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2018 | OriginalPaper | Buchkapitel

7. Finanzierungshilfen

verfasst von : Julia Dördelmann

Erschienen in: Betriebliche Gesundheitsförderung

Verlag: Springer Berlin Heidelberg

Zusammenfassung

Abhängig von der Art der Kostenübernahme und der Finanzierungshilfen existieren unterschiedliche Leistungsanforderungen an Angebote der BGF. Grundsätzlich gibt es drei Varianten der Kostenübernahme. Entweder zahlt der Betrieb selbst oder die Krankenkassen übernehmen die Kosten komplett oder beteiligen sich zu einem bestimmten Prozentsatz daran. Bei allen Varianten spielen der § 20 und spezieller die §§ 20a und 20b des SGB V eine zentrale Rolle. Kapitel 7 soll dem Leser einen Überblick über Finanzierungshilfen und Anforderungen der Kostenträger an die Physiotherapeuten verschaffen. Als Grundlage des Kapitels dienen der Leitfaden Prävention in der Fassung von 2014 (GKV Spitzenverband in Zusammenarbeit mit Krankenkassen auf Bundesebene 2014) und § 3 Nr. 34 Einkommensteuergesetz (EstG) in der aktuell gültigen Fassung.
Literatur
Zurück zum Zitat Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung u. der GKV-Spitzenverbandes unter Beteiligung der Verbände der Krankenkassen auf Bundesebene (2009) Rahmenvereinbarung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, des Spitzenverbandes der landwirtschaftlichen Sozialversicherung und des GKV-Spitzenverbandes unter Beteiligung der Verbände der Krankenkassen auf Bundesebene zur Zusammenarbeit bei der betrieblichen Gesundheitsförderung und der Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren. http://www.dguv.de/medien/inhalt/praevention/praev_netz/documents/rahmenvereinbarung_1997_und_2001.pdf. Zugegriffen: 15.03.2016 Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung u. der GKV-Spitzenverbandes unter Beteiligung der Verbände der Krankenkassen auf Bundesebene (2009) Rahmenvereinbarung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, des Spitzenverbandes der landwirtschaftlichen Sozialversicherung und des GKV-Spitzenverbandes unter Beteiligung der Verbände der Krankenkassen auf Bundesebene zur Zusammenarbeit bei der betrieblichen Gesundheitsförderung und der Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren. http://​www.​dguv.​de/​medien/​inhalt/​praevention/​praev_​netz/​documents/​rahmenvereinbaru​ng_​1997_​und_​2001.​pdf. Zugegriffen: 15.03.2016
Zurück zum Zitat Dördelmann J (2011) »Bewegter Betrieb« IFK-Konzept für Physiotherapeuten zur betrieblichen Gesundheitsförderung. Pt-unternehmen. Physiotherapie med. Ausg. 3: 29–33 Dördelmann J (2011) »Bewegter Betrieb« IFK-Konzept für Physiotherapeuten zur betrieblichen Gesundheitsförderung. Pt-unternehmen. Physiotherapie med. Ausg. 3: 29–33
Metadaten
Titel
Finanzierungshilfen
verfasst von
Julia Dördelmann
Copyright-Jahr
2018
Verlag
Springer Berlin Heidelberg
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-662-54694-9_7