Anzeige
01.08.2010 | Medizinrecht
Fotos und Videoaufnahmen im Rettungsdienst
Erschienen in: Notfall + Rettungsmedizin | Ausgabe 5/2010
Einloggen, um Zugang zu erhaltenZusammenfassung
Das Fotografieren des Notfallgeschehens hat seine Tücken. Ohne die ausdrückliche Einwilligung des Abgelichteten (Notfallpatienten, Rettungskräfte, Dritte) ist eine Verwendung der Aufnahmen im Allgemeinen nicht zulässig, Aus dem Auftrag zur Behandlung von Notfallpatienten allein ergibt sich keine Rechtfertigung für eine Fotodokumentation und schon gar nicht für deren gewerbliche Verwendung oder Verwertung. Der Notfallpatient muss sie auch nicht dulden. Auch das Urheberrecht gestattet keine Verwertung ohne Einwilligung des Notfallpatienten oder seiner Erben.