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11.12.2024 | Gewalt | Nachrichten

Gewalt in der Pflege

Pflegekammer NRW entwickelt Whistleblower-System

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Mit einem Whistleblower-System will die Pflegekammer-NRW das Melden von Gewaltfällen im pflegerischen Umfeld erleichtern. Das Meldesystem soll auch zur Senkung der Dunkelziffer bei Pflegemissständen beitragen.  

© freshidea / stock.adobe.comDie Pflegekammer NRW sieht Pflegefachpersonen auch als Sprachrohr für Patienten und Bewohner, die sich selbst nicht äußern können. 

Die Pflegekammer Nordrhein-Westfalen entwickelt ein Meldesystem für Berufspflichtverletzungen. Pflegefachpersonen sollen darüber Missstände und insbesondere Fälle von Gewalt in der Pflege niedrigschwellig melden können. 

Laut Kammer soll das Whistleblower-System auch dazu beitragen, die Dunkelziffer von Gewaltereignissen zu senken.Vorstandsmitglied Dominik Stark betont: „Wir sind Sprachrohr für Patientinnen und Patienten, wenn diese es selbst kaum oder gar nicht können.“

Unter dem Begriff Gewalt versteht die Kammer körperliche und seelische Übergriffe, aber auch Vernachlässigung und gravierende Pflegefehler. Und sie macht deutlich: Jegliche Form der Gewalt stellt eine Verletzung der Menschenrechte dar. Pflegefachpersonen könnten in ihrem Arbeitsalltag als Opfer, Beobachtende oder sogar als Täter*innen betroffen sein. „Wir wollen allen Pflegefachpersonen den Rücken stärken und sie zugleich dazu ermuntern, sich an uns zu wenden“, sagt Stark.

Ein gemeinsames Verständnis von Gewalt entwickeln

Verantwortlich für das Meldesystem zeichnet das Ressort „Respekt und Gewaltprävention“ der Pflegekammer, das auch konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Situation entwickelt. So erarbeiten die Mitglieder ein gemeinsames Verständnis von Gewalt, das auch in die erste Berufsordnung der Kammer einfließen soll.

Mit diesen Maßnahmen sensibilisiere man nicht nur, sondern könne auch als berufsständische Aufsicht gegen Täter*innen vorgehen, heißt es. Nach Informationen der Pflegekammer stammen bisher 98 Prozent der Meldungen zu Gewalt in der Pflege von Staatsanwaltschaften und nur zwei Prozent von Pflegefachkräften, Patienten, Bewohnern oder Angehörigen. (ne)

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