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18. Kinder und Jugendliche mit lebensverkürzenden Erkrankungen in der palliativen Versorgung

  • 2019
  • OriginalPaper
  • Buchkapitel
Erschienen in:

Zusammenfassung

Seit 2007 besteht ein gesetzlicher Anspruch auf ambulante Palliativversorgung (§ 37b, § 132d SGB V). In einer Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Verordnung von spezialisierter ambulanter Palliativversorgung (2008) heißt es: „Den besonderen Belangen von Kindern ist Rechnung zu tragen.“ Trotz dieser Empfehlung befindet sich die pädiatrische Palliativversorgung in Deutschland noch am Anfang
Titel
Kinder und Jugendliche mit lebensverkürzenden Erkrankungen in der palliativen Versorgung
Verfasst von
Gisela Janßen
Michaela Kuhlen
Copyright-Jahr
2019
Verlag
Springer Berlin Heidelberg
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-662-59285-4_18
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