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Open Access 23.02.2023 | Originalien

Kooperation zwischen Rettungsdienst und kommunaler Altenhilfe: ein Weg zur Entlastung der Notfallversorgung?

Erfahrungen und Befunde nach vier Jahren Laufzeit

verfasst von: Dr. phil. Petra Schönemann-Gieck, Norbert Hagner, Iris Groß, Ulrike von Schilling

Erschienen in: Notfall + Rettungsmedizin

Zusammenfassung

Hintergrund

Seit Jahren wächst der Druck auf die Notfallversorgung. Rettungsdienste werden zunehmend mit sozialen und pflegerischen Handlungsbedarfen älterer Notrufender konfrontiert. Mangels Alternativen werden diese Personen vielfach, auch ohne akutmedizinischen Handlungsbedarf, in Krankenhäuser transportiert. Ein 2018 in Wiesbaden entwickeltes Kooperationsverfahren zwischen Rettungsdienst und kommunalen Beratungsstellen für selbständiges Leben im Alter zielt darauf ab, Rettungskräften ein Instrument an die Hand zu geben, ältere Personen mit sozialen Bedarfen zu melden und so Krankenhausaufnahmen aufgrund „sozialer Indikation“ zu vermeiden.

Material und Methoden

Es wurden 494 Meldungen der Rettungskräfte ausgewertet und mit den Rückmeldungen der Sozialarbeitenden verglichen. Neben diesen fallbezogenen Daten geht eine Befragung von Rettungskräften zur Bewertung des Verfahrens und der Praktikabilität des Meldeinstruments in die Auswertung mit ein.

Ergebnisse

Die Meldungen durch die Rettungskräfte steigen kontinuierlich; das Verfahren erfährt durch diese Berufsgruppe eine hohe Wertschätzung. Die gemeldeten sozialen Bedarfe der Notrufenden werden durch die Mitarbeitenden der Beratungsstellen größtenteils bestätigt. Häusliche Unterversorgung, soziale Isolation und Verwahrlosung stellen die größten Problembereiche dar. Etwa die Hälfte der Notrufenden konnte zu Hause beraten bzw. mit Unterstützungsangeboten versorgt werden.

Diskussion

Das Kooperationsverfahren ist ein vielversprechender Ansatz zur Entlastung des Rettungsdiensts und der Krankenhäuser. Das Aufgreifen nichtmedizinischer Bedarfe älterer Notrufpatient*innen durch die kommunalen Beratungsstellen ermöglicht eine frühzeitige und bedarfsgerechte Stabilisierung häuslicher Versorgungssituationen und leistet somit einen Beitrag zur Reduzierung von Krankenhauseinweisungen ohne klinisch-medizinische Indikation.
Hinweise
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Hinführung zum Thema

Im Alter entstehen medizinische Notfälle häufig vor dem Hintergrund sozialer und pflegerischer Bedarfe. Bei prekären Versorgungslagen bleibt Rettungskräften dann oftmals nur die Option, diese Patienten in ein Krankenhaus zu transportieren. Eine 2018 eingeführte Kooperation mit den Wiesbadener Beratungsstellen für selbständiges Leben im Alter ermöglicht Rettungskräften das Einschalten eines kommunalen Sozialdiensts, der diese nichtmedizinischen Bedarfe aufgreift und entsprechende Hilfen einleitet. Ziel der Kooperation ist die frühzeitige Stabilisierung häuslicher Versorgungssituationen und die Vermeidung von Klinikeinweisungen aus sozialer Indikation.

Hintergrund – aktuelle Herausforderungen in der Notfallversorgung

Die Notfallversorgung steht bereits seit vielen Jahren zunehmend unter Druck. Dies äußert sich insbesondere durch die seit Jahren wachsende Zahl an Notrufen im Rettungsdienst und durch die massiv ansteigende Frequentierung der Notaufnahmen [8, 15, 16].
Verglichen mit den anderen Säulen im Notfallsystem, nämlich den Notaufnahmen und dem ärztlichen Bereitschaftsdienst, wächst der Anteil an Einsätzen bei älteren Bevölkerungsgruppen im Rettungsdienst überproportional stark an [16]. Inzwischen entfallen ca. 60 % der Leistungsfälle für Rettungsdiensteinsätze auf Ältere und ihre Angehörigen [24].
Während die zunehmende Inanspruchnahme der Notaufnahmen vorwiegend auf einen Anstieg „sich selbst einweisender“ Personen jüngeren Alters zurückzuführen ist [16], ist in der Gruppe der Menschen ab 70 Jahren der Rettungsdienst die erste Wahl im Falle eines Notfalls [12]. Die dann auftauchenden Herausforderungen sind oft angstbesetzt und führen bei vielen älteren Menschen und ihren Angehörigen immer wieder zu akuten Unsicherheiten. Sozioemotionale Faktoren spielen demnach bei der Entscheidung zum Absetzen eines Notrufs eine bedeutende Rolle [4]. Damit sind Rettungskräfte immer häufiger mit multimorbiden Menschen konfrontiert, die neben medizinischen Problemen zunehmend auch typische altersassoziierte Herausforderungen wie Pflege‑, Unterstützungs- und Betreuungsbedarfe aufweisen [7]. Diese werden von den Rettungskräften wahrgenommen, liegen aber nicht in deren Aufgabenbereich.
Diesen sozialen Bedarfen und oft auch emotionalen Nöten älterer Patient*innen stehen Rettungskräfte in der Regel allein gelassen und hilflos gegenüber [25]. Das damit verbundene reduzierte Wirksamkeitserleben stellt einen zentralen Faktor der Arbeitsbelastung im Rettungsdienst dar und steht signifikant mit der Ausbildung eines Burn-outs im Zusammenhang [10].
Rettungsdienste weisen den Kliniken somit mangels sicherer häuslicher Versorgungsalternativen zunehmend ältere Patient*innen zu, die aus medizinischer Sicht eigentlich auch ambulant behandelbar wären [1]. Schätzungen zufolge erfüllt etwa ein Drittel der Patienten nicht die Kriterien eines medizinischen Notfalls [20, 21]. Solche – aus medizinischer Sicht – unnötigen Krankenhauseinweisungen mit oder aus sozialer Indikation stellen zum einen Krankenhäuser und deren Personal vor große Probleme, auf die sie nicht adäquat reagieren können [18]. Sie sind zum anderen aber auch für die älteren Menschen selbst aufgrund der besonders hohen Vulnerabilität ein immenses gesundheitliches Risiko.
Etwa 20 % der aufgenommenen Patienten werden innerhalb weniger Stunden wieder nach Hause entlassen, ohne dass irgendwelche Maßnahmen eingeleitet wurden [9]. Soziale und psychische Problemlagen bestehen daher in der Regel auch nach der Entlassung noch und können so erneut zu Notrufen und Wiedereinweisungen führen.

Aktuelle Forschungslage

Obwohl das Thema soziale Aspekte von Einsätzen im Rettungsdienst auch in Deutschland diskutiert wird [25] sind Befunde zur Situation älterer Notrufender für den deutschsprachigen Raum bislang nicht verfügbar. Quantitative Studien beziehen sich überwiegend auf den US-amerikanischen Versorgungsbereich und auf Notaufnahmen [3, 23].
Auch befassen sich bislang wenige Studien mit der Bedeutung sozialer Faktoren als Auslöser oder begleitende Ursache von Notrufen und Klinikeinweisungen. Lediglich in einer Erhebung wurden Notfalleinsätze untersucht und bezüglich sozialer Problemlagen analysiert. Allerdings bezieht sich diese Auswertung überwiegend auf jüngere Personen mit psychischen Erkrankungen [20]. Die im Alter typischerweise bestehenden Problemlagen rund um die Themen Hilfsbedürftigkeit und Pflege werden nicht berücksichtigt.
Die vorliegende Arbeit trägt dazu bei, diese Lücke zu schließen. Sie fußt auf einer über vier Jahre laufenden systematischen Erfassung sozialer Bedarfe älterer Notfallpatient*innen im Rettungsdienst und ermöglicht damit eine Einschätzung dieser Bedarfe.

Ausgangslage

Um die vielfältigen Bedarfe älterer Menschen abgestimmt aufgreifen zu können, fördert die Kommune Wiesbaden seit vielen Jahren den Aufbau vernetzter Strukturen zwischen der Altenhilfe und dem Gesundheitswesen im Rahmen des „Wiesbadener Netzwerks für Geriatrische Rehabilitation – GeReNet.Wi“. Die Geschäftsstelle und die wissenschaftliche Begleitung des GeReNet.Wi sind seit 2007 verstetigt und regelhafter Bestandteil der kommunalen Altenarbeit [17]. Der Fokus liegt dabei auf der Entwicklung und Einführung von standardisierten Überleitungsinstrumenten an den Sektorengrenzen, wie bspw. dem „Info-Fax“ zwischen Krankenhaussozialdiensten und nachsorgenden Beratungsstellen.
Steuerungsinstrument vor Ort sind die kommunalen Beratungsstellen für selbständiges Leben im Alter. Als sozialer Dienst der Stadt beraten und unterstützen sie Menschen ab 60 Jahren und deren Angehörige, um Wege und Möglichkeiten einer selbständigen Lebensführung aufzuzeigen und entsprechende Unterstützungsangebote aus Altenhilfe und Gesundheitswesen zu organisieren. Sie arbeiten quartiersbezogen, kostenfrei und trägerübergreifend. Die Finanzierung erfolgt zu 100 % über den Kommunalhaushalt der Landeshauptstadt Wiesbaden.

Das Kooperationsverfahren mit den kommunalen Beratungsstellen

Die Kooperation zwischen dem Rettungsdienst und den Beratungsstellen für selbständiges Leben im Alter wurde im Rahmen des Projekts „Schnittstellen-Management bei Krankenhaus-Aufnahme und -Entlassung“ geschlossen.
Zur Übermittlung der notrufbezogenen Informationen von den Rettungskräften an die Sozialarbeiter*innen wurde ein standardisierter Meldebogen („Info-Mail“) entwickelt, in dem Kontaktdaten zur Person, Einsatznummer, Datum und – im Falle einer Klinikzuweisung – der Name des Krankenhauses vermerkt sind. Zudem nimmt die Rettungskraft eine Einschätzung der sozialen Bedarfslage nach vorgegebenen Kategorien vor.
Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung zwischen Rettungsdienst und Beratungsstellen für selbständiges Leben im Alter ist § 17 Abs. 1 im Hessischen Rettungsdienstgesetz (HRDG), in dem die Weiterverarbeitung personenbezogener Daten „zur weiteren Versorgung der rettungsdienstlich versorgten Personen“ festgelegt ist. Den Ablauf des Kooperationsverfahrens zeigt Abb. 1.
Erkennt die Rettungskraft bei einem Notruf Hinweise auf soziale Bedarfe, schickt sie den Meldebogen – in der Regel direkt nach dem Einsatz – an das zentrale E‑Mail-Postfach der Beratungsstellen. Von dort aus wird die Meldung nach adressbezogener Zuständigkeit an die jeweiligen Mitarbeitenden weitergeleitet. Die Kategorien sozialer Bedarfe sind auf dem Meldebogen vorgegeben, ein zusätzliches Freifeld erlaubt eine kurze Beschreibung der Sachlage. Je nach medizinischen Erfordernissen erfolgt die Versorgung vor Ort bzw. ein Transport in ein Krankenhaus. Dabei besitzt die notfallmedizinische Versorgung Priorität im Einsatzablauf. Patient*innen, bei denen Gefahr für Leib und Leben besteht oder schwere gesundheitliche Schäden zu erwarten sind, werden grundsätzlich einem Akutkrankenhaus zugeführt – unabhängig von ermittelten sozialen Bedarfen.
Nichtnotfallpatienten werden – wenn möglich – dem ambulanten Versorgungssystem (Hausarzt, ärztlicher Bereitschaftsdienst) übergeben. Die Entscheidung der Einbindung des Amts für soziale Arbeit trifft ausschließlich das Rettungsdienstpersonal vor Ort.
Kann der ältere Mensch zu Hause versorgt werden, nimmt die Beratungsstelle spätestens am nächsten Werktag Kontakt zur Person und/oder deren Angehörigen auf, führt bei Bedarf einen Hausbesuch durch und leitet ggf. weitere Maßnahmen zur Sicherung der häuslichen Versorgungssituation ein. Erfolgt eine Klinikzuweisung, übermittelt die Beratungsstelle dem Sozialdienst im Krankenhaus die notwendigen Informationen per Info-Fax. Vor der Entlassung setzt der Kliniksozialdienst erneut die Beratungsstelle über den gegenwärtigen Sachstand in Kenntnis, sodass diese weitere Maßnahmen für die poststationäre Versorgung treffen kann.
Die Mitarbeitenden der Beratungsstellen geben in jedem Fall innerhalb von fünf Werktagen nach Meldung eine Rückmeldung zum aktuellen Sachstand an den Rettungsdienst.
Die Schulung der Rettungskräfte ist Inhalt der Einweisungskonzepte aller Leistungserbringer und zudem Bestandteil der Jahrespflichtfortbildung. Der Meldebogen wurde im Intranet des Rettungsdiensts zur Verfügung gestellt. Die Mitarbeitenden der Beratungsstellen wurden im Rahmen einer Teambesprechung instruiert.

Auswertungsmethode

Die Evaluation durch die wissenschaftliche Begleitung bezieht sich zum einen auf den Umsetzungsgrad, d. h. die Implementierungsgüte des Verfahrens1, und zum anderen auf die Wirkung des Verfahrens im Hinblick auf das Erreichen der definierten Ziele. Die fallbezogene Analyse beruht primär auf den bis 06/2022 eingegangenen 494 Meldebögen der Rettungskräfte.2 Zusätzlich wurden bei 184 Fällen die nichtstandardisierten Rückmeldungen der zuständigen Beratungsstellen kategorisiert und ausgewertet.
Nach zwei Jahren Laufzeit wurden im Rahmen mehrerer Routineschulungen 69 Rettungskräfte per Fragebogen zur Akzeptanz des Verfahrens befragt. Diese Ergebnisse flossen ebenfalls in die wissenschaftliche Bewertung des Verfahrens ein.

Ergebnisse

Seit Einführung des Verfahrens im März 2018 wurden mehr als 650 Notfälle durch Rettungskräfte an die Beratungsstellen für selbständiges Leben gemeldet, um einen sozialen Handlungsbedarf zu prüfen und ggf. notwendige Schritte einzuleiten. Die folgenden Auswertungen beziehen sich auf 494 Meldungen, die zwischen März 2018 und Juni 2022 abgesetzt wurden.
Im Verfahren zeigt sich eine nachhaltige, stetig steigende Meldefrequenz: während im ersten Jahr nach Einführung des Verfahrens monatlich etwa sechs Notfälle mit sozialen Bedarfen gemeldet wurden, waren es Mitte 2022 9,5 Fälle pro Monat; die Häufigkeiten schwanken zwischen 2 und 20 (Abb. 2).
Etwa jeder zweite Notfall wurde vom Rettungsdienst in ein Krankenhaus gebracht, 49,8 % konnten zu Hause verbleiben und dort versorgt werden.

Erkennen Rettungsdienstmitarbeitende soziale Bedarfe?

Die Auswertung der Risikoprofile der Notrufpatient*innen zeigt, dass im Verfahren eine hoch vulnerable Personengruppe aufgegriffen wurde. Das Durchschnittsalter der überwiegend weiblichen Personen liegt bei etwa 77 Jahren mit einer Spanne von 14 bis 98 Jahren. Etwa die Hälfte der Stichprobe (49,2 %) ist 80 Jahre und älter, 9,1 % sind jünger als 60 Jahre. In Abb. 3 sind die durch die Rettungskräfte an die Beratungsstellen gemeldeten Bedarfe der Notrufenden dargestellt.
Die von den Rettungskräften in 58,3 % aller Fälle und damit am häufigsten gemeldeten Bedarfe beziehen sich auf das Thema häusliche Unterversorgung. Dazu gehört beispielsweise fehlendes Essen im Kühlschrank. Hinweise auf häufiges Alleinsein und soziale Isolation der Notrufenden zeigen sich bei 56,5 % und Anzeichen für Verwahrlosung und Vermüllung des Haushalts bei etwa jedem zweiten Notruf (52 %). Bei 41,4 % der Haushalte sehen die Rettungskräfte Hinweise auf überforderte Angehörige bzw. die Unterversorgung einer pflegebedürftigen Person wegen Verhinderung der Pflegeperson (z. B. aufgrund eines ungeplanten Krankenhausaufenthalts). Psychiatrische Erkrankungen (inkl. demenzieller Entwicklungen) mit Auswirkungen auf die Selbstversorgung stellen bei knapp einem Drittel (31,6 %) der Notfälle einen Grund für die Meldung an die Beratungsstellen dar.
Auffallend ist, dass die sozialen Bedarfe bis auf eine Ausnahme als unabhängig vom Alter zu werten sind. Lediglich Zeichen der Verwahrlosung sind signifikant häufiger bei jüngeren Notrufenden zu finden (r = −0,305; p ≤ 0,001).
Ein Vergleich der stationär aufgenommenen vs. zu Hause belassenen Patient*innen zeigt fast keine systematischen Unterschiede hinsichtlich der sozialen Problembereiche. Einzige Ausnahme ist auch hier ein signifikant erhöhter Anteil verwahrloster Personen bei den stationär aufgenommenen (59 % vs. 41 %).
Die von den Rettungskräften bei ihren Einsätzen beobachteten und gemeldeten sozialen Handlungsbedarfe werden von den Mitarbeitenden der Beratungsstellen im Nachgang größtenteils auch bestätigt. In 97 % der gemeldeten Fälle wurden die Beratungsstellen aktiv, übernahmen die Fallarbeit oder nahmen Kontakt mit anderen zuständigen Personen oder Stellen auf (Fallweiterleitung).
Etwas mehr als die Hälfte (54 %) der gemeldeten Personen fallen in den Zuständigkeitsbereich der Beratungsstellen und wurden durch diese umgehend kontaktiert, beraten und ggf. wurden entsprechende Hilfen installiert bzw. Maßnahmen eingeleitet – d. h., die individuelle Fallarbeit wurde aufgenommen.
In 46 % wurde der Fall an die jeweils zuständige Stelle (Krankenhaussozialdienst, Betreuungsperson, sozialpsychiatrischer Dienst, Pflegestützpunkt o. a.) übergeben.
Lediglich in fünf Fällen erfolgte keine Kontaktaufnahme zur gemeldeten Person und keine weitere Einleitung von Maßnahmen. Trotzdem meldeten die Sozialarbeiter*innen den Rettungskräften in allen Fällen ihre Einschätzung und weitere Informationen zu den in allen Fällen bereits bekannten Personen zurück und erläuterten, warum aus ihrer Sicht kein Handlungsbedarf besteht. In den meisten Fällen handelte es sich um professionell betreute Personen, die angebotene Hilfen mehrfach ablehnten.
Ein Beispiel dafür, dass sich durch das abgestimmte Vorgehen von Rettungsdienst und Beratungsstellen eine Chance zur Stabilisierung eines Versorgungssystems entwickeln kann, zeigt folgende Rückmeldung einer Sozialarbeiterin an den Rettungsdienst.
„Vielen Dank für die Info-Mail. Die Familie ist uns bereits […] bekannt und wir stehen mit ihr in Kontakt. Bisher wurde die Installierung von externe Hilfen abgelehnt. Mit Hilfe ihrer jetzigen Nachricht konnte eine Bereitschaft geweckt werden. Die Entlastung der Schwester des Pat. und eine Verbesserung der Pflegesituation des Pat. wird immer dringlicher. […] Es bedarf aber in diesem Fall ein langsames Vorgehen, um die Mitwirkung der Familie nicht zu gefährden. […]“
Ebenso wird deutlich, dass der Annahme von Hilfen häufig ein langwieriger Beratungsprozess vorausgeht.

Vermeidung von Krankenhausaufenthalten aufgrund sozialer Indikation?

Ob nun durch dieses Verfahren Klinikeinweisungen aus sozialer Indikation verhindert werden konnten, lässt sich aufgrund der fehlenden Kontrollgruppe nicht zwangsläufig ableiten. Dennoch gibt es deutliche Indizien für eine Reduzierung von Klinikeinweisungen durch die Kooperation mit den Beratungsstellen für selbständiges Leben im Alter: So lag in einer Analyse von über 30.000 hessischen Notfalleinsätzen die Einweisungsquote bei 78 % und damit um 28 % höher als in der Wiesbadener Stichprobe – obwohl es sich hier um eine Population besonders alter Patient*innen handelt [9].
Es ist zudem davon auszugehen, dass auch bei denjenigen Notrufenden, die stationär versorgt werden mussten, eine Stabilisierung der häuslichen Situation erreicht wurde und damit von einem indirekten protektiven Wirkmechanismus gegenüber zukünftigen Alarmierungen und erneuten Krankenhauseinweisungen ausgegangen werden kann. Denn 56 % der von den Rettungskräften gemeldeten Personen waren den Beratungsstellen bis zu diesem Zeitpunkt unbekannt.
Es kann daher konstatiert werden, dass die Rettungskräfte in vielen Fällen einen Erstkontakt zum Altenhilfesystem bahnen.

Nutzerbefragung

Die Befragung der Rettungskräfte wurde im Rahmen von Jahresschulungen durchgeführt, die zwischen Februar und März 2020 stattfanden. Aufgrund der Coronakrise wurden keine weiteren Erhebungen durchgeführt. An den vier Terminen nahmen 69 Rettungskräfte teil; 52 der Befragten gaben an, das Verfahren mindestens „ungefähr“ zu kennen und wurden um eine Bewertung der Abläufe und des Instruments gebeten.
Die Rettungskräfte bewerteten das Verfahren fast ausnahmslos als „gut beschrieben“ und „klar definiert“. Dass das Instrument gut geeignet sei, soziale Bedarfe zu erheben, bestätigen fast 98 % und 92 % der Rettungskräfte sehen das Verfahren als eine sinnvolle Ergänzung für die eigene Arbeit an.
Die sozialen Kategorien im Meldebogen wurden von 70,5 % als nachvollziehbar und von 20,4 % als eher nachvollziehbar bewertet. Vier Personen (9 %) bezeichneten die Kategorien als „eher nicht“ nachvollziehbar. Offene Kategorien erlaubten den Rettungskräften eine freie Beurteilung des Kooperationsverfahrens. Hier merkte eine Person an:
„Man hat die Möglichkeit, Patienten, die eher über ein Versorgungsproblem klagen als über eine (lebensbedrohliche) Krankheit, guten Gewissens an eine verantwortliche Stelle weiterzuleiten.“
Eine weitere Äußerung betont die Zufriedenheit darüber, auch dann „etwas tun zu können“, wenn die Person in der eigenen Häuslichkeit gelassen wird und keine akutmedizinischen Probleme erkennbar sind.
„Menschen mit ‚Problemen‘, die nicht vom Rettungsdienst abgeholt werden können, kann der Rettungsdienst Hilfe anbieten.“
Insgesamt wurde in der Befragung die hohe Wertschätzung des neuen Verfahrens durch das Rettungspersonal deutlich. Die Anregungen und kritischen Anmerkungen wurden in einer Überarbeitung des Meldebogens aufgegriffen.

Fallbezogene Kooperationen zwischen Altenhilfe und Gesundheitswesen

Die Schaffung von Transparenz bezüglich der unterschiedlichen Arbeitsperspektiven und der Aufbau eines gegenseitigen Verständnisses zwischen Rettungskräften und Beratungsstellenmitarbeitenden sind grundlegend für ein abgestimmtes Arbeiten. Hierfür ist ein persönlicher Austausch z. B. bezüglich besonders versorgungsaufwendiger Patienten wichtig und ein praktikabler Informationsfluss Voraussetzung. Die sektorenübergreifende Kommunikation ist insbesondere bei Patientinnen mit abwehrenden und schwierigen Verhaltensweisen von Bedeutung. In den gemeinsamen Besprechungen wurde das Problem der Frequent Callers anhand eines Extrembeispiels betrachtet:
Eine über 90-jährige, alleinlebende Dame mit einer demenziellen Erkrankung, hatte immer wieder den Rettungsdienst über den Hausnotrufknopf gerufen – allein von Januar bis April 2019 wurden 85 Notrufe abgesetzt – und dies, obwohl bereits die zuständige Beratungsstelle eingeschaltet worden war. Dabei musste in fast der Hälfte der Fälle der Rettungswagen ausrücken, obwohl eine ambulante Versorgung ausreichte. Dies stieß bei den Rettungskräften auf Unverständnis und Frustration.
Seitens der Beratungsstelle wurde berichtet, dass Frau D. eine wenig kooperative Betreuungsperson habe und es in solchen Fällen keine rechtliche Handhabe gäbe, eine stabile Versorgungssituation herzustellen. Zwischen den Kooperationspartner*innen wurde daraufhin in solchen aufwendigen und oft frustrierenden Problemfällen die gegenseitige Unterstützung bei den Verhandlungen mit Betreuungsbehörden und Betreuungsgericht zugesagt – z. B. auch mit dem Argument der Vorbeugung des Delikts „Missbrauch von Notrufen“ (§ 145 StGB).

Diskussion

Der Rettungsdienst stellt ein hoch belastetes und vom demografischen Wandel besonders betroffenes Element in der Notfallversorgung dar. Konzepte zur Verbesserung der Notfallversorgung beziehen sich ausschließlich auf eine optimierte Zusammenarbeit zwischen medizinischen Akteuren und Institutionen.3 Ebenso beziehen sich Diskussionen um die Vermeidung unnötiger Klinikaufenthalte lediglich auf das Gesundheitswesen und medizinische Problemlagen [5, 7]. Die vorliegende Arbeit stellt erstmals ein erfolgversprechendes disziplin- und schnittstellenübergreifendes Versorgungskonzept zur Entlastung des Rettungsdiensts und Vermeidung von Klinikaufenthalten aus sozialen Gründen bei älteren Menschen vor.

Problemloser Implementierungsprozess

Das Kooperationsverfahren zwischen Rettungsdienst und Beratungsstellen für selbständiges Leben im Alter wurde innerhalb weniger Monate konzipiert, eingeführt und im Arbeitsalltag der beteiligten Dienste verstetigt.
Seit Einführung des Verfahrens steigen die monatlichen Meldungen. Dass der Implementierungsprozess – der gemeinhin als „hochkomplex, langwierig, ressourcenaufwendig und nur bedingt zu planen und zu steuern“ bezeichnet wird [11] – in diesem Kooperationsverfahren so problemlos und erfolgreich gelungen ist, ist auf mehrere Faktoren zurückzuführen.
Zum einen beinhaltet das Verfahren kaum neue Arbeitsabläufe, sondern verknüpft vielmehr bestehende Versorgungsstrukturen miteinander. Im Arbeitsalltag waren somit wenige Änderungen zu beachten und das Verfahren problemlos in die bestehenden Routinen zu integrieren.
Neben der Einfachheit in der Umsetzung ist aber v. a. der Benefit für alle Beteiligten ausschlaggebend für die aktive Nutzung. Rettungskräfte können Patient*innen mit sozialen Problemlagen eine Lösung anbieten und stehen den offensichtlichen Handlungsbedarfen nicht machtlos gegenüber. Die Beratungsstellen erhalten durch die Meldungen einen frühzeitigen Zugang zu älteren Menschen mit sozialen Bedarfen und instabilen Lebenssituationen – und zwar auch dann, wenn diese ohne Nachsorgeplanung aus den Kliniken entlassen werden.

Frühzeitige Stabilisierung häuslicher Versorgungssituationen

Mit zunehmendem Alter nehmen funktionelle Einschränkungen zu und der Unterstützungs- und Pflegebedarf wächst. Eine erhöhte Belastung und Vulnerabilität kann dazu führen, dass akute medizinische Ereignisse geringeren Ausmaßes zu einer Eskalation der häuslichen Situation führen.
Der Ansatz stellt einen zielgruppengenauen Zugang zu Menschen in prekären häuslichen Versorgungssituationen dar und ermöglicht so, die häusliche Selbständigkeit bedrohende Entwicklungen sehr frühzeitig anzugehen. Latent bestehende soziale Bedarfe können aufgegriffen werden und entsprechende Hilfen implementiert werden, bevor eine Eskalation der häuslichen Situation entsteht. Der erste Kontakt ins Hilfesystem ist für viele Menschen sehr schwierig und oft ist ein Klinikaufenthalt notwendig, um erstmalig mit dem sozialen Hilfesystem in Kontakt zu kommen [13]. Aufgrund des Notfalls besteht auch bei den Patient*innen und ihren Angehörigen ein erhöhtes Bewusstsein für den Unterstützungsbedarf und verbunden damit eine höhere Motivation, Hilfen anzunehmen. In der Studie wurde bei mehr als der Hälfte der Notfälle durch die Rettungskräfte ein erster Kontakt zu den Beratungsstellen hergestellt und damit ein Zugang ins Altenhilfesystem und zu entsprechenden Unterstützungsleistungen geschaffen.
Die Zuweisung von Risikopersonen an die Beratungsstellen ist auch deshalb wichtig, weil diese als Vermittler und Lotsen eine Schlüsselfunktion im System innehaben [14]. Neben der Organisation von Hilfen und der Erschließung von Finanzierungsmöglichkeiten leisten sie soziale Einzelfallhilfe für alte Menschen und deren Angehörige.
Die seit Jahren im GeReNet.Wi aufgebaute strukturierte Zusammenarbeit der Beratungsstellen mit den Kliniksozialdiensten ermöglicht zudem eine frühzeitige und sektorübergreifende Entlassungsplanung vulnerabler Patient*innen.
Als wichtiges Element im Verfahren sind die Rückmeldungen der Beratungsstellen an die Rettungskräfte zu betonen. Diese beinhalten zum einen Informationen zum Fallverlauf, zum anderen wird den Rettungskräften bestätigt, dass sie die sozialen Bedarfe adäquat eingeschätzt haben. Die Feedbacks stellen zudem einen ersten Schritt für fallbezogene Absprachen bei hochkomplexen Fällen und Frequent Callers dar.

Limitationen

Die Evaluation bezieht sich auf einen vierjährigen Zeitraum ab Einführung des Verfahrens und fußt somit auf einer Vollerhebung aller gemeldeten Notfälle. Einschränkend ist jedoch anzumerken, dass Mehrfachmeldungen einzelner Personen (sog. Frequent Callers) nicht verknüpft wurden und somit jede Meldung als ein „Fall“ ausgewertet wurde, der einem Notrufeinsatz entspricht, aber nicht zwangsläufig einer weiteren Person.
Die Datengrundlage fußt auf den Meldebögen der Rettungskräfte. Rückmeldungen der Sozialarbeiter*innen konnten nicht umfassend eingepflegt werden. Aus diesem Grund sind detaillierte Aussagen zu den Interventionen der Sozialarbeiter*innen an dieser Stelle nicht möglich.
Ein weiterer limitierender Faktor betrifft das Verfahren selbst. So setzt dessen Übertragbarkeit auf andere Regionen kommunale Strukturen voraus, die den Beratungsstellen für selbständiges Leben im Alter entsprechen.
Und letztlich ist anzumerken, dass die Sicherung einer häuslichen Versorgung immer maßgeblich von der Adhärenz der betroffenen Personen abhängt. Wenn Hilfen abgelehnt werden oder die Mitarbeit verweigert wird, stoßen Rettungskräfte und Sozialarbeiter*innen an ihre Grenzen. Gegen den Willen einzelner Betroffener können keine stabilisierenden Maßnahmen im sozialen Bereich getroffen werden.

Abschließende Bewertung und Zukunft des Kooperationsverfahrens

Patient*innen mit sozialen Problemlagen werden im Rettungswesen vorwiegend als Ausdruck einer „Fehlsteuerung“ im System betrachtet [16]. Das Wiesbadener Modell zeigt mit der Kooperation zwischen Rettungsdienst und Beratungsstellen einen Weg auf, die Bedarfe der Notrufenden aufzugreifen und an entsprechende Stellen weiterzuleiten.
Die Erfahrungen und Befunde des Projekts leisten einen Beitrag zur Diskussion um die Notwendigkeit von Klinikaufenthalten. In der Debatte um die Vermeidung nicht notwendiger Klinikaufenthalte wird aktuell vorrangig auf der Grundlage medizinischer Parameter diskutiert [2]. Die Zusammenhänge zwischen Medizin, Pflege und sozialen Faktoren werden weitgehend unbeachtet gelassen. Vor dem Hintergrund zunehmend multimorbider Patient*innen wird jedoch auch die Bedeutung nichtmedizinischer Variablen ansteigen.

Fazit für die Praxis

Ein wachsender Anteil der Belastungen in der Notfallversorgung ist auf nichtmedizinische Notlagen zurückzuführen. Die bei älteren Patient*innen im Zusammenhang mit Multimorbidität, Unterstützungsbedarf und Alleinsein auftretenden sozialen Bedarfe werden in Wiesbaden an entsprechende Beratungsstellen für ältere Menschen weitergeleitet und dort aufgegriffen. Deren Fallarbeit ermöglicht die Stabilisierung häuslicher Versorgungssettings.
Mit dem vorliegenden Projekt gelang eine Integration sozialer Daten im Hinblick auf eine Beurteilung der Notwendigkeit einer Klinikeinweisung. Die wissenschaftliche Begleitung zeigt, dass Klinikeinweisungen zumindest teilweise vermieden werden können, wenn soziale Problemlagen frühzeitig entdeckt und aufgegriffen werden. Eine Weiterentwicklung der Notfallversorgung vor dem Hintergrund demografischer Veränderungen der Patient*innenstruktur erfordert in zukünftigen Diskussionen um vermeidbare Krankenhausaufenthalte eine Betrachtung über die Grenzen von Altenhilfe und Gesundheitswesen hinweg.
Das Interesse am Verfahren ist groß und erstreckt sich auf Anfragen aus anderen Gebietskörperschaften. Ein Transfer dieses Verfahrens kann jedoch nur gelingen, wenn Übernahmestrukturen im ambulanten Bereich – wie die Wiesbadener Beratungsstellen für selbständiges Leben im Alter – vor Ort verfügbar sind. Existiert ein solches Angebot nicht, bleibt den Rettungskräften aktuell nichts anderes übrig, als das Krankenhaus anzusteuern – auch wenn eine ambulante Versorgung fachgerechter wäre.

Danksagung

Wir danken den Wiesbadener Rettungskräften und den Mitarbeitenden der Beratungsstellen für selbständiges Leben im Alter für ihren unermüdlichen Einsatz im Dienste der Menschen.

Förderung

Die Entwicklung und Implementierung des Verfahrens erfolgte als Regionales Gesundheitsnetz im Gesundheitspakt 2.0 des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration. Die wissenschaftliche Begleitforschung wird aus kommunalen Mitteln der Landeshauptstadt Wiesbaden finanziert. Das Verfahren wurde 2021 mit dem Theo und Friedl Schöller-Preis für Alternsforschung ausgezeichnet. Mit dem Preisgeld wurde ein Image-Film gedreht, der kostenlos auf YouTube abrufbar ist.

Einhaltung ethischer Richtlinien

Interessenkonflikt

P. Schönemann-Gieck, N. Hagner, I. Groß und U. von Schilling geben an, dass kein Interessenkonflikt besteht.
Für diesen Beitrag wurden von den Autor/-innen keine Studien an Menschen oder Tieren durchgeführt. Für die aufgeführten Studien gelten die jeweils dort angegebenen ethischen Richtlinien.
Open Access Dieser Artikel wird unter der Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz veröffentlicht, welche die Nutzung, Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und Wiedergabe in jeglichem Medium und Format erlaubt, sofern Sie den/die ursprünglichen Autor(en) und die Quelle ordnungsgemäß nennen, einen Link zur Creative Commons Lizenz beifügen und angeben, ob Änderungen vorgenommen wurden.
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Fußnoten
1
Die Implementierungsgüte ist zentrale Voraussetzung für die Wirksamkeit einer Maßnahme und muss daher als eigener Bestandteil wissenschaftlicher Begleitforschung betrachtet werden [11].
 
2
Aufgrund der Weiterentwicklung des Meldebogens beruhen die Analysen einzelner Variablen auf einer reduzierten Stichprobe; dies ist jeweils angegeben.
 
3
So wurden in der Region Oldenburg „Gemeindenotfallsanitäter“ zur Entlastung des Rettungsdiensts erprobt [6, 19, 22] und in drei hessischen Landkreisen wurde eine „Sektorenübergreifende ambulante Notfallversorgung“ (SaN) als ganzheitlicher Ansatz der Notfallversorgung entwickelt, der unter Einbeziehung der ambulanten (niedergelassene Ärzte, ärztlicher Bereitschaftsdienst und Dispositionszentralen) und stationären Strukturen (zentrale Notaufnahmen, Krankenhäuser) eine optimale und ressourcengerechte Steuerung der Patientenversorgung ermöglichen soll.
 
Literatur
1.
Zurück zum Zitat Arntz HR, Poloczek S (2011) Wann sollte man den Rettungsdienst nicht alarmieren? Notfall Rettungsmed 15:661–666CrossRef Arntz HR, Poloczek S (2011) Wann sollte man den Rettungsdienst nicht alarmieren? Notfall Rettungsmed 15:661–666CrossRef
5.
Zurück zum Zitat Faisst C, Sundmacher L (2015) Ambulant-sensitive Krankenhausfälle: Eine internationale Übersicht mit Schlussfolgerungen für einen deutschen Katalog [Ambulatory care-sensitive conditions: an international overview with conclusions for a German catalogue]. Gesundheitswesen 77(3):168–177. https://doi.org/10.1055/s-0034-1377033CrossRefPubMed Faisst C, Sundmacher L (2015) Ambulant-sensitive Krankenhausfälle: Eine internationale Übersicht mit Schlussfolgerungen für einen deutschen Katalog [Ambulatory care-sensitive conditions: an international overview with conclusions for a German catalogue]. Gesundheitswesen 77(3):168–177. https://​doi.​org/​10.​1055/​s-0034-1377033CrossRefPubMed
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Zurück zum Zitat Flake F, Schmitt L, Oltmanns W, Peter M, Thate S, Scheinichen F, Peters O (2018) Das Konzept Gemeindenotfallsanitäter/in: Projektskizze der Rettungsdienste Oldenburger Land zur optimierten Abwicklung von Notfalleinsätzen mit geringer vitaler Bedrohung. Notfall Rettungsmed 21:395–401. https://doi.org/10.1007/s10049-018-0426-7CrossRef Flake F, Schmitt L, Oltmanns W, Peter M, Thate S, Scheinichen F, Peters O (2018) Das Konzept Gemeindenotfallsanitäter/in: Projektskizze der Rettungsdienste Oldenburger Land zur optimierten Abwicklung von Notfalleinsätzen mit geringer vitaler Bedrohung. Notfall Rettungsmed 21:395–401. https://​doi.​org/​10.​1007/​s10049-018-0426-7CrossRef
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Zurück zum Zitat Freund T, Campbell SM, Geissler S, Kunz CU, Mahler C, Peters-Klimm F, Szecsenyi J (2013) Strategies for reducing potentially avoidable hospitalizations for ambulatory care-sensitive conditions. Ann Fam Med 11(4):363CrossRefPubMedPubMedCentral Freund T, Campbell SM, Geissler S, Kunz CU, Mahler C, Peters-Klimm F, Szecsenyi J (2013) Strategies for reducing potentially avoidable hospitalizations for ambulatory care-sensitive conditions. Ann Fam Med 11(4):363CrossRefPubMedPubMedCentral
8.
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Metadaten
Titel
Kooperation zwischen Rettungsdienst und kommunaler Altenhilfe: ein Weg zur Entlastung der Notfallversorgung?
Erfahrungen und Befunde nach vier Jahren Laufzeit
verfasst von
Dr. phil. Petra Schönemann-Gieck
Norbert Hagner
Iris Groß
Ulrike von Schilling
Publikationsdatum
23.02.2023
Verlag
Springer Medizin
Erschienen in
Notfall + Rettungsmedizin
Print ISSN: 1434-6222
Elektronische ISSN: 1436-0578
DOI
https://doi.org/10.1007/s10049-023-01135-y