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07.09.2019 | Krankenhaus | Nachrichten

DPR: Krankenhäuser brauchen Personalbemessung

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Die gescheiterten Verhandlungen zur Festlegung von Pflegepersonaluntergrenzen machen aus Sicht des DPR erneut deutlich: Krankenhäuser brauchen dringend ein am Versorgungsbedarf ausgerichtetes Personalbemessungsinstrument.

Wie 2018 konnten sich GKV-Spitzenverband und Deutsche Krankenhausgesellschafft (DKG) erneut nicht auf die Festlegung von Pflegepersonaluntergrenzen einigen. Die Verhandlungen für 2020 waren in der vergangenen Woche gescheitert. Damit wird das Bundesgesundheitsministerium im Rahmen einer Rechtsverordnung erneut die Personalvorgaben festlegen.

Vor diesem Hintergrund bekräftigte der Präsident des Deutschen Pflegerates (DPR), Franz Wagner, erneut seine Forderung nach einem verbindlichen Personalbemessungsinstrument für alle bettenführenden Stationen. „Dieses muss sich unbürokratisch an der tatsächlichen Versorgung im Krankenhaus orientieren und sollte nicht auf fiktive Größen zurückgreifen“, so Wagner. Aus Sicht des DPR stellt die Festlegung von Personaluntergrenzen sowohl methodisch als auch organisatorisch ein Problem dar. Das mache die aktuelle Diskussion deutlich.

Derzeit erarbeiten der DPR, die DKG sowie die Gewerkschaft Verdi gemeinsam ein Instrument als Interimslösung. Eckpunkte dazu wurden erst kürzlich vorgestellt. Dieses soll später durch ein wissenschaftlich fundiertes und am Versorgungsbedarf des Patienten ausgerichtetes Verfahren abgelöst werden, das von der Selbstverwaltung entwickelt wird.

Wagner betont: „Ziel muss es sein, zu einer gerechten Personalbemessung zu kommen, die die Qualität der Leistungserbringung und die Patientensicherheit gewährleistet sowie zur Entlastung der Mitarbeiter in der Pflege führt“. (ne)

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