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Erschienen in: Pflegezeitschrift 8/2017

01.08.2017 | MELDUNGEN

Generalistik: Bundesrat stimmt Gesetz zu

Änderungen mit Ausbildungsjahrgang 2020 geplant

verfasst von: jk

Erschienen in: Pflegezeitschrift | Ausgabe 8/2017

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Auszug

Der Bundesrat hat am 7. Juli dem Gesetz zur Reform der Pflegeberufe zugestimmt. Im Bundestag gab es schon vor einigen Wochen grünes Licht. Der Weg für den Kompromiss zur generalistischen Pflegeausbildung ist damit frei. In Kraft treten wird die Regelung stufenweise. Der erste Ausbildungsjahrgang soll 2020 beginnen. Das teilte das Gesundheitsministerium mit. Die wichtigsten Änderungen:
  • Die bisher im Altenpflegegesetz und Krankenpflegegesetz getrennt geregelten Pflegeausbildungen werden im neuen Pflegeberufegesetz zusammengeführt.
  • Alle Auszubildenden erhalten zwei Jahre lang eine gemeinsame Ausbildung. Wer die generalistische Ausbildung im dritten Jahr fortsetzt, erwirbt den Abschluss zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann.
  • Auszubildende, die ihren Schwerpunkt in der Pflege alter Menschen oder der Versorgung von Kindern und Jugendlichen sehen, können für das dritte Ausbildungsjahr statt des generalistischen Berufsabschlusses einen gesonderten Abschluss in der Altenpflege oder Gesundheits- und Kinderkrankenpflege erwerben.
  • Sechs Jahre nach Beginn der neuen Ausbildung soll überprüft werden, ob für diese gesonderten Abschlüsse weiterhin Bedarf besteht.
  • Das Schulgeld wird grundsätzlich abgeschafft.
Metadaten
Titel
Generalistik: Bundesrat stimmt Gesetz zu
Änderungen mit Ausbildungsjahrgang 2020 geplant
verfasst von
jk
Publikationsdatum
01.08.2017
Verlag
Springer Medizin
Erschienen in
Pflegezeitschrift / Ausgabe 8/2017
Print ISSN: 0945-1129
Elektronische ISSN: 2520-1816
DOI
https://doi.org/10.1007/s41906-017-0155-4

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