Zusammenfassung
Bei der postmortalen Organspende werden Organe von einem für hirntot erklärten Spender für die Transplantation zur Verfügung gestellt. Hierfür muss der Patient zu Lebzeiten in schriftlicher Form (z. B. Organspendeausweis) oder in Gesprächen mit den Angehörigen seine Bereitschaft zur Organspende festgelegt haben. Der irreversible Ausfall der Hirnfunktion ist eine Grundvoraussetzung für die Organentnahme zur Transplantation. Da der Ausfall der Hirnfunktion zu schwerwiegenden pathophysiologischen Reaktionen und Organfunktionsstörungen führt, ist bis zur Entnahme eine organprotektive Intensivbehandlung des hirntoten Spenders erforderlich.