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2017 | OriginalPaper | Buchkapitel

Injektion

verfasst von : Rolf Höfert

Erschienen in: Von Fall zu Fall – Pflege im Recht

Verlag: Springer Berlin Heidelberg

Zusammenfassung

Die Verabreichung von Injektionen und Blutentnahmen aller Art ist grundsätzlich ärztlicher Verantwortungsbereich. Diese Maßnahmen kann der Arzt delegieren, er muss jedoch sowohl die Gefährlichkeit für den Patienten als auch die Fähigkeit der Pflegekraft, der er die Tätigkeit überantworten möchte, richtig einschätzen. Dieses Vorgehen ist im Altenpflegegesetz und Krankenpflegegesetz, jeweils § 3, geregelt.
Metadaten
Titel
Injektion
verfasst von
Rolf Höfert
Copyright-Jahr
2017
Verlag
Springer Berlin Heidelberg
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-662-52981-2_34