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Erschienen in: Notfall +  Rettungsmedizin 1/2013

01.02.2013 | Medizinrecht

Fotos und Videoaufnahmen im Rettungsdienst – Die Zweite

verfasst von: Dr. H.-D. Lippert

Erschienen in: Notfall + Rettungsmedizin | Ausgabe 1/2013

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Zusammenfassung

Hintergrund

In einem Beitrag für Notfall + Rettungsmedizin 2010 hat sich der Autor bereits mit der Problematik befasst und seinerzeit auf seinen Beitrag lebhafte – nicht immer ganz sachliche – Resonanz erfahren.

Problematik

Nun hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Fall, der auf einem ähnlich öffentlichen Sektor wie dem Rettungsdienst spielte, nämlich der Polizeiarbeit, allgemein gültige Aussagen getroffen. Ob diese auch für den Rettungsdienst gelten können und wenn ja, in welchem Umfang, soll im folgenden Beitrag untersucht werden.

Schlussfolgerung

Alle genannten Teilnehmer an einem Notfalleinsatz müssen kein besonderes berechtigtes Interesse geltend machen, um die Veröffentlichung und Verwendung der Aufnahmen zu rechtfertigen. Der Fertiger und Verwender hat zunächst die Einwilligung des Abgelichteten einzuholen. Darin unterscheidet sich der Fall, den das BVerwG entschieden hat, von anderen.
Fußnoten
1
Lippert HD (2010) Fotos und Videoaufnahmen im Rettungsdienst. Notfall Rettungsmed 13:393–395
 
2
Dieser Aufsatz hat dem Autor eine Reihe von Zuschriften eingetragen, in denen zutiefstes Unverständnis für die Rechtsauffassung und die daraus resultierenden Folgen geäußert wurde. Diesen Kritikern ist das Fazit dieses Beitrags gewidmet. Ein Untergang der Welt findet nicht statt.
 
3
BVerwG, Urteil vom 28. März 2012–6 C 12.11. Vorinstanz: VGH Mannheim, Urteil vom 19. August 2010 –1 S 2266/09.
 
4
Vgl. so schon Lippert, N&R 2011, S. 393.
 
5
Eine – im täglichen notfallmedizinischen Einsatz nur gelegentlich einschlägige – Vorschrift in den Polizeigesetzen der Länder (z. B. § 21 PolG bw.) ermöglicht das Ablichten von Veranstaltungen (und ihrer Teilnehmer versteht sich) zum Zweck der Gefahrenabwehr und zur Ermittlung von damit im Zusammenhang stehenden Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, Sie könnte unter dem gerade neu geschaffenen § 114 Abs. 3 StGB allerdings Bedeutung erlangen, um den Nachweis des Tatbestandes der Behinderung mit Gewalt dokumentieren zu können. Wer weiß?
 
Metadaten
Titel
Fotos und Videoaufnahmen im Rettungsdienst – Die Zweite
verfasst von
Dr. H.-D. Lippert
Publikationsdatum
01.02.2013
Verlag
Springer-Verlag
Erschienen in
Notfall + Rettungsmedizin / Ausgabe 1/2013
Print ISSN: 1434-6222
Elektronische ISSN: 1436-0578
DOI
https://doi.org/10.1007/s10049-012-1631-4

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