Seit 2007 besteht ein gesetzlicher Anspruch auf ambulante Palliativversorgung (§ 37b, § 132d SGB V). In einer Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Verordnung von spezialisierter ambulanter Palliativversorgung (2008) heißt es: „Den besonderen Belangen von Kindern ist Rechnung zu tragen.“ Trotz dieser Empfehlung befindet sich die pädiatrische Palliativversorgung in Deutschland noch am Anfang