Zum Inhalt

Mehr Sicherheit für Hebammen

Seit Jahren haben freiberufliche Hebammen, die Geburten begleiten, mit steigenden Haftpflichtprämien zu kämpfen. Der Deutsche Hebammenverband konnte nun den Haftpflichtversicherungsschutz für seine Mitglieder bis 2024 sichern.

Der Deutsche Hebammenverband (DHV) hat den Haftpflichtversicherungsschutz für seine Mitglieder bis zum Juli 2024 gesichert. Gemeinsam mit dem Versicherungsmakler hevianna Versicherungsdienst GmbH verlängerte der DHV den aktuellen Haftpflichtrahmenvertrag beim bisherigen Versichererkonsortium unter Führung der Versicherungskammer. 

Für die Hebammen bietet der ab Juli nächsten Jahres gültige Vertrag erhebliche Verbesserungen. So wurde in den Vertragsverhandlungen eine Erhöhung der Deckungssumme für schwere Personenschäden um 25% erreicht. Dieser Erfolg gibt den Hebammen ein deutliches Mehr an Sicherheit für die Absicherung schwerer Schäden in der Geburtshilfe.

Die seit Jahren steigende Kosten für die Berufshaftpflichtversicherung ergeben sich aus der enormen Teuerungsrate bei den Pflegemaßnahmen und Therapien – und nicht, weil es zu mehr Schadensfällen gekommen wäre. Und die Tatsache, dass Hebammen auch noch 30 Jahre später verklagt werden können, führt zu einem kaum kalkulierbaren Risiko für die Versicherungsgesellschaften. Mit dem Versorgungsstärkungsgesetz, das 2015 in Kraft trat, wurde geregelt, dass Kranken- und Pflegekassen in bestimmten Fällen darauf verzichten müssen, Regressforderungen gegenüber freiberuflichen Hebammen zu erheben. Damit erhalten Unternehmen zudem den Anreiz, wieder mehr Berufshaftpflichtversicherungen für Hebammen anzubieten. Zugleich bleibt sichergestellt, dass ein durch einen Behandlungsfehler geschädigtes Kind und seine Familie weiterhin die erforderliche, angemessene Hilfe und Unterstützung erhalten.

Planungssicherheit schafft Entlastung

„Ich freue mich sehr über den neuen Abschluss eines Mehrjahresvertrages“, sagt Ulrike Geppert-Orthofer, Präsidentin des DHV. „Er gibt den Kolleginnen in der Geburtshilfe Planungssicherheit für die kommenden Jahre, in denen wir uns mit Nachdruck für die notwendigen Vergütungssteigerungen für Hebammen einsetzen werden.“ Nur so könne der Hebammenberuf auch in Zukunft attraktiv bleiben.

Allgemein sind Versicherungsgesellschaften im Heilwesenbereich sehr zurückhaltend. Dennoch habe man die führenden Versicherer in diesem Segment zu einer Fortführung des Vertrages bewegen können. 

Für die meisten der rund 15.000 unter den Vertrag fallenden Hebammen bleiben die Beitragssätze unverändert. „Bei dem sogenannten qualifizierten Versicherungsschutz, der die besonderen Risiken der Geburtshilfe abdeckt, war eine Anpassung der Prämien jedoch nicht zu vermeiden“, so DHV-Präsidiumsmitglied Ursula Jahn-Zöhrens. Ursache dafür ist, dass der Gesamtaufwand pro schwerem Geburtsschaden seit Jahren stark anwächst. Allerdings werden die vereinbarten Beitragssteigerungen von 15% im ersten und jeweils 10% im zweiten und dritten Jahr der Vertragslaufzeit durch den ebenfalls steigenden staatlichen Sicherstellungszuschlag signifikant abgemildert. (jb)

Bildnachweise
Fallendes Geld/© picture-alliance