01.01.2015 | PflegeAlltag
Handy im Auto
Kein Bußgeld wegen Start-Stopp-Automatik
verfasst von:
Urban & Vogel
Erschienen in:
Heilberufe
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Ausgabe 1/2015
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Auszug
_ Gute Nachricht für Mitarbeiter ambulanter Pflegedienste, die viel mit dem Auto unterwegs sind: Schaltet eine Start-Stopp-Automatik bei einer Ampelpause den Motor aus, um Sprit zu sparen, kann dem Fahrer kein Bußgeld auferlegt werden, wenn er in diesem Moment sein Handy bedient. Grundsätzlich ist die Nutzung eines Mobiltelefons beim Autofahren verboten – allerdings nicht, wenn das Auto steht und der Motor aus ist. Der Fall: Ein Autofahrer hatte an einer Ampel gehalten. Die Ampelpause nutzte er zum Telefonieren – und wurde erwischt. 40 Euro Bußgeld sollte er zahlen – und das Amtsgericht bestätigte diese Entscheidung der Behörde. Der Fahrer legte erfolgreich Rechtsmittel ein. Das Urteil: Das Oberlandesgericht Hamm erklärte, dass der Mann kein Bußgeld zu zahlen habe. Denn die Straßenverkehrsordnung regle eindeutig, dass die Nutzung eines Mobiltelefons am Lenkrad nur während des Fahrens beziehungsweise bei laufendem Motor verboten sei. Wenn das Fahrzeug stehe und der Motor aus sei, dürfe man telefonieren. Das Gericht hielt fest, dass es keinen Unterschied zwischen einem manuellen Ausschalten des Motors und einem automatischen Ausschalten gebe – aus sei aus (OLG B, Az. 1 RBs 1/14). …