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23.10.2017 | Krankenhaus | Nachrichten

DRG-System: Pflege im Krankenhaus wird gestärkt

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Das DRG-System wird ab 2018 den Pflegebedarf von Krankenhauspatienten stärker berücksichtigen. Davon profitieren Häuser mit vielen pflegebedürftigen Patienten.

Kosten im Krankenhaus (quer) © scofieldza / Fotolia

Die Pflege erhält mehr Gewicht im neuen DRG-Katalog. Durch die Überarbeitung des Fallpauschalenkatologs sollen vor allem Krankenhäuser mit vielen pflegebedürftigen Patienten mehr Geld erhalten.

Die Diagnosis Related Groups (DRG), oder deutsch: diagnosebezogene Fallgruppen bilden die Basis für die Vergütung von Krankenhausbehandlungen. Der Katalog wird jährlich aktualisiert. Die ab 2018 gültige Fassung haben jetzt die Vertragsparteien - der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) vereinbart.

Zusatzentgelte für Patienten ab Pflegegrad 3

Für Patienten ab Pflegegrad 3 können Krankenhäuser künftig eins von zwei Zusatzentgelten abrechnen. Dies gilt bei einem mindestens fünftägigen Krankenhausaufenthalt. Mit der besseren Verteilung des Finanzvolumens soll der höhere Versorgungsaufwand der Krankenhäuser für schwer pflegebedürftige Patienten berücksichtigt werden. Der stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Johann-Magnus von Stackelberg, zeigt sich zufrieden: Es sei gelungen, „das Geld dorthin zu leiten, wo besonderer Pflegebedarf besteht“, heißt es in einer gemeinsamen Presseerklärung der Vertragspartner.

„Die Stärkung der Pflege steht in diesem Jahr im Mittelpunkt“ betonte der DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum. Die Zusatzentgelte zur Abbildung des Pflegeaufwandes seien ein wichtiges Instrument, um dies zu erreichen.

PEPP-Entgeldkatalog: ab 2018 verpflichtende Anwendung

Zugleich haben sich die drei Vertragspartner über den pauschalierenden, tagesbezogenen Entgeltkatalog für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen (PEPP-Entgeltkatalog 2018) verständigt. Der PEPP-Katalog kann seit 2013 von den Krankenhäusern optional zur Abrechnung angewendet werden. Ab 2018 ist eine verpflichtende budgetneutrale Anwendung vorgesehen.

Der DRG-Katalog ist seit dem Jahr 2004 die verbindliche Abrechnungsgrundlage für aktuell rund 20 Millionen stationäre Fälle. Er steuert ein Finanzierungsvolumen von über 70 Milliarden Euro. Der PEPP-Entgeltkatalog ist ebenfalls ein leistungsorientiertes, pauschalierendes Vergütungssystem. Im Gegensatz zum DRG-System erfolgt die Vergütung tagesbezogen, das heißt jeder Behandlungstag ist abrechnungsfähig.

Pressemitteilung: Selbstverwaltung beschließt Krankenhausentgeltkataloge 2018 - Pflege im Krankenhaus wird gestärkt

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