01.01.2023 | Forschung & Lehre
Forschung & Lehre
Erschienen in:
Pflegezeitschrift
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Ausgabe 1-2/2023
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Auszug
Ab dem Jahr 2029 müssen alle Lehrkräfte an Pflegeschulen einen akademischen Masterabschluss aufweisen können. Dies ist die verlängerte Frist einiger Bundesländer zur Umsetzung des Pflegeberufegesetz, das im Jahr 2017 verabschiedet wurde. Selbst diese Frist ist zeitlich sehr knapp bemessen, denn bislang fehlen zahlreichen Pflegeschulen solche Fachkräfte. Bis 2029 müssen Lehrkräfte ohne Masterabschluss nachqualifiziert werden. Ein solches Masterstudium dauert in der Regel zwei bis drei Jahre. Muss vorher ein Bachelorstudium absolviert werden, müssen sogar fünf bis sechs Jahre eingeplant werden. Für Lehrkräfte, die bereits einen Bachelorabschluss mitbringen, bietet das Duale Hochschule Baden Württemberg (DHBW) Center for Advanced Studies den Masterstudiengang Advanced Practice in Healthcare mit drei Studienrichtungen an. …