Im Pflegealltag ist oft die Würdigung einer ordentlichen oder außerordentlichen (fristlosen) Kündigung strittig. Zur Kündigung bedarf es der schriftlichen Erklärung, das Arbeitsverhältnis beenden zu wollen. Nur bei der außerordentlichen Kündigung sind Gründe anzugeben. Wirksam wird die Kündigung mit Zugang beim Empfänger. Es empfiehlt sich die Kündigung per Einschreiben im Sinne der Dokumentation zu versenden.