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07.07.2017 | Generalistik | Nachrichten

Generalistik: Bundesrat stimmt Gesetz zu

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Wie erwartet hat der Bundesrat heute dem Gesetz zur Reform der Pflegeberufe zugestimmt. Im Bundestag gab es schon vor einigen Wochen grünes Licht. Der Weg für den Kompromiss zur generalistischen Pflegeausbildung ist damit frei. In Kraft treten wird die Regelung stufenweise. Der erste Ausbildungsjahrgang soll 2020 beginnen. Das teilte das Gesundheitsministerium mit.

Was ändert sich in der Pflegeausbildung?

  • Die bisher im Altenpflegegesetz und Krankenpflegegesetz getrennt geregelten Pflegeausbildungen werden im neuen Pflegeberufegesetz zusammengeführt.
  • Alle Auszubildenden erhalten zwei Jahre lang eine gemeinsame Ausbildung. Wer die generalistische Ausbildung im dritten Jahr fortsetzt, erwirbt den Abschluss zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann.
  • Auszubildende, die ihren Schwerpunkt in der Pflege alter Menschen oder der Versorgung von Kindern und Jugendlichen sehen, können für das dritte Ausbildungsjahr statt des generalistischen Berufsabschlusses einen gesonderten Abschluss in der Altenpflege oder Gesundheits- und Kinderkrankenpflege erwerben.
  • Sechs Jahre nach Beginn der neuen Ausbildung soll überprüft werden, ob für diese gesonderten Abschlüsse weiterhin Bedarf besteht.
  • Das Schulgeld wird grundsätzlich abgeschafft.

Lob und Kritik für das Pflegeberufegesetz

Am jetzt verabschiedeten Gesetz gab es in der Vergangenheit immer wieder Kritik. So hatte der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) bemängelt: "Die jetzt verabschiedete Reform bleibt deutlich hinter dem ursprünglichen Gesetzentwurf zurück." Aus Sicht des Verbands trage der Kompromiss nur den Interessen einer kleinen Minderheit Rechnung.

Dagegen lobten die für das Gesetz verantwortlichen Politiker die heute verabschiedete Regelung. Ralf Kleindiek, Staatssekretär im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, sagte: "Mit der Reform der Pflegeberufe verbessern wir die Ausbildungsbedingungen und erhöhen die Attraktivität des Berufsfelds Pflege." Lutz Stroppe, Staatssekretär im Bundesministerium für Gesundheit, fordert aber weitere Schritte: "Auch das Schulgeld für die Ausbildung der Physiotherapeuten, Ergotherapeuten und Logopäden sowie in weiteren Heilberufen muss in Zukunft abgeschafft werden." (jk)

Weitere Informationen zur generalistischen Pflegeausbildung finden Sie auf www.bundesgesundheitsministerium.de/Pflegeberufereformgesetz.

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