01.05.2018 | Meldungen
Kurtaxen neu regeln
Geringere Abgaben für Kliniken
Erschienen in: Pflegezeitschrift | Ausgabe 6/2018
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Kommunen dürfen Kur- und Rehakliniken nicht in gleicher Höhe zur Kurtaxe heranziehen wie Hotels und Pensionen. Denn die Kliniken profitierten deutlich weniger von touristischen Leistungen der Gemeinde, befand der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim. Kureinrichtungen würden vorrangig nach deren Leistungen und Qualität und nicht nach touristischen Angeboten ausgewählt. Damit gab der VGH einer Klinik in Feldberg recht. Sie bietet Mutter-Kind-Kuren sowie Kinder- und Jugend-Reha zur Behandlung von Erkrankungen wie ADHS, Asthma und Adipositas an. Für 161 Patienten über anderthalb Sommermonate im Jahr 2013 sollte die Klinik gut 12.000 Euro Kurtaxe und Fremdenverkehrsbeitrag zahlen. …Anzeige