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02.02.2021 | Hebammen | Nachrichten

Hebammenausbildung – Akademisierung zeigt erste Erfolge

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Vor einem Jahr ist das Hebammenreformgesetz in Kraft getreten. Damit wurde die hochschulische Ausbildung von Hebammen auch in Deutschland zum Standard erhoben. Der Deutsche Hebammenverband verzeichnet seither steigende BewerberInnenzahlen.

Lange bildete Deutschland das Schlusslicht. Im Januar 2020 wurde auch hierzulande die EU-Richtlinie zur Akademisierung der Hebammenausbildung umgesetzt. Nach Ablauf einer Übergangsfrist ist die akademische Ausbildung von Hebammen ab 2023 Pflicht.

Der Deutsche Hebammenverband (DHV), der über 20 Jahre für die Akademisierung des Berufs gekämpft hat, zieht nach einem Jahr eine erste Erfolgsbilanz: „Wir freuen uns sehr über den hohen Zuspruch, den die Akademisierung der Hebammenausbildung erfährt“, erklärt DHV-Präsidentin Ulrike Geppert-Orthofer. Die Attraktivität des Hebammenberufes habe zugenommen und die Zahl der BewerberInnen sei gestiegen.

Bundesländer müssen Studienkapazitäten schaffen

Damit hat sich der Einsatz für eine Anhebung des Ausbildungsniveaus aus Sicht des Verbands gelohnt. Jetzt seien die Bundesländer gefragt, ausreichend Studienplätze zu schaffen. „Uns ist bewusst, dass dies während der Corona-Pandemie eine große Herausforderung darstellt. Die bestmögliche Betreuung von Frauen und Familien ist jedoch eine der großen Aufgaben unseres Gesundheitssystems und darf nicht vernachlässigt werden“, betont Geppert-Orthofer. In vielen Bundesländern sind bereits neue Studiengänge entstanden.

Chancengleichheit für alle Hebammen

Darüber hinaus fordert der DHV Chancengleichheit für alle Hebammen, damit Hebammen, die noch nach altem Recht ausgebildet werden, keine beruflichen Nachteile erleiden: „Deshalb schlagen wir hier eine Regelung vor, welche sie den Studentinnen und Studenten gleichstellt und ihnen einen Direktzugang zum Masterstudiengang erlaubt“, erklärt Yvonne Bovermann, Beirätin für den Bildungsbereich im DHV-Präsidium.

Übergangsfrist soll Verschärfung des Hebammenmangels verhindern

Aufgrund des Mangels an Hochschulangeboten und um eine weitere Verschärfung des Hebammenmangels zu vermeiden, wurde den nach altem Recht ausbildenden Schulen eine Übergangsfrist eingeräumt. Eine Ausbildung an den Schulen kann noch bis Ende 2022 begonnen werden. Bis zum 31. Dezember 2027 muss sie abgeschlossen sein.

Mit der Verlagerung der Hebammenausbildung an die Hochschulen setzt die Politik nicht nur EU-Recht um. Sie reagiert damit auch auf ständig steigende Anforderungen in der Geburtshilfe. Zudem soll die Akademisierung dazu beitragen, die Attraktivität des Berufs zu steigern. (ne)

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