Kampf gegen Mangelernährung Ernährungs-Screening soll Pflicht werden
- 11.03.2026
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Mangelernährung wird bei vielen Krankenhauspatient*innen noch immer übersehen – mit teils gravierenden Folgen. Jetzt wird erstmals ein Pflichtscreening auf den Weg gebracht.
Voller Teller, kein Appetit - auch im Krankenhaus verlieren viele Patienten noch weiter an Gewicht. © SilviaJansen / Getty Images / iStock
Bis zu 30 Prozent aller Krankenhauspatient*innen sind laut Studien mangelernährt oder gefährdet. Das begünstigt Komplikationen, kann die Wundheilung verzögern und das Sterberisiko erhöhen. Mit dem am 6. März verabschiedeten Anpassungsgesetz zur Krankenhausreform (KHAG) wird der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beauftragt, verbindliche Qualitätsvorgaben für ein Ernährungsscreening zu entwickeln. Damit werden erstmals die Voraussetzungen geschaffen, dass Mangelernährung schon bei der Aufnahme festgestellt und während des Klinikaufenthalts behandelt werden kann. Die Qualitätssicherungs-Richtlinie soll bis Ende 2027 vorliegen.
Wichtiger Schritt für die Patientenversorgung
Die Deutsche Gesellschaft für Ernährungsmedizin (DGEM) begrüßte den Beschluss am Dienstag (10. März) nachdrücklich und sprach von einem „wichtigen Schritt für die Patientenversorgung“. Seit langem setzt sich die Fachgesellschaft für ein flächendeckendes Screening bei Aufnahme von Patient*innen sowie die Etablierung von Ernährungsteams in Krankenhäusern ein.
„Trotz der schwerwiegenden Folgen wird Mangelernährung in vielen Kliniken noch immer nicht ausreichend adressiert“, erklärte DGEM-Präsident Gert Bischoff. „Ein verpflichtendes Ernährungsscreening kann dazu beitragen, betroffene Patient*innen frühzeitig zu identifizieren und gezielt zu behandeln.“
Vor rund 20 Jahren hatten führende Ernährungsmediziner in der „German Hospital Malnutrition Study“ erstmals auf die hohe Prävalenz vom Mangelernährung und die damit verbundenen medizinischen und wirtschaftlichen Folgen hingewiesen. (ne)