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14.01.2020 | Krankenhaus | Nachrichten

PPR 2.0 kommt

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Ein neues Instrument zur Bemessung des notwendigen Pflegepersonals, die aktualisierte  Pflegepersonalregelung (PPR 2.0), haben die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), der Deutsche Pflegerat (DPR) und die Gewerkschaft Verdi heute der Öffentlichkeit vorgestellt.

Im Rahmen der Konzertierten Aktion Pflege hatten sich DKG, DPR und Verdi verpflichtet, als Interimslösung ein Instrument zu entwickeln. Das neue Instrument PPR 2.0 ist eine überarbeitete und modernisierte Pflege-Personalregelung (PPR), die in ihrer ursprünglichen Form immer noch von vielen Krankenhäusern angewendet wird, um vorhandene Personalkosten zu kalkulieren. 

Leistungen und Zeitwerte wurden an aktuelle Anforderungen einer guten pflegerischen Versorgung (z.B. Umsetzung von Expertenstandards und Leitlinien) angepasst. Es erfolgt eine tägliche Einstufung der Patienten in vier Leistungsstufen der allgemeinen Pflege (A1 Grundleistungen bis A4 hochaufwändige Leistungen) sowie in vier Leistungsstufen der speziellen Pflege (S1 bis S4). Jeder A- und S-Leistungsstufe sind entsprechende Minutenwerte zugeordnet. Zudem gibt es für jeden Patienten einen Grundwert pro Tag und einen einheitlichen Fallwert. Der Grundwert beinhaltet Leistungen ohne direkten Bezug zum einzelnen Patienten (z.B. Leitungsaufgaben, Ablauforganisation). Der Fallwert berücksichtigt u.a. Tätigkeiten im Zusammenhang mit Aufnahmen von außen, Verlegungen und Entlassungen sowie der Umsetzung von Expertenstandards und Leitlinien. Der Pflegekomplexmaßnahmen-Score (PKMS) konnte in das neue Instrument integriert werden.

„Ball liegt beim BMG“

Ein Pretest mit 44 Krankenhäusern zeigte, dass das Pflegepersonalbemessungsinstrument „gut anwendbar ist und die Zeitwerte und Einstufungskriterien plausibel erscheinen“, heißt es. Bereits am Vortag hatten die drei Partner Bundesgesundheitsminister Jens Spahn das Instrument für die Personalbemessung im Krankenhaus präsentiert. Spahn sagte zu, den Vorschlag zu prüfen. Nach Aussage von DKG-Präsident Dr. Gerald Gaß kann zum 1. Januar 2021 mit der Einführung der PPR 2.0 begonnen werden. Bisher ausgenommen sind die Intensivmedizin und die Pädiatrie, die Pflegepersonalbemessung für diese Bereiche soll zeitnah ergänzt werden.

„Der Ball liegt nun beim BMG“, so DPR-Präsident Franz Wagner vor der Presse. „Wir setzen auf einen positiven Ausgang der Prüfung und eine rasche und konsequente Umsetzung unseres Vorschlages.“ Parallel müsse für eine grundsätzliche Neuentwicklung für die Personalbemessung ein gesetzlicher Auftrag für die Entwicklung eines neuen Instrumentes erteilt werden. Dies werde erfahrungsgemäß mehrere Jahre in Anspruch nehmen.

Ende der Personaluntergrenzen in Sicht

Einig sind sich die DKG, DPR und Verdi darin, dass nach Einführung der PPR 2.0 auf die gesetzlichen Personaluntergrenzen verzichtet werden sollte, da dann ein bedarfsgerechteres Verfahren zur Sicherung der Pflegequalität zur Verfügung steht.

Die Umsetzung der PPR 2.0 werde deutlich mehr Pflegepersonal erfordern, betonte Verdi-Vertreterin Sylvia Bühler. In einer Erklärung der drei Partner wird der mittel- bis langfristige Mehrbedarf mit 40.000 bis 80.000 Pflegekräften angegeben. (ub)




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