Notfallversorgung (Stufe 3) erhält. Bei Krankenhäusern, bei denen kein Standort die Kriterien für eine allgemeine Notfallstufe erfüllt wird ausgewiesen, ob für sie ein separater Zuschlag für die Vorhaltung spezieller Notfallversorgungangebote oder ein Abschlag für die Nichtteilnahme an der Notfallversorgung vereinbart wurde.
Die Abkürzungen für die vereinbarten Zu- bzw. Abschläge zur Teilnahme an der Notfallversorgung bedeuten Folgendes:
1
=
Basisnotfallversorgung
2
=
Erweiterte Notfallversorgung und/oder Versorgung von Schwerverletzten
3
=
Umfassende Notfallversorgung
C
=
Versorgung von Durchblutungsstörungen am Herzen (Chest Pain Unit)
K
=
Kindernotfallversorgung
S
=
Versorgung von Schlaganfällen (Stroke Unit)
N
=
Nicht-Teilnahme
Leer
=
keine Information vorhanden oder abschlagsbefreiter Spezialversorger
AOK-Patientenwege (PKW-km) (Med/oQ)
Für jede Einrichtung wird auf Basis der AOK-Krankenhausfälle mit Abrechnung nach Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) die maximale PKW-Strecke in km für die 50 % (in der Spalte Med für Median) bzw. 75 % (in der Spalte oQ für oberes Quartil) der AOK-Versicherten mit der kürzesten Fahrtstrecke dargestellt. Als Startpunkt des Patientenwegs gilt der geografische Mittelpunkt des 5-stelligen PLZ-Gebiets des Patientenwohnorts, als Endpunkt die vollständige Adresse des Krankenhauses.
Vereinbarte regionale DRG-Marktanteile und -konzentration im Umkreis von 10, 20 und 30 km (Marktanteil/HHI)
Die Spalten beschreiben die regionale Markt- und Wettbewerbssituation des jeweiligen Krankenhauses für DRG-Leistungen im Luftlinienumkreis von 10, 20 und 30 km anhand der Kennzahlen Marktanteil und dem Herfindahl-Hirschman-Index (HHI).
Der ausgewiesene regionale Marktanteil eines Krankenhauses basiert auf den dort konkret vereinbarten Leistungen. Eine Einrichtung in einer Region mit hoher Krankenhausdichte kann also auch einen relativ hohen Marktanteil aufweisen, sofern es Leistungen erbringt, die in der Region ansonsten selten bzw. in geringem Umfang vereinbart sind.
Der Herfindahl-Hirschman-Index ist eine Kennzahl zur Konzentrationsmessung in einem Markt bzw. in einer Marktregion und spiegelt so die Wettbewerbsintensität wider. Er ist als Summe der quadrierten Markanteile aller Teilnehmer in einer Region definiert und kann die Werte zwischen 0 und 1 annehmen, wobei der Wert 1 als Synonym für eine Monopolstellung keinem Wettbewerb entspricht. Verteilen sich in einer Wettbewerbsregion die Leistungen gleichmäßig auf zwei Anbieter, so haben beide einen Marktanteil von 50 %, der quadrierte Marktanteil beträgt jeweils 0,25 und der HHI als Summe der quadrierten Marktanteile ist 0,50. Verteilen sich die Leistungen aber nicht gleichmäßig auf die zwei Anbieter, sondern im Verhältnis 99 % zu 1 %, so nimmt der HHI einen Wert in der Nähe von 1 ein und spiegelt so die monopolistische Angebotsstruktur wider.
Um unerwünschte Effekte aus noch nicht geschlossenen Vereinbarungen zu minimieren, basieren die Marktdaten abweichend von den übrigen Werten in der Tabelle aus der Vorjahres-Budgetrunde.
Infozeile Bundesland
Die Darstellung ist sortiert nach Bundesländern und dem Namen des Standortes. Für jedes Bundesland werden in einer Zeile die gewichteten Mittelwerte CMI, Anteile der Partitionen an Gesamtfällen, Leistungsdichte Basis-DRG, Top MDC, Budgetanteile von Zusatzentgelten und sonstigen Entgelten sowie die Anzahl der Krankenhäuser mit vereinbarten besonderen Leistungen dargestellt.
QSR-Behandlungsergebnisse
Das QSR-Verfahren der AOK ist ein Verfahren zur Qualitätsmessung von Krankenhausbehandlungen. Die Abkürzung QSR steht für „Qualitätssicherung mit Routinedaten“. Im QSR-Verfahren kann durch die konsequente Analyse der Behandlung und des Überlebensstatus bis zu einem Jahr nach der Erstoperation auch die langfristige Behandlungsqualität gemessen werden. Zur Berechnung der Qualitätsindikatoren werden Abrechnungs- bzw. Routinedaten verwendet. Diese werden den Krankenkassen automatisch vom Krankenhaus übermittelt, um die Behandlung eines Patienten in Rechnung zu stellen, oder liegen der Krankenkasse bereits in den Versichertenstammdaten vor.
Im Krankenhaus-Directory stehen die krankenhausbezogenen Ergebnisse für folgende Leistungsbereiche zur Verfügung: Einsetzen einer Hüftendoprothese bei Coxarthrose (Hüft-EP), Hüftprothesenwechsel (nicht bei Knochenbruch oder Infektion), Einsetzen einer Endoprothese oder osteosynthetische Versorgung nach einem hüftgelenknahen Oberschenkelbruch, Einsetzen eines künstlichen Kniegelenks bei Gonarthrose (Knie-EP), Knieprothesenwechsel (nicht bei Knochenbruch oder Infektion), Gallenblasenentfernung bei Gallensteinen, Blinddarmentfernung, Verschluss einer Leistenhernie, Operation bei gutartiger Prostatavergrößerung, Prostataentfernung bei Prostatakrebs und therapeutische Herzkatheter (PCI) bei Patienten ohne Herzinfarkt. Das aktuelle Verfahrensjahr 2020 umfasst den Berichtszeitraum 2016 bis 2018 (Ausnahme: Knieprothesenwechsel 2014 bis 2018) mit 2019 zur Nachbeobachtung der Patienten.
Die klinikbezogenen QSR-Ergebnisse werden auch in der Krankenhaussuche im AOK-Gesundheitsnavigator frei zugänglich veröffentlicht.5
Open Access Dieses Kapitel wird unter der Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz (http://​creativecommons.​org/​licenses/​by/​4.​0/​deed.​de) veröffentlicht, welche die Nutzung, Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und Wiedergabe in jeglichem Medium und Format erlaubt, sofern Sie den/die ursprünglichen Autor(en) und die Quelle ordnungsgemäß nennen, einen Link zur Creative Commons Lizenz beifügen und angeben, ob Änderungen vorgenommen wurden.
Die in diesem Kapitel enthaltenen Bilder und sonstiges Drittmaterial unterliegen ebenfalls der genannten Creative Commons Lizenz, sofern sich aus der Abbildungslegende nichts anderes ergibt. Sofern das betreffende Material nicht unter der genannten Creative Commons Lizenz steht und die betreffende Handlung nicht nach gesetzlichen Vorschriften erlaubt ist, ist für die oben aufgeführten Weiterverwendungen des Materials die Einwilligung des jeweiligen Rechteinhabers einzuholen.

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Fußnoten
1
Der bundesweite Z-Bax steht wochenaktuell unter https://​www.​wido.​de/​publikationen-produkte/​z-bax/​ als Download zur Verfügung.
 
2
Alle fallbezogenen Zuschläge werden bei Anrechnung im Z-Bax durch den vereinbarten CMI des Hauses dividiert. Die berücksichtigten Zu- und Abschläge lauten bis 2019: Zuschlag Ausbildung, Investitionszuschlag, Zu- und Abschlag Qualität, Sicherstellungszuschlag, Zuschlag für Vorhaltekosten Besonderer Einrichtungen, Abschlag Tariferhöhung, Abschlag für Mehrleistungen, Abschlag für Nichtteilnahme am DTA, Zu- und Abschlag für die (Nicht-)Teilnahme an der Notfallversorgung, Ausgleiche, Konvergenz Besondere Einrichtungen, Pflegesonderprogramm, Hygieneförderprogramm, Mehrkosten G-BA, Fixkostendegressionsabschlag, Versorgungszuschlag, Pflegezuschlag sowie Zuschläge für Klinische Sektionen, für einrichtungsübergreifende Fehlermeldesysteme und zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Unberücksichtigt bleiben Zuschläge für Begleitpersonen, Zentren und Schwerpunkte und Telematik.
 
3
Die Regelungen finden sich im Detail in § 6 Abs. 1 des Krankenhausentgeltgesetzes.
 
4
Grundlage ist die „Vereinbarung über Zu- und Abschläge für eine Teilnahme oder Nichtteilnahme von Krankenhäusern an der Notfallversorgung gemäß § 9 Absatz 1a Nummer 5 KHEntgG i. V. m. § 136c Absatz 4 SGB V (Notfallstufenvergütungsvereinbarung)“ vom 10.12.2018.
 
Literatur
Zurück zum Zitat Friedrich J, Leber WD, Wolff J (2010) Basisfallwerte – zur Preis- und Produktivitätsentwicklung stationärer Leistungen. In: Klauber J, Geraedts M, Friedrich J (Hrsg) Krankenhaus-Report 2010. Schattauer, Stuttgart, S 122–147 Friedrich J, Leber WD, Wolff J (2010) Basisfallwerte – zur Preis- und Produktivitätsentwicklung stationärer Leistungen. In: Klauber J, Geraedts M, Friedrich J (Hrsg) Krankenhaus-Report 2010. Schattauer, Stuttgart, S 122–147
Metadaten
Titel
Krankenhaus-Directory 2019 – DRG-Krankenhäuser im Vergleich
verfasst von
Carina Mostert
Andreas Pritzkau
Copyright-Jahr
2021
Verlag
Springer Berlin Heidelberg
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-662-62708-2_22