01.06.2006 | Schwerpunkt: Forschung in der Notfallmedizin
Forschung in der Notfallmedizin – das Haftungsgefüge
Erschienen in: Notfall + Rettungsmedizin | Ausgabe 4/2006
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Fehlbehandlungen können bei Notfallpatienten erheblich folgenreicher sein. Damit kommen bei der notfallmedizinischen Forschung im Schadensfall erhebliche haftungsrechtliche Fragen auf. Haftet der Notarzt, das Krankenhaus, das Rettungspersonal, der Rettungsdienstträger oder der Hersteller des eingesetzten Medikaments? Wie weit geht die Amtshaftung und die Produkthaftung? Welche Schadensrisiken bestehen? Kann das Haftungsrisiko durch Abschluss einer Probandenversicherung abgewehrt werden? Die Forschungssituation unterliegt – nicht nur in der Notfallmedizin – einem spezifischem Haftungsgefüge, das in dem vorliegenden Beitrag genauer betrachtet wird.
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