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Pränataldiagnostik NIPT als Kassenleistung: Erste Daten zur Inanspruchnahme

Seit 1. Juli 2022 ist der nicht invasive Pränataltest auf die fetalen Trisomien 13, 18 und 21 (NIPT) erstattungsfähig durch die gesetzlichen Krankenkassen. Zur Inanspruchnahme lagen bisher kaum Daten vor. Das BARMER Institut für Gesundheitssystemforschung hat nun erste Daten dazu auf Grundlage von Abrechnungsdaten der BARMER vorgelegt.

Mit einer durchschnittlichen Inanspruchnahme durch fast 50% der Schwangeren ist der NIPT faktisch ein Screeningtest geworden. 25% der unter 26-Jährigen und 75% der über 40-Jährigen lassen den Test durchführen. Jedoch zeigen die Daten auch, dass sich über alle Altersgruppen hinweg 38% der Schwangeren nach einer Beratung zum NIPT gegen den Test entschieden haben. Eine ergänzend durchgeführte Interrupted Time Series-Analyse (ITS) auf die Häufigkeit invasiver pränataler Tests hat darüber hinaus gezeigt, dass es nicht zur erhofften Abnahme invasiver pränataler Tests kam, sondern zu einer Zunahme um 0,1 bis 2,5 je 1.000 Schwangerschaften gegenüber dem Erwartungswert

Die Analyse des BARMER Instituts für Gesundheitssystemforschung (bifg) zeigt, dass die Ziele des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), nämlich einen Einsatz des NIPT als Screeningtest zu vermeiden und die Anzahl invasiver Pränataldiagnostik zu verringern, nicht erreicht wurden. Ein Monitoring zum NIPT wäre wünschenswert, um die Datengrundlage zum Einsatz des NIPT zu erweitern, insbesondere auch im Hinblick auf eine Erfassung der Beratungsqualität.

Eine detaillierte Methodenbeschreibung sowie weiterführende Analysen und Ergebnisse hat das bifg auf der Webseite im „Versorgungskompass Geburtshilfe und Hebammenversorgung Teil 4“ veröffentlicht:

bifg.de

Bildnachweise
Blutprobe für NIPT /© jarun011 / stock.adobe.com (Symbolbild mit Fotomodell)