Skip to main content
Erschienen in: Notfall +  Rettungsmedizin 2/2010

01.03.2010 | Medizinrecht

Haftung eines als Ersthelfer am Unfallort tätigen Arztes

verfasst von: Dr. C. Jäkel, N. Busch

Erschienen in: Notfall + Rettungsmedizin | Ausgabe 2/2010

Einloggen, um Zugang zu erhalten

Zusammenfassung

Häufig gelangen Ärzte außerhalb ihrer beruflichen Tätigkeit zufällig an einen Unfallort und werden dann als Ersthelfer tätig. In der Regel stehen ihnen dann keine Hilfsmittel zur Verfügung. Bislang gab es keine Rechtsprechung zum Umfang der Haftung von Ärzten als Ersthelfer.
Das Oberlandesgericht München hat nun in zweiter Instanz entschieden, dass das Unterlassen der Reanimation bei einem unterkühlten Kind ohne sichere Todeszeichen durch einen niedergelassenen Gynäkologen als Ersthelfer fehlerhaft war.
Ärzte als Ersthelfer sind am Maßstab eines sorgfältig handelnden Arztes zu messen und müssen sich daher solche Fehler auch als Ersthelfer zurechnen lassen. Dennoch wurde die Klage zurückgewiesen, da die Grenze zur groben Fahrlässigkeit nicht überschritten war. Zudem sind die Grundsätze der Beweislastumkehr bei Ärzten, die lediglich als Ersthelfer am Unfallort tätig werden, nicht anwendbar. Die Klägerin hatte somit keinen Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld gegen den Arzt.
Fußnoten
1
OLG München, Urt. v. 06.04.2006, NJW 2006, 1883 (rechtskräftig); siehe auch: Roth, NJW 2006, 2814 sowie Laufs/Katzenmeier/Lipp, Arztrecht, 6. Aufl. 2009, Kap. III. E. Rn. 53; inzwischen erging eine ähnliche Entscheidung: OLG Düsseldorf, Urt. v. 13.12.2007, NJW-RR 2008, 1474.
 
2
Palandt-Sprau, BGB, 69. Aufl. 2010, § 662 Rn. 11.
 
3
Bejahend MüKo-Seiler, BGB, 5. Aufl. 2009, § 680 Rn. 6; a. A. Steffen/Dressler, Arzthaftungsrecht, 8. Aufl. 1999, Rn. 65; relativierend Martis/Winkhart, Arzthaftungsrecht 3. Aufl. 2010, S. 70.
 
4
Roth, NJW 2006, 2814.
 
5
Vgl. zum Verzicht auf Reanimation bei fehlenden sicheren Todeszeichen auch: OLG Hamm, NJW-RR 2000, 401.
 
6
Siehe nur: BHG, Urt. v. 27.04.2004, NJW 2004, 2011.
 
7
So auch: OLG Düsseldorf, Urt. v. 13.12.2007, NJW-RR 2008, 1474.
 
8
Vgl. Bundesgerichtshof (BGH) Urt. v. 16.09.2004, GesR 2004, 515; OLG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 30.10.2006, OLGR Schleswig 2007, 17; Landgericht (LG) Neubrandenburg, Urteil vom 11.01.2005, MedR 2005, 283; a. A. OLG Stuttgart, Beschl. v. 02.02.2004, NJW 2004, 2987; siehe zum Ganzen umfassend auch Lippert: VersR 2004, 839; jeder Notarzt ist daher gehalten, sich über die in seinem Bundesland geltenden Vorschriften zu informieren.
 
Metadaten
Titel
Haftung eines als Ersthelfer am Unfallort tätigen Arztes
verfasst von
Dr. C. Jäkel
N. Busch
Publikationsdatum
01.03.2010
Verlag
Springer-Verlag
Erschienen in
Notfall + Rettungsmedizin / Ausgabe 2/2010
Print ISSN: 1434-6222
Elektronische ISSN: 1436-0578
DOI
https://doi.org/10.1007/s10049-010-1280-4

Weitere Artikel der Ausgabe 2/2010

Notfall +  Rettungsmedizin 2/2010 Zur Ausgabe