Hebammenhilfevertrag Gerlach fordert faire Bezahlung für Hebammen
- 10.02.2026
- Geburtshilfe
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Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach drängt auf eine rasche Einigung zwischen GKV-Spitzenverband und Hebammenverbänden über die Vergütung von Hebammen. Eine Alternative wäre Ihrer Meinung nach die Festlegung der Vergütung durch den Bund.
Bayerns Ministerin für Gesundheit, Pflege und Prävention Judith Gerlach hat am Donnerstag in München eine faire Bezahlung der Hebammen gefordert. Sie wies darauf hin, dass bisher keine Einigung zwischen dem GKV-Spitzenverband und den maßgeblichen Hebammenverbänden auf Bundesebene erzielt worden sei. Nach Gerlachs Einschätzung sollte eine Einigung möglichst zeitnah erfolgen, andernfalls müssten alternative Lösungen geprüft werden. "Als letzter Schritt wäre auch denkbar, dass künftig wieder der Bund die Hebammen-Vergütung festsetzt." Klar sei dabei, dass ein solcher Schritt wohl überlegt sein müsse. "Denn die Selbstverwaltung ist ein hohes Gut und ein wesentlicher Eckpfeiler unseres Gesundheitssystems“, so Gerlach.
Hintergrund für die Forderung ist der zum 1. November 2025 in Kraft getretene Hebammenhilfevertrag. Er regelt die Vergütung und Abrechnung von Leistungen freiberuflicher Hebammen mit den gesetzlichen Krankenkassen. Seine Einführung führte jedoch zu Kontroversen über Vergütungsstrukturen und höheren Dokumentationsaufwand.
Mut zu „unbequeme Lösungen“
Gerlach betonte, dass Beleghebammen in Bayern eine zentrale Rolle in der Geburtshilfe einnehmen. Sie stünden während der Geburten an der Seite der Frauen und garantierten eine flächendeckende Versorgung. Die Ministerin kündigte an, dass sich Bayern auch künftig für die Belange der Beleghebammen einsetzen werde, auch wenn dies „unbequeme Lösungen“ erfordere. Die Bayerische Staatsregierung habe keinen Einfluss auf die Vergütungsverhandlungen zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Hebammenverbänden. Dennoch nehme sie die Sorgen der Hebammen ernst. Bereits im vergangenen Jahr habe Bayern einen Runden Tisch einberufen, um gemeinsam mit dem Bayerischen Hebammen Landesverband, der Bayerischen Krankenhausgesellschaft und Vertretern der Krankenkassen die Versorgung unter dem neuen Hebammenhilfevertrag zu prüfen.
Gerlach berichtete, dass unter anderem über Möglichkeiten gesprochen wurde, die Quote der 1:1-Betreuung zu steigern, was eine Vergütungssteigerung im Rahmen des Hebammenhilfevertrags ermöglichen könne. "Hier könnten sogenannte Hebammenambulanzen an beziehungsweise in den Krankenhäusern eine probate Lösung darstellen", so die Ministerin. Bayern unterstütze die flächendeckende Hebammenversorgung durch Förderprogramme, für die bereits mehr als zehn Millionen Euro bereitgestellt wurden, fügt Gerlach hinzu. (jr)