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29.03.2019 | Hebammen | Nachrichten

Hebammenberuf geht an die Hochschule

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Die Ausbildung von Hebammen soll künftig nur noch in Form eines dualen Studiums erfolgen. Das sieht ein Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit vor, der auch bei Deutschem Hebammenverband und DPR auf großen Zuspruch stößt.

Lernen © Kzenon/Fotolia

 „Die Akademisierung ist eine der größten Reformen für Hebammen. Wir freuen uns, dass sie jetzt zügig erfolgen soll“, erklärt Yvonne Bovermann vom Präsidium des Deutschen Hebammenverbands (DHV). Es seien nur kurze Übergangfristen vorgesehen. Bis zum 31. Dezember 2020 soll das neue Hebammengesetz greifen. Für die Länder heißt das: Es muss schnell gehen. Zu klären seien teilweise noch Fragen nach den Hochschulstandorten sowie einer möglichen Weiterqualifizierung von Lehrenden an Hebammenschulen, berichtet der Verband.

Der Referentenentwurf sieht vor, dass Hebammen während ihres gesamten Studiums eine Vergütung erhalten. Finanziert wird das von den Krankenkassen. Die Leitung der Studiengänge übernehmen Hebammenwissenschaftlerinnen. Das Herzstück des Hebammenberufs – die selbständige und eigenverantwortliche Versorgung von Frauen rund um die Geburt – werde mit den neuen Studienzielen bekräftigt, so der DHV.

Ulrike Geppert-Orthofer, Präsidentin des Deutschen Hebammenverbands (DHV): „Hebammen sind die Expertinnen rund um die Geburt. Durch das Studium wird endlich das hohe Niveau, auf dem Hebammen arbeiten, widergespiegelt.“ 

DPR richtungsweisend auch für die Pflege

Auch der Präsident des Deutschen Pflegerats (DPR), Franz Wagner, sieht für den Hebammenberuf keine Alternativen zu einer akademischen Ausbildung: „Bewusst spricht sich das Bundesministerium gegen ein Nebeneinander verschiedener Ausbildungswege für Hebammen aus.“

Die Richtungsentscheidung in der Hebammenausbildung sei auch für die Pflege wegweisend. Mit Blick auf das verwässerte Pflegeberufegesetz zeige sie: „Man kann es auch besser machen.“

Wagner fordert weiterhin, einige Regelungen der geplanten neuen Hebammenausbildung mit in das pflegerische Studium zu übernehmen. Dies betreffe vor allem die Ausbildungsfinanzierung durch die Sozialversicherung wie die Vorgabe, dass die Leitung der Studiengänge nur durch Berufsangehörige erfolgen kann.

Mit der Akademisierung des Hebammenberufs wird nun auch in Deutschland eine EU-Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen umgesetzt. (ne)

Um die Akademisierung des Hebammenberufs und weitere aktuelle Aspekte aus dem Hebammenwesen geht es auch auf dem 7. Interprofessionellen Gesundheitskongress am 5. Und 6. April in Dresden.


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