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16.05.2017 | Infektion | Nachrichten

Impfschutz - Hohes Risiko durch ungeimpfte Ärzte und Pflegekräfte

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Ungeimpfte Ärzte und Pflegekräfte sind in Deutschland ein großes Problem. Das wurde bei einer Podiumsdiskussion auf dem 123. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM) am 1. Mai 2017 in Mannheim deutlich.

Menschen in medizinischen Berufen sind häufig nicht geimpft und gefährden damit ihre Patienten. So waren in einer aktuellen Umfrage unter 1.200 medizinisch Beschäftigten in der Grippesaison nur 56% der Ärzte und 35% der Pflegekräfte gegen Influenza geimpft, wie der Präsident des Robert Koch-Instituts (RKI), Prof. Dr. Lothar Wieler, berichtete. Viele Gründe für fehlenden Schutz wurden genannt, außer "vergessen" und "Zweifel an der Wirksamkeit" aber auch die völlig unbegründete Furcht, "die Impfung könne Grippe auslösen", sagte Wieler. Fehlender Impfschutz bei medizinischem Personal kann sich dabei auch fatal auswirken, wie bei den Lahn-Dill-Kliniken in Wetzlar Anfang des Jahres. Dort waren Mitte Februar Masern bei einem Arzt festgestellt worden, der sich wahrscheinlich bei einem Patienten angesteckt hatte. Der Mediziner hatte in den zwei Tagen vor Diagnose Kontakt zu 130 Patienten gehabt, berichtete Dr. Norbert Köneke, Medizinischer Direktor der Klinik. In Folge wurden die Impfdokumente der 1.680 Beschäftigten überprüft und Mitarbeiter ohne sicheren Masernschutz vorübergehend nach Hause geschickt. "Den Klinikbetrieb in dieser Zeit aufrecht zu erhalten, war die größte Herausforderung", betonte Köneke.

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Das Fazit: Es gab neun Mitarbeiter mit Masern, zum Glück aber nur einen Patienten mit Hinweisen auf nosokomiale Masern. Bei Laborkontrollen fanden sich 64 Mitarbeiter ohne schützende Antikörpertiter, 62 hätten sich inzwischen impfen lassen, bei zweien war die Lebendimpfung kontraindiziert. "Wir mussten hier nicht viel Überzeugungsarbeit leisten", betonte Köneke.

Kliniken könnten künftig auch rechtliche Auseinandersetzungen bei Masern drohen, die nachweislich von ungeimpften Mitarbeitern verbreitet wurden, warnte die Fachanwältin für Medizinrecht, Dr. Maike-Tjada Müller aus Mannheim. Arbeitgeber seien zudem in der Pflicht, medizinischem Personal die von der STIKO empfohlenen Impfungen anzubieten, ergänzte die Arbeitsmedizinerin Prof. Dr. Sabine Wicker vom Uniklinikum Frankfurt am Main. Bei Untätigkeit könne im Schadensfall Organisationsverschulden vorgeworfen werden. (wg)

Diese Meldung ist der Juni-Ausgabe von Heilberufe entnommen. Das Heft erscheint am 7. Juni 2017.

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