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Hebammenhilfevertrag Eilantrag abgelehnt: Neue Vergütung bleibt vorerst

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Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat den Eilantrag des Deutschen Hebammenverbands gegen den neuen Hebammenhilfevertrag Mitte Dezember abgelehnt. Während der GKV-Spitzenverband den Vertrag als rechtlich abgesichert sieht, warnen Hebammen weiter vor deutlichen Umsatzrückgängen.

Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat am 11. Dezember 2025 entschieden, dass der neue Hebammenhilfevertrag weiterhin gilt. Damit scheiterte der Eilantrag des Deutschen Hebammenverbands (DHV), der die Vergütung freiberuflicher Beleghebammen als zu niedrig kritisierte. Während der GKV-Spitzenverband die Entscheidung als Bestätigung der rechtlichen und strukturellen Verbesserungen wertet, sieht der DHV wirtschaftliche Risiken für Hebammen und warnt vor Unterversorgung.

DHV: Reale Umsatzeinbußen trotz mehr 1:1-Betreuung

Nach einer Auswertung von Echtdaten aus realen Abrechnungen der Abrechnungszentrale für Hebammen (AZH) beziffert der DHV die durchschnittlichen finanziellen Einbußen für Beleghebammen auf rund 20 Prozent. Grundlage sind Abrechnungen für den Leistungsmonat November 2025, die mit repräsentativen Monaten zwischen April 2023 und September 2025 verglichen wurden. Zwar sei die Zahl der Geburten mit 1:1-Betreuung im gleichen Zeitraum um 15 Prozent gestiegen, dennoch sei der Gesamtumsatz der Beleghebammen-Teams deutlich zurückgegangen. Damit werde die Annahme des GKV-Spitzenverbands widerlegt, wonach eine stärkere 1:1-Betreuung automatisch zu höheren Einnahmen führe.

Ursula Jahn-Zöhrens, Beirätin für den freiberuflichen Bereich im DHV-Präsidium, spricht von bestätigten Befürchtungen: „Die Zahlen der Abrechnungszentrale für Hebammen belegen, dass die vom GKV-Spitzenverband betonte Stärkung der 1:1-Betreuung kein Anreiz ist, im Belegsystem zu bleiben. Im Gegenteil: Wenn die Steigerung dazu führt, dass Hebammen dennoch weniger verdienen, werden mehr und mehr Kolleg*innen die Geburtshilfe verlassen. Die aktuell gute Rate der 1:1-Betreuung wird damit nicht aufrechterhalten werden können.“ Nach Angaben des Verbands hätten bereits 13 von der AZH betreute Beleghebammen-Teams gekündigt. 

Auch die gerichtliche Bewertung sieht der Verband kritisch. Das Gericht hat den Eilantrag des DHV gegen den neuen Vertrag abgelehnt, da keine Anhaltspunkte für eine wirtschaftlich unangemessene Vergütung bestünden. Die AZH-Daten zeichneten jedoch ein anderes Bild, betont der DHV, der zusätzlich ein Hauptsacheverfahren angestrengt hat. Nach eigenen Berechnungen sparten die Krankenkassen durch den neuen Vertrag bei Beleghebammen eine mittlere zweistellige Millionensumme ein. Vor diesem Hintergrund relativiere sich auch die vom GKV-Spitzenverband genannte Mehrbelastung von 100 Millionen Euro für die Hebammenhilfe.

GKV-Spitzenverband signalisiert Gesprächsbereitschaft

Der GKV-Spitzenverband begrüßt dagegen die Entscheidung des Landessozialgerichts, mit der der neue Hebammenhilfevertrag vorerst bestätigt wurde. Der Vertrag bringe umfassende strukturelle Veränderungen mit sich, die sowohl die Versorgung der Versicherten als auch die Vergütung der Hebammen verbesserten. Die aktuellen Regelungen gingen auf einen Schiedsspruch aus dem April 2025 zurück, nachdem sich DHV, Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands (BfHD), Netzwerk der Geburtshäuser (NWGH) und GKV-Spitzenverband nicht einigen konnten. Die Vereinbarungen seien rechtlich bindend.

Zugleich betonen die Krankenkassen, die Sorgen insbesondere von Beleghebammen ernst zu nehmen. Bereits im September 2025 seien Vorschläge für eine flexiblere Umsetzung unterbreitet worden. Dazu zählen unter anderem eine Ausweitung 1:1-Zuschlags auch auf sehr kurze Geburten oder bei Schichtwechseln, neue abrechenbare Leistungen zur ambulanten Abklärung eines akuten Behandlungsbedarfs sowie eine Konvergenzphase, um den Übergang zum neuen Vergütungssystem schrittweise zu gestalten. Ziel sei es, die 1:1-Betreuung finanziell zu stärken, ohne bestehende Strukturen abrupt zu überfordern.

Der GKV-Spitzenverband wirbt für eine kurzfristige Einigung mit den Vertragspartnern, um Umsetzungsprobleme zu entschärfen. Der Konflikt um die wirtschaftlichen Folgen des neuen Hebammenhilfevertrags dürfte damit auch nach der Eilentscheidung des Gerichts nicht beendet sein. (jr)

hebammenverband.de

gkv-spitzenverband.de

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Stethoskop und Schriftstück neben Richterhammer/© motortion / stock.adobe.com