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23. Krankenhaus-Directory 2021 – DRG-Krankenhäuser im Vergleich

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Zusammenfassung

Das Directory deutscher Krankenhäuser bietet eine jährlich aktualisierte Übersicht stationärer Leistungserbringer. Die Darstellung umfasst unter anderem Informationen zur Struktur des vereinbarten Leistungsangebots, zum Grad der Spezialisierung, zur regionalen Marktpositionierung und Wettbewerbssituation sowie Informationen zur Ergebnisqualität nach dem Verfahren Qualitätssicherung mit Routinedaten (QSR). Es finden die Daten von 1.300 Krankenhäusern Eingang, zu denen eine Budgetvereinbarung für das Jahr 2019 oder aktuelle QSR-Behandlungsergebnisse vorliegen. Grund für die Darstellung der Budgetvereinbarungsdaten aus 2019 ist, dass die Budgetverhandlungen ab 2020 deutlich verzögert stattfinden und die darin vereinbarten Leistungsmengen pandemiebedingt zum Teil deutlich von den tatsächlich erbrachten Leistungen abweichen.

Ergänzende Information

Die elektronische Version dieses Kapitels enthält Zusatzmaterial, auf das über folgenden Link zugegriffen werden kann https://doi.org/10.1007/978-3-662-66881-8_23.
Zusammenfassung
Das Directory deutscher Krankenhäuser bietet eine jährlich aktualisierte Übersicht stationärer Leistungserbringer. Die Darstellung umfasst unter anderem Informationen zur Struktur des vereinbarten Leistungsangebots, zum Grad der Spezialisierung, zur regionalen Marktpositionierung und Wettbewerbssituation sowie Informationen zur Ergebnisqualität nach dem Verfahren Qualitätssicherung mit Routinedaten (QSR). Es finden die Daten von 1.300 Krankenhäusern Eingang, zu denen eine Budgetvereinbarung für das Jahr 2019 oder aktuelle QSR-Behandlungsergebnisse vorliegen. Grund für die Darstellung der Budgetvereinbarungsdaten aus 2019 ist, dass die Budgetverhandlungen ab 2020 deutlich verzögert stattfinden und die darin vereinbarten Leistungsmengen pandemiebedingt zum Teil deutlich von den tatsächlich erbrachten Leistungen abweichen.
The Directory of German Hospitals provides an annually updated overview of inpatient service providers. It includes information on the structure of the agreed range of services, the degree of specialisation, regional market positioning and competitive situation as well as information on the outcome quality according to QSR, a method of quality reporting based on routine data of health care funds. The data from 1,300 hospitals are included for which a budget agreement for the year 2019 or current QSR treatment outcomes are available. The reason for using the 2019 budget agreement data is that the budget negotiations from 2020 onwards are delayed and that due to the Corona pandemic some of the service volumes agreed upon differ significantly from the services actually provided by the hospitals.
Das jährliche Directory deutscher Krankenhäuser stellt Eckdaten aus den Aufstellungen der Entgelte und Budgetermittlung (AEB) gemäß Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) dar. Den Darstellungen liegen Vereinbarungsdaten und nicht die tatsächlich erbrachten Leistungen der jeweiligen Einrichtung zugrunde. Die Pandemie und die Verpflichtung zur Vereinbarung des Pflegebudgets haben zu erheblichen Verzögerungen bei den Budgetvereinbarungen ab dem Jahr 2020 geführt, sodass diese Daten aktuell nur unvollständig vorliegen. Ferner ist die Vergleichbarkeit der vereinbarten Leistungsmenge ab 2020 stark eingeschränkt. Zum einen konnten in frühen Verhandlungen die Auswirkungen der Pandemie auf die Leistungsentwicklung nur abgeschätzt werden. Zum anderen haben die vereinbarten Leistungsmengen durch die Regelungen zum Corona-Ganzjahresausgleich insgesamt an Bedeutung verloren. Folglich kann es zu deutlichen Abweichungen von den vereinbarten zu den tatsächlich erbrachten Leistungen auf Einzelhausebene kommen. Dem diesjährigen Directory liegen daher wiederholt die Daten aus den Budgetvereinbarungen 2019 zugrunde. Im Vergleich zum Directory aus dem Krankenhaus-Report 2022 wurden neu hinzugekommene Budgetabschlüsse ergänzt. Die QSR-Ergebnisse wurden auf das neueste Verfahrensjahr 2022 aktualisiert. Insgesamt finden die Daten von 1.300 Krankenhäusern Eingang, zu denen eine Vereinbarung oder QSR-Behandlungsergebnisse vorliegen. Das Krankenhaus-Directory finden Sie unter https://doi.org/10.1007/978-3-662-66881-8_23.
Die einzelnen Spalten des Directories haben folgende Bedeutung:
Krankenhausname
Mit einem * gekennzeichnete Einrichtungen haben nach Abschluss der Vereinbarung 2019 mit einem anderen Krankenhaus fusioniert oder wurden geschlossen.
Betten
Jedes Krankenhaus wird nach seiner Bettenzahl klassifiziert und einer von sechs Kategorien zugeordnet. Die verwendeten Symbole bedeuten Folgendes:
< 50
=
unter 50 Betten
< 100
=
50 bis unter 100 Betten
< 200
=
100 bis unter 200 Betten
< 500
=
200 bis unter 500 Betten
< 1.000
=
500 bis unter 1.000 Betten
> 1.000
=
über 1.000 Betten
Träger
In dieser Spalte wird die Trägerschaft des Krankenhauses mit folgenden Abkürzungen geschlüsselt:
ö
für öffentlich
fg
für freigemeinnützig
p
für privat
Z-Bax (Zahlbasisfallwert)
Der Basisfallwert ist der Eurobetrag, der multipliziert mit der Bewertungsrelation den Preis einer DRG-Fallpauschale festlegt. Für die Vergütung der Krankenhausfälle einer laufenden Periode ist der Zahlbasisfallwert maßgeblich, der auch Transferzahlungen aus vergangenen Perioden, sogenannte Erlösausgleiche, berücksichtigt. Außerdem dient der Zahlbasisfallwert auch der sachgerechten Umsetzung unterjährig vereinbarter Gesamtjahreswerte. Der gemittelte Zahlbasisfallwert (Z-Bax) ist ein Indikator für das tatsächlich herrschende Preisniveau des Jahres für Krankenhausleistungen, die nach DRGs vergütet werden.1 Der Z-Bax umfasst alle relevanten Zu- und Abschlagstatbestände. Deren Vergütung wird ebenfalls je Bewertungsrelation, also analog dem Basisfallwert ausgedrückt (Friedrich et al. 2010).2
In der Spalte für den Basisfallwert ist ein „BE“ zu finden, wenn das gesamte Krankenhaus 2019 keine DRG-Entgelte vereinbart hat, z. B. auf Basis der Vereinbarung zur Bestimmung von Besonderen Einrichtungen 2019, und es somit als Ganzes von der Anwendung der DRG-Fallpauschalen ausgenommen ist.
Casemix
Der Casemix ist die Summe aller Bewertungsrelationen einer Einrichtung inklusive die der Pflege. Jedes Krankenhaus wird anhand des vereinbarten Casemix klassifiziert und einer von sechs Kategorien zugeordnet. Die verwendeten Symbole bedeuten Folgendes:
< 1.000
=
unter 1.000 Bewertungsrelationen
< 5.000
=
1.000 bis unter 5.000 Bewertungsrelationen
< 10.000
=
5.000 bis unter 10.000 Bewertungsrelationen
< 20.000
=
10.000 bis unter 20.000 Bewertungsrelationen
< 50.000
=
20.000 bis unter 50.000 Bewertungsrelationen
> 50.000
=
über 50.000 Bewertungsrelationen
CMI (Casemix-Index)
Der Casemix-Index (CMI) beschreibt die mittlere Fallschwere eines Krankenhauses. Er berechnet sich aus dem Quotienten des Casemix (Summe aller Bewertungsrelationen eines Krankenhauses) und der Gesamtzahl der über DRGs abgerechneten Fälle eines Krankenhauses. Der hier ausgewiesene CMI enthält keine teilstationären DRGs.
Abw. CMI Land
Für jede Einrichtung wird der individuelle CMI mit dem entsprechenden Landeswert verglichen. Die Abweichungen sind mit folgenden Symbolen gekennzeichnet:
\({+}{+}{+}\)
=
Abweichung vom Landeswert von über 20 %
+ + 
=
Abweichung vom Landeswert von 10 bis unter 20 %
+
=
Abweichung vom Landeswert von 0 bis unter 10 %
=
Abweichung vom Landeswert von 0 bis über −10 %
− − 
=
Abweichung vom Landeswert von −10 bis über −20 %
− – 
=
Abweichung vom Landeswert von unter −20 %
Vereinbarter Spezialisierungsgrad im DRG-Bereich (Gini-Koeffizient)
Die Werte beschreiben den Grad der Spezialisierung für DRG-Leistungen des jeweiligen Krankenhauses anhand des Gini-Koeffizienten. Die Ermittlung erfolgt auf der Ebene Basis-DRG (A-DRG). Der Gini-Koeffizient ist eine Maßzahl für die (Un)gleichverteilung innerhalb einer Grundgesamtheit. Sind die Leistungen eines Krankenhauses über alle Basis-DRGs gleich verteilt, liegt keine Spezialisierung vor. Verteilen sich die Fälle auf nur wenige Basis-DRGs und ist die Verteilung somit sehr ungleich, kann das Krankenhaus als spezialisiert gelten. Ein Gini-Koeffizient von 1 resultierte aus einer maximalen Spezialisierung auf nur eine Leistung, ein Wert von 0 entspräche einer identischen Fallzahl in allen Basis-DRGs.
Aus dem Grad der Spezialisierung der Krankenhäuser lassen sich nur wenige Rückschlüsse auf die Zentralisierung der Leistungserbringung ziehen. Die Tab. 23.1 und 23.2 illustrieren die Verteilung der Fallzahlen je vollstationäre Basis-DRG (s. u.) der operativen bzw. der medizinischen Partition auf die vorliegenden Vereinbarungen. Die Darstellung erfolgt nach Fallzahlquintilen. Die Spalten zum ersten Quintil geben z. B. darüber Auskunft, welchen Anteil die 20 % der Krankenhäuser mit den größten Fallzahlen am Gesamtaufkommen haben. Die Spalten zum fünften Quintil geben u. a. Hinweise, in welchen Basis-DRGs die 20 % der Krankenhäuser mit den geringsten Fallzahlen die entsprechende Leistung nur sehr selten erbringen. Die Darstellung beschränkt sich auf die jeweils 25 fallzahlstärksten Basis-DRGs.
Tab. 23.1
Verteilung der vereinbarten Fallzahlen 2019 auf Fallzahl-Quintile für die 25 häufigsten vollstationären Basis-DRGs der operativen Partition
ADRG
Beschreibung
MDC
Partition
Fallzahl
Anzahl KH
Anteil KH in %
∅ Fallzahl
1. Quintil
2. Quintil
3. Quintil
4. Quintil
5. Quintil
∅ Fallzahl
Fallzahlanteil in %
∅ Fallzahl
Fallzahlanteil in %
∅ Fallzahl
Fallzahlanteil in %
∅ Fallzahl
Fallzahlanteil
∅ Fallzahl
Fallzahlanteil in %
O01
Sectio caesarea
14
O
218.716
619
46
353
787
45
415
24
270
15
189
11
105
6
I47
Revision oder Ersatz des Hüftgelenkes ohne komplizierende Diagnose, ohne Arthrodese, ohne äußerst schwere CC, Alter > 15 Jahre
8
O
201.560
974
73
207
520
50
227
22
148
14
99
10
40
4
G24
Eingriffe bei Bauchwandhernien, Nabelhernien u. and. Hernien, Alt. > 0 J. od. beidseit. Eingr. bei Leisten- und Schenkelhernien, Alt. > 0 J. u. < 56 J. oder Eingr. bei Leisten- u. Schenkelhernien, Alt. > 55 J.
6
O
184.508
971
72
190
384
41
222
23
164
17
121
13
59
6
L20
Transurethrale Eingriffe außer Prostataresektion und komplexe Ureterorenoskopien
11
O
173.199
566
42
306
722
48
431
28
279
18
91
6
4
0
I44
Endoprothese oder andere Endoprothesenimplantation/-revision am Kniegelenk
8
O
159.267
898
67
177
448
51
200
23
125
14
78
9
33
4
F59
Gefäßeingriffe ohne komplizierende Konstellation
5
O
159.265
784
58
203
544
54
278
27
149
15
41
4
3
0
I13
Bestimmte Eingriffe an Humerus, Tibia, Fibula und Sprunggelenk
8
O
157.748
1.013
75
156
355
46
187
24
122
16
79
10
34
4
I10
Andere Eingriffe an der Wirbelsäule
8
O
157.638
872
65
181
511
57
229
25
115
13
43
5
4
0
H08
Laparoskopische Cholezystektomie
7
O
154.610
931
69
166
325
39
198
24
147
18
108
13
51
6
F58
Perkutane Koronarangioplastie
5
O
120.740
653
49
185
456
49
220
24
145
16
86
9
17
2
D30
Tonsillektomie außer bei bösartiger Neubildung oder verschiedene Eingriffe an Ohr, Nase, Mund und Hals ohne äußerst schwere CC
3
O
119.266
596
44
200
696
70
214
21
63
6
20
2
3
0
J11
Andere Eingriffe an Haut, Unterhaut und Mamma
9
O
110.552
1.073
80
103
315
61
100
19
59
12
32
6
8
2
I08
Andere Eingriffe an Hüftgelenk und Femur
8
O
105.217
1.001
75
105
244
47
124
24
83
16
53
10
21
4
G26
Andere Eingriffe am Anus
6
O
102.895
967
72
106
259
49
121
23
80
15
50
9
21
4
I20
Eingriffe am Fuß
8
O
102.333
1.031
77
99
282
57
101
20
60
12
37
7
15
3
I21
Lokale Exzision und Entfernung von Osteosynthesematerial an Hüftgelenk, Femur und Wirbelsäule oder komplexe Eingriffe an Ellenbogengelenk und Unterarm oder bestimmte Eingriffe an der Klavikula
8
O
96.107
1.007
75
95
208
44
116
24
80
17
52
11
20
4
I09
Bestimmte Eingriffe an der Wirbelsäule
8
O
93.285
877
65
106
295
56
130
24
67
13
31
6
8
1
F52
Perkutane Koronarangioplastie mit komplexer Diagnose
5
O
92.839
658
49
141
313
44
181
26
124
18
73
10
13
2
D06
Eingriffe an Nasennebenhöhlen, Mastoid, komplexe Eingriffe am Mittelohr und andere Eingriffe an den Speicheldrüsen
3
O
92.720
563
42
165
526
64
196
24
71
9
24
3
4
0
G23
Appendektomie oder laparoskopische Adhäsiolyse außer bei Peritonitis, ohne äußerst schwere oder schwere CC
6
O
89.183
951
71
94
193
41
114
24
84
18
56
12
22
5
F50
Ablative Maßnahmen bei Tachyarrhythmie
5
O
87.172
367
27
238
674
57
270
23
149
13
69
6
19
2
I29
Komplexe Eingriffe am Schultergelenk oder bestimmte Osteosynthesen an der Klavikula
8
O
82.631
990
74
83
240
57
86
21
51
12
29
7
12
3
I32
Eingriffe an Handgelenk und Hand
8
O
81.064
990
74
82
285
70
76
18
30
7
13
3
4
1
C08
Extrakapsuläre Extraktion der Linse (ECCE)
2
O
74.919
232
17
323
866
54
419
26
235
14
70
4
11
1
F12
Implantation eines Herzschrittmachers
5
O
74.502
846
63
88
214
49
109
25
69
16
37
8
10
2
n = 1.342 Vereinbarungen des Jahres 2019
Krankenhaus-Report 2023
Tab. 23.2
Verteilung der vereinbarten Fallzahlen 2019 auf Fallzahl-Quintile für die 25 häufigsten vollstationären Basis-DRGs der medizinischen Partition
ADRG
Beschreibung
MDC
Partition
Fallzahl
Anzahl KH
Anteil KH in %
∅ Fallzahl
1. Quintil
2. Quintil
3. Quintil
4. Quintil
5. Quintil
∅ Fallzahl
Fallzahlanteil in %
∅ Fallzahl
Fallzahlanteil in %
∅ Fallzahl
Fallzahlanteil in %
∅ Fallzahl
Fallzahlanteil
∅ Fallzahl
Fallzahlanteil in %
G67
Ösophagitis, Gastroenteritis, gastrointestinale Blutung, Ulkuserkrankung und verschiedene Erkrankungen der Verdauungsorgane
6
M
779.192
1.129
84
690
1.504
44
898
26
627
18
376
11
43
1
P67
Neugeborener Einling, Aufnahmegewicht > 2.499 g
15
M
696.571
647
48
1.077
2.346
44
1.300
24
842
16
590
11
293
5
O60
Vaginale Entbindung
14
M
474.791
621
46
765
1.613
42
920
24
612
16
436
11
235
6
I68
Nicht operativ behandelte Erkrankungen und Verletzungen im Wirbelsäulenbereich
8
M
378.826
1.203
90
315
823
52
377
24
226
14
121
8
26
2
F62
Herzinsuffizienz und Schock
5
M
350.230
1.091
81
321
679
42
407
25
283
18
184
11
50
3
E79
Infektionen und Entzündungen der Atmungsorgane
4
M
295.027
1.107
82
267
610
46
333
25
219
16
136
10
33
3
L90
Niereninsuffizienz, teilstationär, Alter > 14 Jahre ohne Peritonealdialyse
11
M
280.811
148
11
1.897
6.482
69
2.411
26
304
3
130
1
40
0
F71
Nicht schwere kardiale Arrhythmie und Erregungsleitungsstörungen
5
M
276.998
1.068
80
259
616
48
334
26
206
16
114
9
24
2
B70
Apoplexie
1
M
221.686
1.105
82
201
678
68
242
24
57
6
20
2
6
1
B80
Andere Kopfverletzungen
1
M
213.419
1.034
77
206
559
54
252
24
139
13
71
7
10
1
F67
Hypertonie
5
M
210.795
1.065
79
198
428
43
244
25
176
18
115
12
27
3
E65
Chronisch-obstruktive Atemwegserkrankung
4
M
206.768
1.068
80
194
463
48
229
24
153
16
94
10
28
3
O65
Andere vorgeburtliche stationäre Aufnahme
14
M
204.062
763
57
267
663
50
346
26
213
16
107
8
6
0
L64
Harnsteine und Harnwegsobstruktion
11
M
189.787
1.033
77
184
567
62
232
25
75
8
34
4
8
1
E69
Bronchitis und Asthma bronchiale
4
M
182.606
1.078
80
169
407
48
217
26
127
15
74
9
20
2
L63
Infektionen der Harnorgane
11
M
181.214
1.088
81
167
389
47
218
26
132
16
76
9
17
2
K62
Verschiedene Stoffwechselerkrankungen
10
M
181.137
1.115
83
162
342
42
207
25
148
18
97
12
19
2
F73
Synkope und Kollaps
5
M
161.599
1.108
83
146
328
45
187
26
121
17
74
10
18
2
E71
Neubildungen der Atmungsorgane
4
M
156.249
1.046
78
149
540
73
125
17
51
7
23
3
6
1
J65
Verletzung der Haut, Unterhaut und Mamma
9
M
155.186
1.069
80
145
374
52
175
24
109
15
58
8
10
1
J64
Infektion/Entzündung der Haut und Unterhaut oder Hautulkus
9
M
136.594
1.152
86
119
292
49
144
24
94
16
54
9
8
1
D61
Gleichgewichtsstörung, Hörverlust und Tinnitus
3
M
133.905
1.083
81
124
341
55
150
24
76
12
40
6
11
2
K60
Diabetes mellitus
10
M
132.483
1.095
82
121
331
55
131
22
82
13
49
8
11
2
B76
Anfälle
1
M
131.784
1.064
79
124
402
65
158
26
43
7
12
2
3
0
G72
Andere leichte bis moderate Erkrankungen der Verdauungsorgane
6
M
126.942
1.035
77
123
283
46
157
26
99
16
60
10
15
2
n = 1.342 Vereinbarungen des Jahres 2019
Krankenhaus-Report 2023
Leistungsdichte Basis-DRGs
Es wird jeweils angegeben, wie viele Basis-DRGs (A-DRGs) 25, 50 und 75 % aller Leistungen eines Hauses ausmachen. Basis-DRGs stellen eine Obergruppe für eine oder mehrere DRGs dar, die durch die gleichen Diagnosen- und/oder Prozedurencodes definiert sind. DRGs innerhalb einer Basis-DRG unterscheiden sich in ihrem Ressourcenverbrauch bzw. ihrem Schweregrad. In der G-DRG Version 2019 gibt es 561 Basis-DRGs, davon drei nicht bewertete Fehler-DRGs und eine teilstationäre DRG.
TOP 3 MDC
In einer weiteren Annäherung an das DRG-Leistungsspektrum eines Hauses werden die fünf jeweils stärksten Hauptdiagnosegruppen (MDCs; Major Diagnostic Category) mit ihrer Nummer sowie dem jeweiligen Prozentanteil an sämtlichen DRG-Leistungen dokumentiert. Die Nummern der MDCs bedeuten Folgendes:
−1
Pre-MDC
1
Krankheiten und Störungen des Nervensystems
2
Krankheiten und Störungen des Auges
3
Krankheiten und Störungen im HNO-Bereich
4
Krankheiten und Störungen der Atmungsorgane
5
Krankheiten und Störungen des Kreislaufsystems
6
Krankheiten und Störungen der Verdauungsorgane
7
Krankheiten und Störungen am hepatobiliären System und Pankreas
8
Krankheiten und Störungen am Muskel-Skelett-System und Bindegewebe
9
Krankheiten und Störungen an Haut, Unterhaut und Mamma
10
Endokrine, Ernährungs- und Stoffwechselkrankheiten
11
Krankheiten und Störungen der Harnorgane
12
Krankheiten und Störungen der männlichen Geschlechtsorgane
13
Krankheiten und Störungen der weiblichen Geschlechtsorgane
14
Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett
15
Neugeborene
16
Krankheiten des Blutes, der blutbildenden Organe und des Immunsystems
17
Hämatologische und solide Neubildungen
18
Infektiöse und parasitäre Krankheiten
19
Psychiatrische Krankheiten und Störungen
20
Alkohol- und Drogengebrauch und alkohol- und drogeninduzierte psychische Störungen
21
Verletzungen, Vergiftungen und toxische Nebenwirkungen von Drogen und Medikamenten
22
Verbrennungen
23
Faktoren, die den Gesundheitszustand beeinflussen und andere Inanspruchnahmen des Gesundheitswesens
24
Sonstige DRGs
Partitionen in % (Verteilung über die Partitionen)
Eine MDC kann in drei Partitionen aufgeteilt sein:
  • DRGs liegen in der chirurgischen Partition, wenn sie eine Prozedur beinhalten, für die ein OP-Saal erforderlich ist.
  • DRGs der anderen Partition beinhalten Prozeduren, die in der Regel diagnostische Maßnahmen abbilden und für die kein OP-Saal erforderlich ist.
  • DRGs der medizinischen Partition beinhalten keine relevanten Prozeduren.
Die Abkürzungen der Partitionen bedeuten Folgendes:
o
=
operativ
a
=
andere
m
=
medizinisch
Budget-Anteile ZE/SE
Für Leistungen, die mit DRGs noch nicht sachgerecht vergütet werden, können die Vertragspartner individuelle Leistungskomplexe und Entgelte vereinbaren. Dazu gehören im Jahr 2019 u. a. 45 DRGs (davon drei teilstationäre), zu denen keine sachgerechte Bewertungsrelation durch das InEK ermittelt werden konnte, aber auch Leistungen in besonderen Einrichtungen und teilstationäre Behandlung.3 Die Spalte Budgetanteil SE beschreibt den Anteil solcher tages- oder fallbezogenen Leistungen am Gesamtbudget aus DRGs, Zusatzentgelten und sonstigen Entgelten. Dieser Budgetanteil ist von der Vergütung nach DRGs sowie der Budgetkonvergenz ausgenommen.
Zusatzentgelte können neben DRG-Fallpauschalen sowie tages- und fallbezogenen sonstigen Entgelten zusätzlich abgerechnet werden. Über die 93 vom InEK kalkulierten und bundeseinheitlich vergüteten hinaus können weitere hausindividuelle Zusatzentgelte vereinbart werden.
Bes. Leist. (B/N/H/P)
In mit einem „B“ gekennzeichneten Häusern sind Leistungsbereiche vereinbart, die nach der Vereinbarung zur Bestimmung von Besonderen Einrichtungen – VBE 2019 – von der Abrechnung nach DRG-Fallpauschalen und der Budgetkonvergenz ausgenommen sind. „N“ markiert Einrichtungen, in denen 2019 Entgelte für neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden nach § 6 Abs. 2 des Krankenhausentgeltgesetzes (NUB) vereinbart wurden. „H“ kennzeichnet Krankenhäuser, in denen Zusatzentgelte für hochspezialisierte Leistungen nach § 6 Abs. 2a des Krankenhausentgeltgesetzes vereinbart wurden. „P“ markiert Krankenhäuser mit einer psychiatrischen Fachabteilung.
Notfall
In dieser Spalte finden sich Informationen zu für das Budgetjahr 2019 vereinbarten Zu- bzw. Abschlägen für die Teilnahme an der Notfallversorgung. Falls zu einem IK mehrere Standorte gehören, welche unterschiedliche Kriterien der Notfallstufenvergütungsvereinbarung4 erfüllen, wird die höchste Stufe angezeigt. Es wird unterschieden, ob das Krankenhaus einen Zuschlag für die Teilnahme an der Basisnotfallversorgung (Stufe 1), an der erweiterten Notfallversorgung (Stufe 2) bzw. der Versorgung von Schwerverletzten oder der umfassenden Notfallversorgung (Stufe 3) erhält. Bei Krankenhäusern, bei denen kein Standort die Kriterien für eine allgemeine Notfallstufe erfüllt, wird ausgewiesen, ob für sie ein separater Zuschlag für die Vorhaltung spezieller Notfallversorgungangebote oder ein Abschlag für die Nichtteilnahme an der Notfallversorgung vereinbart wurde.
Die Abkürzungen für die vereinbarten Zu- bzw. Abschläge zur Teilnahme an der Notfallversorgung bedeuten Folgendes:
1
=
Basisnotfallversorgung
2
=
Erweiterte Notfallversorgung und/oder Versorgung von Schwerverletzten
3
=
Umfassende Notfallversorgung
C
=
Versorgung von Durchblutungsstörungen am Herzen (Chest Pain Unit)
K
=
Kindernotfallversorgung
S
=
Versorgung von Schlaganfällen (Stroke Unit)
N
=
Nicht-Teilnahme
Leer
=
keine Information vorhanden oder abschlagsbefreiter Spezialversorger
AOK-Patientenwege (PKW-km) (Med/oQ)
Für jede Einrichtung wird auf Basis der AOK-Krankenhausfälle 2021 mit Abrechnung nach Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) die maximale PKW-Strecke in km für die 50 % (in der Spalte Med für Median) bzw. 75 % (in der Spalte oQ für oberes Quartil) der AOK-Versicherten mit der kürzesten Fahrtstrecke dargestellt. Als Startpunkt des Patientenwegs gilt der geografische Mittelpunkt des 5-stelligen PLZ-Gebiets des Patientenwohnorts, als Endpunkt die vollständige Adresse des Krankenhauses.
Vereinbarte regionale DRG-Marktanteile und -konzentration im Umkreis von 10, 20 und 30 km (Marktanteil/HHI)
Die Spalten beschreiben die regionale Markt- und Wettbewerbssituation des jeweiligen Krankenhauses für DRG-Leistungen im Luftlinienumkreis von 10, 20 und 30 km anhand der Kennzahlen Marktanteil und des Herfindahl-Hirschman-Index (HHI).
Der ausgewiesene regionale Marktanteil eines Krankenhauses basiert auf den dort konkret vereinbarten Leistungen. Eine Einrichtung in einer Region mit hoher Krankenhausdichte kann also auch einen relativ hohen Marktanteil aufweisen, sofern es Leistungen erbringt, die in der Region ansonsten selten bzw. in geringem Umfang vereinbart sind.
Der Herfindahl-Hirschman-Index ist eine Kennzahl zur Konzentrationsmessung in einem Markt bzw. in einer Marktregion und spiegelt so die Wettbewerbsintensität wider. Er ist als Summe der quadrierten Markanteile aller Teilnehmer in einer Region definiert und kann die Werte zwischen 0 und 1 annehmen, wobei der Wert 1 als Synonym für eine Monopolstellung keinem Wettbewerb entspricht. Verteilen sich in einer Wettbewerbsregion die Leistungen gleichmäßig auf zwei Anbieter, so haben beide einen Marktanteil von 50 %, der quadrierte Marktanteil beträgt jeweils 0,25 und der HHI als Summe der quadrierten Marktanteile ist 0,50. Verteilen sich die Leistungen aber nicht gleichmäßig auf die zwei Anbieter, sondern im Verhältnis 99 % zu 1 %, so nimmt der HHI einen Wert in der Nähe von 1 ein und spiegelt so die monopolistische Angebotsstruktur wider.
Um unerwünschte Effekte aus noch nicht geschlossenen Vereinbarungen zu minimieren, basieren die Marktdaten abweichend von den übrigen Werten in der Tabelle aus der Vorjahres-Budgetrunde.
Infozeile Bundesland
Die Darstellung ist sortiert nach Bundesländern und dem Namen des Standortes. Für jedes Bundesland werden in einer Zeile die gewichteten Mittelwerte CMI, Anteile der Partitionen an Gesamtfällen, Leistungsdichte Basis-DRG, Top MDC, Budgetanteile von Zusatzentgelten und sonstigen Entgelten sowie die Anzahl der Krankenhäuser mit vereinbarten besonderen Leistungen dargestellt.
QSR-Behandlungsergebnisse
Das QSR-Verfahren der AOK ist ein Verfahren zur Qualitätsmessung von Krankenhausbehandlungen. Die Abkürzung QSR steht für „Qualitätssicherung mit Routinedaten“. Im QSR-Verfahren kann durch die konsequente Analyse der Behandlung und des Überlebensstatus bis zu einem Jahr nach der Erstoperation auch die langfristige Behandlungsqualität gemessen werden. Zur Berechnung der Qualitätsindikatoren werden Abrechnungs- bzw. Routinedaten verwendet. Diese werden den Krankenkassen automatisch vom Krankenhaus übermittelt, um die Behandlung eines Patienten in Rechnung zu stellen, oder liegen der Krankenkasse bereits in den Versichertenstammdaten vor.
Im Krankenhaus-Directory stehen die krankenhausbezogenen Ergebnisse für folgende Leistungsbereiche zur Verfügung:
  • Einsetzen einer Hüftendoprothese bei Coxarthrose (Hüft-EP)
  • Einsetzen einer Endoprothese oder osteosynthetische Versorgung nach einem hüftgelenknahen Oberschenkelbruch
  • Einsetzen eines künstlichen Kniegelenks bei Gonarthrose (Knie-EP)
  • Gallenblasenentfernung bei Gallensteinen
  • Therapeutischer Herzkatheter (PCI) bei Patienten ohne Herzinfarkt
  • Blinddarmentfernung (Appendektomie)
  • Operation bei gutartiger Prostatavergrößerung (Operation bei BPS)
  • Prostataentfernung bei Prostatakrebs
  • Hüftprothesenwechsel (nicht bei Knochenbruch oder Infektion)
  • Knieprothesenwechsel (nicht bei Knochenbruch oder Infektion)
  • Verschluss einer Leistenhernie
  • Transvaskuläre Transkatheter-Aortenklappenimplantation (TV-TAVI)
  • Operation an den Tonsillen.
Das aktuelle Verfahrensjahr 2022 umfasst den Berichtszeitraum 2018 bis 2020 (Ausnahme: Knieprothesenwechsel 2016 bis 2020) mit 2021 zur Nachbeobachtung der Patienten. Die klinikbezogenen QSR-Ergebnisse werden auch im AOK-Krankenhausnavigator frei zugänglich veröffentlicht.5
Open Access Dieses Kapitel wird unter der Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz (http://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de) veröffentlicht, welche die Nutzung, Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und Wiedergabe in jeglichem Medium und Format erlaubt, sofern Sie den/die ursprünglichen Autor(en) und die Quelle ordnungsgemäß nennen, einen Link zur Creative Commons Lizenz beifügen und angeben, ob Änderungen vorgenommen wurden.
Die in diesem Kapitel enthaltenen Bilder und sonstiges Drittmaterial unterliegen ebenfalls der genannten Creative Commons Lizenz, sofern sich aus der Abbildungslegende nichts anderes ergibt. Sofern das betreffende Material nicht unter der genannten Creative Commons Lizenz steht und die betreffende Handlung nicht nach gesetzlichen Vorschriften erlaubt ist, ist für die oben aufgeführten Weiterverwendungen des Materials die Einwilligung des jeweiligen Rechteinhabers einzuholen.

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Titel
Krankenhaus-Directory 2021 – DRG-Krankenhäuser im Vergleich
Verfasst von
Carina Mostert
Andreas Pritzkau
Copyright-Jahr
2023
Verlag
Springer Berlin Heidelberg
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-662-66881-8_23

Electronic Supplementary Material

1
Der bundesweite Z-Bax steht wochenaktuell unter www.wido.deals Download zur Verfügung.
 
2
Alle fallbezogenen Zuschläge werden bei Anrechnung im Z-Bax durch den vereinbarten CMI des Hauses dividiert. Die berücksichtigten Zu- und Abschläge lauten bis 2019: Zuschlag Ausbildung, Investitionszuschlag, Zu- und Abschlag Qualität, Sicherstellungszuschlag, Zuschlag für Vorhaltekosten Besonderer Einrichtungen, Abschlag Tariferhöhung, Abschlag für Mehrleistungen, Abschlag für Nichtteilnahme am DTA, Zu- und Abschlag für die (Nicht-)Teilnahme an der Notfallversorgung, Ausgleiche, Konvergenz Besondere Einrichtungen, Pflegesonderprogramm, Hygieneförderprogramm, Mehrkosten G-BA, Fixkostendegressionsabschlag, Versorgungszuschlag, Pflegezuschlag sowie Zuschläge für Klinische Sektionen, für einrichtungsübergreifende Fehlermeldesysteme und zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Unberücksichtigt bleiben Zuschläge für Begleitpersonen, Zentren und Schwerpunkte und Telematik.
 
3
Die Regelungen finden sich im Detail in § 6 Abs. 1 des Krankenhausentgeltgesetzes.
 
4
Grundlage ist die „Vereinbarung über Zu- und Abschläge für eine Teilnahme oder Nichtteilnahme von Krankenhäusern an der Notfallversorgung gemäß § 9 Absatz 1a Nummer 5 KHEntgG i. V. m. § 136c Absatz 4 SGB V (Notfallstufenvergütungsvereinbarung)“ vom 10.12.2018.
 
Zurück zum Zitat Friedrich J, Leber W-D, Wolff J (2010) Basisfallwerte – zur Preis- und Produktivitätsentwicklung stationärer Leistungen. In: Klauber J, Geraedts M, Friedrich J (Hrsg) Krankenhaus-Report 2010. Schattauer, Stuttgart, S 122–147