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Erschienen in: Pflegezeitschrift 6/2023

01.06.2023 | Pflege Management

Freiheitsentzug: Nur als letztes Mittel zulässig

verfasst von: Ass. jur. Michael Irmler

Erschienen in: Pflegezeitschrift | Ausgabe 6/2023

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Zusammenfassung

Eine selbstbestimmte Pflege, wie sie bei uns Standard sein sollte, bedeutet, dass freiheitsentziehende Maßnahmen nur als letztes Mittel zur Anwendung kommen. Jede Anwendung stellt eine hohe Eingriffsintensität dar - die Freiheit und die Menschenwürde des Betroffenen werden tangiert. Strafrechtlich liegt eine Freiheitsberaubung vor. Diese hat nur dann keine Folgen, wenn die Anwendung der freiheitsentziehenden Maßnahme gerechtfertigt war. Unabhängig davon können sich zivilrechtliche Folgen wie Schmerzensgeldes ergeben, wenn Betroffene unzulässigerweise in ihrer Freiheit eingeschränkt werden. Bei der Frage, ob ein Rechtfertigungsgrund vorliegt, bestehen häufig große Unsicherheiten.
Metadaten
Titel
Freiheitsentzug: Nur als letztes Mittel zulässig
verfasst von
Ass. jur. Michael Irmler
Publikationsdatum
01.06.2023
Verlag
Springer Medizin
Erschienen in
Pflegezeitschrift / Ausgabe 6/2023
Print ISSN: 0945-1129
Elektronische ISSN: 2520-1816
DOI
https://doi.org/10.1007/s41906-023-2065-y

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