Erschienen in: 01.06.2019 | Pflege Praxis Keine Haftung Erschienen in: Pflegezeitschrift | Ausgabe 6/2019 Einloggen, um Zugang zu erhalten AuszugMit Urteil vom 2. April 2019 entschied der BGH, dass Erben kein Schmerzensgeld oder Schadensersatz gegen den Arzt für die Lebenserhaltung durch künstliche Ernährung zusteht. … Anzeige Vorheriger Artikel Mangelernährung bei CED frühzeitig begegnen Nächster Artikel Medikamentöse Versorgung über Ernährungssonden