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05.03.2019 | Hygiene | Nachrichten

Gericht verbietet Betreuungskraft lange Fingernägel

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Lange Fingernägel sind in Pflege und Seniorenbetreuung ein No-Go. In einem aktuellen Urteil stellt das Arbeitsgericht Aachen den Gesundheitsschutz von Senioren über das Persönlichkeitsrecht von Pflegemitarbeitern.

Fingernägel © Edler von Rabenstein / fotolia.cÜber Geschmack lässt sich streiten, über Hygiene nicht.

Geklagt hatte die Mitarbeiterin eines Altenpflegeheims in der Nähe von Aachen. Die Betreuungskraft wollte sich nicht mit einer Weisung ihres Arbeitgebers abfinden. Dieser verlangte vom gesamten Personal stets kurze und unlackierte Fingernägel. Die Betreuungskraft war aber nicht bereit, auf Ihre lackierten Gel-Nägel zu verzichten. Diese seien „Teil ihrer Persönlichkeit“, so ihr Argument. Zudem sei sie nicht in der direkten Pflege tätig und würde auch Essen nur selten ausgeben.

Das sah das Arbeitsgericht anders und folgte dem Standpunkt des Arbeitgebers (Az: 1 CA 1909 / 18).  Zur Einordnung orientierten sich die Richter an den Hygiene-Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI). Die Gesundheit der Senioren sei wichtiger als das Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmerin. Auch dass die Mitarbeiterin nicht in der direkten Pflege tätig ist, war für die Richter nicht relevant. Die Dienstanweisung des Arbeitgebers sei angemessen und dieser berechtigt, einheitliche Standards für alle Mitarbeiter zu erlassen. Lange und lackierte Fingernägel seien ein Hygienerisiko.

Hygienerisiko Fingernägel

Laut RKI ist die Bakteriendichte auf künstlichen Nägeln höher als auf natürlichen. Zugleich beeinträchtigen künstliche Nägel den Erfolg der Händehygiene und erhöhen die Perforationsgefahr für Einmalhandschuhe. Bei lackierten Fingernägeln nimmt die Kolonisation auf den Nägeln mit der Tragedauer zu. (ne)


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