Leistungserhebungen in Form von Prüfungen und Beurteilungen sollen Auskunft darüber geben, in welcher Quantität und Qualität die kognitiven, psychomotorischen und affektiven Lernziele vom Auszubildenden erreicht wurden. Eine Leistungserhebung kann sowohl auf Lernkontrollen (mündlich, schriftlich oder praktisch) als auch auf Beurteilungen (verbal oder schriftlich) beruhen.